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fernando

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Beiträge von fernando

  1. vor 3 Minuten schrieb SigR:

    Genau - also frage nicht was der Verband für dich tun kann, sondern was du  für den Verband tun kannst.

     

    1/1 Seite buchen wenn´s für dich so wichtig. 

    Es wäre die Aufgabe der Verbände!

    Der Verband erhält Beiträge, damit er sich für die Belange seiner Mitglieder einsetzt und nicht nur um seine Struktur zu bezahlen.

    Das Schild war wohl nicht für den einzelnen gedacht.

    Wenn aber die Schützen mit den andern genannten in eine Tonne geworfen werden ist es nicht damit getan Stillschweigen zu bewahren.

    Es handelt sich doch wohl eher um strafbare Hetze oder Drohungen aus welcher Ecke auch immer!

     

  2. vor 19 Minuten schrieb Bautz:

    Nein, es ist kein Zufall und das wurde auch schon mehrfach publiziert. Aus den gut unterrichteten Kreisen hört man, dass ein namentlich bekannter, höherer Beamter aus einem ebenso bekannten Ministerium für die vorsätzliche Verzögerung verantwortlich sein soll. Wenn Du eine DAB schreiben willst, wird man Dir die nötigen Daten sicher gern mitteilen.

     

    Bei einigen hier hat man das Gefühl, es sind Kinder die voll Ungeduld auf die weihnachtliche Bescherung warten.

    Wenn wir uns wie Kinder behandeln lassen steht uns auch die Ungeduld zu.

    Oder sind wir nicht im Taka-Tuka-Land?:gr1:

  3. vor einer Stunde schrieb chapmen:

    In Bezug zur Aufbewahrung frage ich mich warum sich irgendwer wundert. Vermutlich liegt es daran das die GRA eben politisch nicht beachtet wird, auch wenn sie selbst es meint.

    Am 14.10.2015 hat im Innenministerium eine Unterrichtung (!!) über die Überlegungen zum waffenrechtlichen Änderungsbedarf statt.

    Eingeladen waren u.a. Deutscher Schützenbund, Deutscher Jagdschutzverband, Forum Waffenrecht, Bayerischer Soldatenbund.

    Einer der Punkte: Änderung der Aufbewahrungs-Richtlinien. 

    - Altbestandsregelung max. 1-3 Jahre

    - ab der ersten Kurzwaffe Widerstandsgrad 0

    - keine Unterscheidung zwischen Kurz- und Langwaffen

     

    Diese Vorschläge des BMI wurden von mir und anderen schon mehrfach Anfang des Jahres auch in WO aufgezeigt.

     

    Allein diese Punkte würden reichen um den privaten Waffenbesitz in D nahezu zu beenden.

     

    Wie ich schon früher bemerkte wundert mich auch die "Magazin Geschichte" nicht. Nichts anderes wie die Umsetzung der EU Ideen, nebenbei ist somit auch das leidige Thema

    jagdliche Selbstladebüchse und 2- Schuss Thematik nahezu geklärt.

     

    Wer jetzt meint abwarten zu können bis irgendwelche Wahlen stattfinden und irgendwelche Parteien evtl. Einfluss bekommen der träumt.

    Es sieht wohl so aus, dass man bei der Urbevölkerung selbst dann einen Handlungsbedarf findet auch wenn keiner besteht.

    Manchmal denke ich, dass die Herren Gandalf als Vorbild haben und nach diesem Satz agieren: sie zu knechten sie alle zu finden ins dunkel zu treiben und ewig zu binden

    Aber die Urbevölkerung war auch in anderen Ländern nicht heller als bei uns und ist immer noch sehr leidensfähig.

    Wie schon gesagt, wir schaffen das, wir schaffen uns ab " wir "

  4. Am 12.8.2016 um 22:54 schrieb PatVI:

    "Halbautomatische Waffen, die Magazine mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss aufnehmen können"

     

    Quelle: https://german-rifle-association.de/eugunban-bmi-laesst-katze-aus-dem-sack/

     

     

     

    Davon wäre ja jedes AR-15 Derivat betroffen - denn diese KÖNNTEN ja ein Magazin mit mehr als 20 Schuss aufnehmen....

