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WOfriend

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Alle Inhalte von WOfriend

  1. ERst einmal vielen Dank für das nette Hausangebot. Sehr gern würde ich in Eurer GEgend und dann noch unter gleichgesinnten wohnen. Leider kriege ich dort nicht meinen derzeigen Job :-) und zu dem Brief vom RA, ich dachte immer Kinder bis 14 können nicht belangt werden????
  2. ...hab biokugeln gekauft. Allerdings in weiß...hab keine in Grün gefunden....
  3. ok, und wenn eine Kugel zum Nachbarn fliegt???? ich steh ja nicht immer daneben und Kinder haben ja Spass daran, Dinge zu tun, die Erwachsene aufregen....
  4. Hallo, mein Nachbar ist bei den Grünen und alle Jäger und Waffenbesitzer sind für ihn potentielle Attentäter. Nun hat meine 10 jährige Tochter Geburtstag und möchte eine vollautomatische Softair mit <0,5J haben. Da Sie nach einem Tag der offenenTür im Schützenverein dies ausprobieren konnte und riesigen Spass damit hattte. Ich habe jetzt mal gegooget und nix gefunden außer: 2. Erwerb und Besitz von Softair-(Anscheins)waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie Der Erwerb und Besitz von Softair-(Anscheins)waffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist weiterhin erlaubnisfrei, auch für Personen unter 18 Jahren. JSM und VDB empfehlen ein Abgabealter von 14 Jahren. Nun frage ich mich, ob meine Tochter die Softair rechtlich benutzen DARF oder ob sie 14 sein MUSS. Mein Nachbar wird nämlich garantiert die Behörden informieren, wenn die kleine im Garten Lara Croft spielt :-) (Als ich im Garten mit der Flinte Anschlagübungen gemacht habe, klingelte 10 Minuten später die Polizei, rochen an meinem Atem, schauten kurz in die Papiere und waren nach weniger als 5 Minuten wieder weg. Mein Nachbar rannte dann zum Streifenwagen und fragte wütend, warum die mich nicht mitnehmen. Laute und für die anderen Nachbarn vernehmlich Antwort der Polizistin: Herr x ist behördlich überprüft äußerst zuverlässig und darf das, was Sie nicht wollen!) PS: Dies ist keine Frage nach dem padagogischen Sinn von SA. Ich bin der Meinung, dass unsere Kinder den verantwortungsvollen Umgang zu Waffen früh lernen sollten und dies schließt den Umgang mit Spielzeugwaffen ein. VG
  5. Das kann man für die Firma A... nur hoffen!!!! Mal stelle sich vor, die verkaufen 500.000 dieser Dinge und erst dann stellt sich raus, dass sie nicht sicher sind (kann nciht grün, nur fett...)
  6. Mal ne doofe Frage (bewußt schwarz): gehört es zur Nettikette das grün zu machen? Und das mit dem Proxi: YouTube sperrt viele Videos für DE, die man sich aber anschauen kann, wenn man in anderen Ländern ist...
  7. Wenn Armatix nicht sicher wäre, dann gäbe es sooooooo viele Beiträge auf Youtube (via proxi!), wie es zu knacken geht. Aber das findet man dort nicht. Es ist 100% sicher!!! Und das mit dem Schwabbelschleifer usw. war ein fake!
  8. Hi, ich bin ja der Neue hier und als Neuer sollte man immer erst eine Weile die Schnautze halten.... (=Lebenserfahrung) Aber es wundert mich schon: Ich nehme doch sehr an, dass sich hier im Forum nur erfahrende Waffenträger antworten (die trolls würden von den Profis schnell entdeckt...). Wenn es bei den Profis schon sooooo viel Uneinigkeit zu dieser Frage gibt, wie sollen denn die Beamten, die Verwaltung gelernt haben und nach einem 2-Wochen-Seminar zum Waffenkontrolleur ernannt wurden, die Gesetze richtig auslegen können? :confused: :confused: Ratlose Grüße aus dem Norden
  9. Zitate helfen aber nur, wenn es keine Fragen über die tatsächliche Auslegung gibt...
  10. ALSO: 1:Ich habe von Hartmann einen A-Schrank mit B-Innenfach = Jägerschrank. 2: Somit dürfen im Schrank die Büchsen stehen und 3:im B-Innenfach die Glock nebst Muni für Glock und Büchse. If 1 to 3 = true then close
  11. Hallo, ich habe jetzt 2 Stunden lang über die Sufu Beiträge zur Aufbewahrung von Waffen gelesen. Abgesehen davon, dass solche Anfragen immer in Diskussionen enden die am Thema vorbeigehen, wurde meine Frage nicht beantwortet. In meinem WAfffenschrank der Klasse A mit B Innenfach muß ich die Waffen wie folgt aufbewahren: Langwaffen in A Kurzwaffen in B-Fach Munition ins B-Fach. Soweit ist klar! siehe http://www.hartmann-tresore.de/hartmann-tr...ufbewahrung.pdf 1. Frage: Damit habe ich aber doch die KW und Muni nicht getrennt gelagert und das darf ich doch erst ab Schrank klasse 0. Oder denke ich falsch? 2. Frage: Da mein Glockköfferchen nicht ins B-Fach passt, liegt die Waffe neben den beladenen Magazinen im B-Facj Ist das erlaubt oder muss die Muni in Verpackung sein? 3. Frage: Darf die Waffe geladen/entspannt(gesichert) im B-Fach liegen? Und, danke an jene, die sich jetzt aufregen für den scheinbar 1000T und es aber nicht schreiben @Mod: bitte nach der Antwort gleich schließen, damit es nciht über 10 Seiten, wie bei den anderen geht. Danke und Grüße aus dem sonnigne Norden
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