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A71

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Beiträge von A71

  1. Egun - die schlechteste Plattform für Verkauf die ich je sah und erlebte! Schlimmer geht nimmer! Fängt an und endet bei der Suchfunktion! Weiter kein Kommentar!

    Vergessen - PS: Daumen runter! :peinlich:

  2. Ich glaube das hängt immer davon ab, wer die Prüfung durchführt. Der Aufgabenpool beinhaltet durchaus einige Aufgaben in welchen nach eigenen Worten verlangt wird, aber die meisten Prüfer ziehen die Multiple Choice Aufgaben vor, da diese sich leichter kontrollieren lassen. Beim BDS würd ich mal davon ausgehen, dass die euch da alle durch haben wollen und dementsprechend auch die Aufgaben derart gestalten.

    Ich hab zumindest noch nie von jemandem gehört, der als Prüfer möglichst viele Durchfaller haben wollte und dementsprechend die Sachkunde enorm schwer gestaltete.

    Pfui Teufel!

  3. Wenn bei einem Händler erworben (z.B. Frankonia) tragen die in die WBK vor Ort die Daten ein - damit kannst du auch die Muni erwerben. Das Amt bestätigt nur per Stempel die Rechtmäßigkeit des Besitzes der Sportwaffe und fertig.

    Bei privat zu privat würde ich persönlich den Stempel abwarten da ich den Privatmann keinen Eintrag in die SS-WBK vornehmen lassen würde. Da ist der Kaufvertrag mit aktuellen Kopien der WBK des Verkäufers für mich wichtig!

    Der Munierwerb ist an den Eintrag in der SS-WBK gebunden - für das Kaliber der Waffen. Keinen Eintrag in der SS-WBK - kein Munierwerb in dem Kaliber wenn nicht schon vorher das gleiche Kaliber eingetragen ist. Kann zu vorsichtig sein - ist aber meine Handlungsweise!

  4. OK, jetzt habe ich also bei der Behörde nachgefragt, was denn ein "geeigneter" Nachweis ist. Plötzlich ist nicht mehr die Rede davon daß der Verein entsprechende Stände haben muß, sondern daß ich tatsächlich für jede einzelne Waffe nachweisen soll, daß ich sie noch zur Ausübung des Schießsports benötige.

    Das ist ja nun völliger Unsinn. Also wenn die mich weiter so ärgern, laß ich das Schreiben von einem Fachanwalt beantworten.

    Die Behörde sollte sich mal selber auf Schulung schicken und die neuen Gesetze/Verordnungen lernen! Unglaublich was bei dir abgeht!

    Hast du was Schriftliches von den Spezies? Ist aus deinem Post nicht ganz zu erkennen - weil "nachgefragt" und "laß ich das Schreiben" zwei unterschiedliche Kommunikationswege suggerieren.

    Wenn ja - kannst du das - natürlich um persönliche Angaben bereinigt - hier reinstellen?! - Wäre was zum Analysieren!

    Wenn nein - das laß dir die Forderung schriftlich zukommen!

    mfg

  5. Ich vertrete nach wie vor den Standpunkt das es an der Zeit wäre das betreffende sachliche

    Verbot im Jagdgesetz zu streichen - das wäre Rechtssicherheit.

    Momentan scheinen aber Schalldämpfer und Nachtzielgeraete wichtiger zu sein.....

    Das ist deine Meinung. Meine Meinung ist das für die Jagd die Beschränkung auf 2S-Mag bleibt und für das "jagdsportliche" Schießen die gleichen Regeln gelten wie für Sportschützen. Max. 10 S - und schon gibt es nix mehr zu diskutieren über Bananenmagazine und das Stapeln derer im Keller. Und die SBs können es sich dann sparen extra den Eintrag mit 2S-Mag zu tätigen.

  6. Also um es auf den Punkt bzw die Punkte zu bringen:

    1.) Ich führe kein eigenes SChießbuch, denn meine Aktivität läßt sich auch über das Schießbuch des Vereins bzw. meine Wettkämpfe Nachweisen.

    2.) Die Häufigkeit ist nicht an eine spezielle Waffe oder Disziplin gebunden.

    3.) Außerdem fand ich in der Waffenverwaltungsvorschrift unter 14.4:

    "Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf §14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die auf gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muß."

    1) Die schlechteste Variante - aber ist dein Ding. Ich kenne Fälle wo die SK des Schießstandes einfach weg war... geklaut oder was auch immer.

    2) richtig

    3) Wenn du einmal Gelb hast braucht es keiner weiteren Verbands/Vereinstätigkeit beim Kauf einer neuen Waffe. Einfach kaufen und innerhalb 14 Tagen eintragen lassen. Du kannst ja damit nicht nur bei deinem Verband/Verein schießen sondern bei anderen Verbänden die andere Sportordnungen haben. Deswegen ist der Hinweis in der Waffenverwaltungsvorschrift nur folgerichtig.

  7. Herrje,

    natürlich bestätigt der Verband das Bedürfnis, aber der Verband will vom Verein die Möglichkeit zum Schießen mit der beantragten Waffenart bestätigt bekommen.. (zumindest im BDS Hessen ist's so)

    Mo (im Landesverband Hessen des DSB sieht's bestimmt ähnlich aus, hab da aber noch nie was beantragt - die sind nämlich komplett Gaga!) :gaga:

    So sei es - auch in der DSU.

  8. Jein, der Verein muß bei Befürwortung des Bedürfnisses für z.B. eine GK-Kurzwaffe das vorhandensein einer geeigneten Schießstätte nachweisen!

    Das kann ein eigener Stand oder ein angemieteter Stand sein.

    Mo

    Der Verein ist für die Befürwortung nur der Durchlauferhitzer. Der VERBAND bestätigt ein Bedürfnis.§14 Abs 2 S 2.

