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maddi

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Beiträge von maddi

  1. Oh Gott, oh Gott.....

    das musst du mir bitte mal erklären!

    Der Onkel hat übrigens keinen Nachwuchs. Mir ist schon bewusst, dass nicht jeder Spezialfall, vor allem in Sachen WaffG bis ins Detail geregelt ist und eine definitive Antwort nicht immer möglich, aber vielleicht sind ähnliche Fälle bereits durch und können berichtet werden.

    Wenn ihr euch "einig seid", dass zu Lebzeiten der Weg am eigenen Bedürfnis nicht vorbeiführt, dann soll es so sein.

    Die Frage, was mit der WBK meines Vaters passiert, sollte er sie abgeben wollen (was nicht ganz unwahrscheinlich ist, da er zur Gruppe "schon genug GK geschossen, jetzt lieber Lupi" gehört), ist für mich nur interessant, weil er eben er auf Seite 1 und ich "nur" auf Seite 6 stehe.

    @ 2nd_Amendment: Tausend Dank! Ich hoffe nur, dass der Vater noch ein Weile die Welt vollkackt und lediglich das Interesse am Waffenbesitz verliert ;)

  2. "ja na klar trage ich Ihnen das 9mm WS zur 45er ein! Dafür brauchen Sie kein Bedürfnis, ist ja kleiner" "Ne Munition gibts dafür nicht, sie haben ja kein Bedürfnis!" "Ach in Ihrem Verband wird auch 9mm geschossen?! Das wusste ich nicht. Ich arbeite erst 20 Jahre hier!" "Na dann macht ja ein Mun Erwerb für das 9mm WS Sinn. Aber Sie kriegen ihn trotzdem nur mit Bedürfnis!" "Na klar weiss ich jetzt, dass Sie da bei sich da im Verein da, also im Verband auch 9mm schiessen, aber das brauche ich nochmal schwarz auf weiss zum abheften, vorher geht da nichts!" "Ja da werden Sie nochmal in den sauren Apfel beissen und die Gebühren für das Bedürfnis bezahlen müssen, damit ich sicher wissen kann, was ich schon weiss." "Gut danke, auf Wiedersehen!"

  3. Hallo Gemeinde,

    ich habe da glich mehrere Anliegen.

    Folgendes: Ich hatte seinerzeit zwei KK Pistolen in der WBK stehen, weshalb mir der HSV kein Bedürfnis für einen KK Revolver mehr ausstellen wollte. Damals habe ich das so gelöst, dass eben mein Onkel per Jagdschein den Revolver gekauft hat und ich ihn mir immer ausgeliehen habe und das immernoch tue.

    Mittlerweile habe ich zwar nur noch eine Spopi und deshalb wohl größere Aussichten auf Gnade beim HSV, aber ich würde den Revolver wenns denn geht, gerne ohne den HSV überhaupt zu bemühen, in meine WBK übernehmen.

    Gibt es eine Möglichkeit, dass mir mein Onkel den Revolver zu Lebzeiten vererbt oder sonstwie das Ding in meine Kartei wandert? Ich sehe da bei meiner Behörde allgemein keine Schwierigkeiten, mit denen kann man reden. Aber irgendeine Basis für mein Anliegen wäre mir lieb.

    So das wäre das eine, aber noch was anderes: Ich meine mich zu erinnern, dass in der AWaffV irgendwo steht, dass man für jede Waffe das Recht auf eine neue WBK (also das Papier) hat. Ich kenne viele Schützen, die für jede Waffe eine eigene Karte haben. Das beisst sich allerdings mit der Tatsache, dass manche Behörden zum Beispiel ein neues Bedürfnis verlangen, wenn eine gelbe Karte "voll" ist. Ich habe selbst keine passende Textstelle mehr gefunden, meine aber, da was gelesen zu haben. Ich danke für eure Auskünfte!

    Und zum Schluss: Ich stehe in der WBK meines Vaters auf Seite 6 als Mitinhaber. Was passiert, sollte mein Vater das Interesse am Waffenbesitz verlieren? Ich würde dann gern alleiniger Besitzer der Waffe werden (ist nur ein 357er drauf). Bekomme ich dann einfach eine neue Karte mit der Waffe, bei der ich auf Seite 1 stehe? Oder weiss da jemand, wie das abläuft? Wenn ich Seite 6 richtig verstehe, gehört mir das Ding ja genauso wie ihm (Diese Erlaubnis gilt auch für...)

  4. Ich habe das auch schon oft gemacht. Kommt immer gut an. Hat auch schon Mitglieder gebracht. Abermachs dir blos nicht zu kompliziert. Genau so wie du dir das vorher ausmalst, läuft es dann eh nicht ab, von wegen 3,5,8 und 25 Schuss. Wenn es mehr wie 3 Leute sind würde ich einen zweiten Aufpasser mitnehmen, der vielleicht noch eine andere interessante Waffenart anbieten kann. Ordentliche Sicherheitseinweisung bevor der erste Schuss fällt und nur einen Interessenten pro Aufsicht schiessen lassen. Der Rest ergibt sich dann automatisch aus den Interessen und den Munitionspreisen ;)

  5. ZITAT

    Bundesanzeiger, Jahrgang 52, Nummer 38a, ausgegeben am Donnerstag, dem 24. Februar 2000:

    Bekanntmachung der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition vom 10. Januar 2000

    Dort in den Tabellen 1 bis 4 nach gucken (Definition Langwaffen-/ Kurzwaffenmunition).

    Gruß JM

    Danke schonmal. Mir scheint allerdings, ich bin zu dämlich, besagten Bundesanzeiger zu googlen. Kann nicht jemand, ders gefunden hat, mal die Auflistung der Kaliber hier posten? Gibt zwar viele LW Kaliber, aber muss ja möglich sein.

  6. Leider kein DEVA Buch zur Hand. Also sehe ich das richtig, dass es keine, wie soll ichs nennen, "offizielle" Liste irgendwo gibt, die besagt, was LW Patrone und was KW Patrone ist? An sich ist doch jedes Kaliber mal für A oder B entwickelt worden...?!?

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