    Na, ist doch alles gut, wir und unsere Verbände reden, hoffen und stecken den Kopf in den Sand, so daß es denn besser werde.

    Unsere Gegner arbeiten ohne Stillstand weiter weil sie mit sonst nichts beschäftigt sind, es ist ihre Aufgabe und Bestimmung.

    Wir mit dem Kopf im Sand bekommen etweder richtig den Hintern voll oder hineingetreten.

    Zeigt Eure Bewunderung diesmal bitte nicht dadurch dass Ihr nicht wählen geht, denn das Wahlrecht ist die einzige Waffe die uns übrig bleibt !!

  5. vor 2 Stunden schrieb südwest:

    Die können eigentlich machen was sie wollen - wählen tun tu ich die erst nach einer 180 Handbremswende.

    Da reichen keine Lippenbekenntnisse, Wahlreden ............... an Ihren Taten sollst Du Sie erkennen.

     

    Und da seh ich NUR KONTRA für uns.

     

    Volkszecken allesamt im politischen Lager - etablierte ? Nie mehr.

     

    Eigentlich sind wir doch viele , und funktioniert hat`s auch schon mal, nur hat man  bei blau-gelb anscheinend vergessen wo der Segen herkam.

    Schaun wir mal wer sich uns annimmt und dass nicht nur für unser Hobby :-)

  6. vor 2 Stunden schrieb karlyman:

     

    Hoffen wir, dass sie ihr Geschreibsel bald wieder einstampfen können....

     

     

    Wenn die lange genug warten wird sich wohl  bei den nächsten Wahlen auch der langsamste an die zuvorkommende Behandlung der Urbevölkerung erinnern.

    Die Geschwindigkeit bei der Klarstellung des Problems und der Aktionismus einiger Behörden zeigen sehr wohl  sehr unterschiedliche Tendenzen.

    Wir werden es im Kopf behalten denn: Wahltag ist Zahltag

     

  7. vor 6 Stunden schrieb Floppyk:

    Zum Schießnachweis habe ich eine ganz andere Meinung:

    Wenn jeder Jäger einmal im Jahr zum Schießstand gezwungen wird, belebt das die Kassen des Schießstandes und die uralten Säcke, die eine Pacht nur aus Prestige haben und die aus Altersgründen gar nicht mehr jagen können oder wollen, könnten Pachten für jüngere Jäger frei machen.

     

    Wie gut, dass auch die jüngeren mal alt werden, aber Sack kann man auch in jungen Jahren sein, selbst als Jäger.

    Der Jagdschein macht noch keinen Jäger aus.

    Aber schön zu sehen , dass wir sonst keine Probleme haben. Auch jüngere Jäger können Reviere pachten, kleiner Tipp:

    einfach die uralten Säcke überbieten und net jammern.

  8. vor 5 Stunden schrieb fernando:

    Einen 6järigerigen die PP abfeuern lassen würde den Vater heute seine Zuverlässigkeit kosten und Bikern das Erwachsensein absprechen zeugt nicht von gelebter Toleranz.

    Selbst Jäger und Sportschützen treffen sich an Stammtischen, so denn sie soziale Kontakte pflegen.

    Wenn es die letzten Jahrzehnte als Jäger und Sportschütze funktioniert hat, lag das an keiner Weitsicht, sondern an den vorhandenen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften.

    Heute gibt es das Bedürfnisprinzip und der Wind weht uns ins Gesicht, wenn man denn hinsieht. Wer heute denkt daß sein Besitzstand gesichert und die andern die Füße

    stillhallten sollten sollte seinen Blick nach Brüssel lenken.

    Dann gibt es Besitz nur noch auf Zeit,Gesundheitsuntersuchungen ect. und das ist wohl erst der Anfang, aber ich denke selbst dass werden einige von und noch schön reden.