    Die Schießstätte ist frei wählbar wenn vorhanden und man dort als Gastschütze willkommen ist.

    Wenn ein Schießbuch geführt wurde mit den Eintragungen eines geeeigneten Schießstandes mit Kaliberangabe stellt das alles hier kein Problem dar.

    Der Nachweis der Eignung der Schießstätte ist nicht Sache des Vereins sondern die des Mitgliedes.

    Bei uns bekommt man in seinem SB hinter seinen Eintrag des Tages, Schießstätte, Waffenart (hier reicht LW oder KW) und des Kalibers einen Stempel und die Unterschrift der Aufsichtsperson - natürlich nach zusätzlichen Eintrag in die Schießkladde des Schießstandes.

    Auf meinem Lieblingsschießstand ist die Begrenzung auf 25/50/100 m 7000J. .50BMG, .600 NE oder gar .700 NE schießt bei uns keiner... deshalb alles kein Problem :victory:

  9. OT: Und was ist mit Leihwaffen auf einem Schießstand? Thema Bizeps, zeigen, fingern etc....

    Zum eigentlichen Thema 12/18: Was ist da nicht zu verstehen? 12x im Jahr heißt 1x im Monat regelmäßig. Wenn man einen Termin in einem Monat verpasst ... dann halt 18x.

    An einem Tag mehrere Einträge im pSB für verschiedene Waffenarten auf einem Schießstand - ist 1 Eintrag für einen SB! Wenn am Tag mehrere Schießstände besucht worden - egal - 1 Eintrag fürs Zähl-Konto.

  10. Ich liebe diese kleinen Komiker hier in waffen-online.

    Wenn du a) nicht weisst, was Parcoursbewerbe sind und b) offensichtlich nach dem St.Floriansprinzip anderen Schützen oder Jägern ihre Schiessmöglichkeit nicht gönnst, dann solltest du besser gleich überlegen, wozu du überhaupt in WO bist.

    Na ja - kleine Komiker sind nicht 195 cm groß. Ich habe wahrscheinlich schon Parcours absolviert als du noch gar wusstest was das ist!

    Wenn du auf deine "Parcoursbewerbe" eine Antwort willst - nein - sowas kenne ich nicht - aber bestimmt außer dir auch Niemand!

    Die mir bekannten Schiessmöglichkeiten hatte ich genannt - wo ist dein Problem? Wohl ein wenig dünnhäutig?

  11. Ich danke Euch!

    Leider ist es in diesem Fall nicht so einfach. Einen so schönen Stand, mit den Möglichkeiten habe ich bisher hier nicht in der Umgebung gefunden. Alle umliegenden Stände haben irgendwelche Einschränkungen (keine KW, Energiewerte, kein Parcours, nur Betonröhren, o.ä.), so dass Sie nicht in der direkten Liega spielen, wie mein "Heimat-Stand" in Springe.

    Ich fühle mich, als ob mir jemand einen Teil meines Lebens "klaut".

    KW-Übungen - kannste auf jedem SST machen.

    Energiewerte - bis 7000 J bei uns problemslos!

    Parcours - für was? Für den Jäger? Ist nicht dein Ernst!? Das Reh läuft auch keinen Parcours um zu üben - oder?

    Ein Jäger mit Revier kann auch im Revier üben - oder nicht? Oder hast du gar kein Revier?

  12. Na ja, wenn die Erlaubnisvoraussetzungen vorliegen, kann die Behörde schon EWB und MEB gleich eintragen. Man überlege sich mal, was ansonsten für ein krasses Verwaltungsverfahren entstünde:

    1. WBK-Ausstellung nur mit EWB für eine Waffe gemäß Bedürfnisbescheinigung

    2. Vorlage der WBK nach Waffenerwerb zum Eintrag der Waffe

    3. WBK geht zurück mit eingetragener Waffe und MEB-Stempel

    4. Käufer geht nochmals zum Händler und erwirbt die Munition.

    Mit verwaltungsökonomischem Handeln hat das nicht mehr viel zu tun. Und so viel Zeit haben die Waffenbehörden nicht, um unnötigerweise die WBK x mal hin- und herzuschicken.

    Der Stempel für den Muni-Erwerb auf grün kostet 25,56€. Die Verwaltung wird fürstlich für einen Stempel belohnt der 1min in Anspruch nimmt! Für den Bezahler ist diese Sache viel unökonomischer!

    Die von dir genannten 4 Punkte sind schon so in Ordnung! Bei Punkt 2 übernimmt ein Händler (z.b. Frankonia) das. Tätigkeit des SB: Eintrag der Daten in seine Systeme - Stempel in die WBK - fertig. Oder etwa nicht?

    Aber auch bei uns ist es so das der MEB-Stempel gleich in grün mit eingetragen wird auf Wunsch. Ermessenspielraum des SB. Ansonsten spare ich mir den Eintrag durch den Einsatz gleichen Kalibers auf gelb.

  13. Servus Oliver !

    Hast Dir ja viel Mühe gegeben mit dem Bericht.

    Aufschlussreich würde ich da mal sagen !

    ABER: Du hast nichts, aber auch gar nichts über den fürchterlichen Abzug geschrieben !

    2 Vereinskollegen haben diese Waffe. Ich habe beide Waffen (und zusätzlich die von einem Gastschützen der an einem Sonntag mal mit dieser Waffe am Stand war) geschossen.

    Der Abzug ist ein absolutes "NO GO" für mich.

    Wäre dieser deutlich besser, würde ich sofort losmarschieren und mir diese Waffe kaufen.

    Hmm - habe diese Pistole nun schon eine ganze Weile - aber von einem "fürchterlichen" Abzug habe ich noch nichts gemerkt. Was meinst du damit?

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