In Antwort auf:
Ich weiß zumindest vom BGSG (Bundesgrenzschutzgesetz), daß es die Vollmacht für BGS-Leute bereitstellt, im 30-km-Bereich verdachtsunabhängig von kontrollierten Personen mitgeführte Sachen "zur Bekämpfung der unerlaubten Einreise" zu durchsuchen. (...)
mfg
Trooper
Du sprichst den Zollgrenzbezirk an - dieser beschränkt sich natürlich nicht nur auf Autos, Schiffe, Flugzeuge, sondern auch auf Personen, Gebäude, Schließfächer, Tresore und, und, und...
Begleitend hat selbstverständlich der Zoll die selben Rechte.
Nur, beim BGS (der mittlerweile auch Polizeiaufgaben mitträgt) sind es vornehmlich die Hoheitlichen- und beim Zoll die Steuerlichen Aufgaben, die ein solches Vorgehen rechtfertigen. Im Rahmen der Amtshilfe tun sich dann ungeahnte Möglichkeiten auf.....