    Langsam glaube ich wir sollten unsere Volks-Vertreter mal untersuchen lassen, denn Misstrauen von nur einer Seite ist ja wohl undemokratisch.

    Wir(oder einige) sind schon sehr leidensfähig, mal seh`n wie weit das noch geht.

    Wir haben vor Jahren schon im Pachtvertrag festgelegt, das dieser erlischt wenn aus Waffenrechtsgründen eine Bejagung nicht mehr möglich ist, nicht ohne Grund.

    Wir schaffen das, und uns ab :-)

     

     

    Nachtrag:

    Der Rat der europäischen Innen- und Justizminister hat gestern einem Vorschlag der EU-Kommission zur Verschärfung
    des EU-Waffenrechts zugestimmt. Dieser Vorschlag wird bald dem Parlament vorgelegt und hat gute Chancen auf eine Annahme.

    Jetzt kann auch der letzte Blinde seine Sonnenbrille abnehmen und dem was da kommt in`s Auge schauen.

    Wenn alle lange genug wegschauen und sich immer nur um sich kümmern muss man sich nicht wundern wenn wir überrollt werden.

    Es ist wohl erst der Anfang.

    Mein Dackel legt sich aud den Rücken, manchmal denke ich viele von uns tun`s genau so.

    Statt zusammen zu stehn sich lieber gegenseitig in den Rücken fallen und die Augen vor der Wirklichkeit verschliesen.

    Aber wir wählen unsere Metzger ja selber, ist wohl eine deutsche Tugend.

    Die schaffen uns :-(

  9. Am 9.6.2016 um 21:50 schrieb Kompressor:

    @6c33c@ Ich hab im Alter von sechs Jahren das erste mal die Walther PP meines Vaters abgefeuert, mit 16 Jahren hab ich meinen Jagdschein gemacht ( vor 34 Jahren), ich war ein jahrzehnt professioneller Waffenträger während meines Studiums- kurzum ich hab viele Waffenbesitzer kommen und gehen sehen. Der Weitsicht meines Vaters ist es zu verdanken das ich seine Sammlung erben konnte- ohne Einschränkungen.

    Was willst Du mir erzählen!!. Werd lieber Biker- dann kannste Deine Weisheiten am Stammtisch preisgeben. Hier ist der Spielplatz für Erwachsenen, die mit Augenmaß und Verantwortungsbewußtsein agieren. Mir sind die Staatsstrukturprinzipien lieber als verbrannte Erde.

     

    Kompressor

     

    Einen 6järigerigen die PP abfeuern lassen würde den Vater heute seine Zuverlässigkeit kosten und Bikern das Erwachsensein absprechen zeugt nicht von gelebter Toleranz.

    Selbst Jäger und Sportschützen treffen sich an Stammtischen, so denn sie soziale Kontakte pflegen.

    Wenn es die letzten Jahrzehnte als Jäger und Sportschütze funktioniert hat, lag das an keiner Weitsicht, sondern an den vorhandenen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften.

    Heute gibt es das Bedürfnisprinzip und der Wind weht uns ins Gesicht, wenn man denn hinsieht. Wer heute denkt daß sein Besitzstand gesichert und die andern die Füße

    stillhallten sollten sollte seinen Blick nach Brüssel lenken.

    Dann gibt es Besitz nur noch auf Zeit,Gesundheitsuntersuchungen ect. und das ist wohl erst der Anfang, aber ich denke selbst dass werden einige von und noch schön reden.

    Langsam glaube ich wir sollten unsere Volks-Vertreter mal untersuchen lassen, denn Misstrauen von nur einer Seite ist ja wohl undemokratisch.

    Wir(oder einige) sind schon sehr leidensfähig, mal seh`n wie weit das noch geht.

    Wir haben vor Jahren schon im Pachtvertrag festgelegt, das dieser erlischt wenn aus Waffenrechtsgründen eine Bejagung nicht mehr möglich ist, nicht ohne Grund.

    Wir schaffen das, und uns ab :-)

     

     

  10. vor einer Stunde schrieb markus.thaddaeus:

     

    Bin zwar kein Jurist, aber ich würde das so interpretieren:

     

    Zu § 45 (1) : Versagensgrund besteht bereits zum Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis: Rücknahme

    Zu § 45 (2) : Versagensgrund tritt nachträglich ein (z.B. Straftat): Widerruf

     

    Für uns ist m.E. die Rücknahme zutreffend.

     

    § 45 (3) : ("...kann ...von einem Widerruf abgesehen werden.") bezieht sich aber auf den Widerruf, ist also nicht zutreffend.

     

    Viele Grüße,

    Markus

     

     

    Für uns ist noch nichts zutreffend, hören wir doch auf mit dem Blick in die Glaskugel.

    Oder wie tief wollt ihr euch noch bücken um euch in den A... treten zu lassen?

  11. vor einer Stunde schrieb koenigx:

    Ich bin Jäger, langjähriger Sportschütze im BSSB und Mitglied im VdRBw. Mein SL 7 wurde vor Jahren auf Jagdschein

    ohne 2-Schußbegrenzung in die grüne WBK eingetragen. Die Waffe wurde mit 2-Schußmagazin seit Jahren auf Drück- und

    Bewegungsjagden geführt.

    Sportlich und erfolgreich wurde das SL 7 bei den Meisterschaften des VdRBw eingesetzt.

    Die Meinungen der SB aus unterschiedlichen Lkrs. gehen von Neubeantragung der schon vorhandenen Waffe über den Verband,

    bis zu einer Verbandsbestätigung der erfolgreichen Teilnahme am Training/Wettkampf.

    Es sind bestimmt einige im WO die in der ähnlichen Situation sind.   

    Aus welchem Bundesland kommst Du? Da ändert sich wohl vorläufig nix, wenn ich zwei Bedürfnisse habe brauch ich keine zwei Waffen.

    Wir sollten uns keine Gedanken machen was noch kommen könnte und das auch noch alles in die öffentlichkeit bringen.

    Das Leben endet mit dem Tod, jeder weis es, aber die wenigsten haben schon Ihren Sarg zu Hause, manchmal denk ich bei Jägern und Schützen

    ist das anders.

    Wenn also irgentwann ein neuer Bedürfnisnachweis gebraucht wird kannst Du den ja einreichen, die Waffe ist ja schon in Deinem Besitz.

     

  12. Sauer. Und zwar schon seit dem 31.3. Die sahen gleich die großen $$$-Zeichen und die denkbare Erhöhung des Marktanteils.

    So ist es. Aber man versucht halt immer noch, Jäger für dumm zu verkaufen.

    Carcano

    Die unterstellen uns wohl geistige Inkontinenz, oder was denken die Leute von Sauer wie tief wir uns bücken um uns in den A.... treten zu lassen.

    Wenn es von dieser Seite kommt ist diese Marke wohl ein NO GO.

  13. Ich wäre dafür diesen Fred temporär zu schließen und erst dann wieder zu öffnen, wenn es wirkliche Neuigkeiten gibt.

    Hier kommt zu viel Geschreibsel, was die Behörden wieder auf neue Ideen bringt, die nur gegen uns sein können.

    Da hast recht!!

    Viel vorauseilender Gehorsam, Angst um den eigenen Besitzstand und die fehlende Einigkeit, viele geistige Ergüsse, die das ganze noch verschlimmern könnten.

    Wir sind doch viele, allein der Verstand und die Einigkeit fehlt, das unterscheidet uns von unsern Gegnern.

    Schade

  14. Wohne ich in BW? Und was denen bald blüht mit den Graßfressern...

    Kann ich nicht sagen aber es gibt ja wohl auch in diesem, wie im nächsten Jahr Landtagswahlen in verschieden Bundesländern und die Bundestagswahl ist auch noch nicht abgesagt.

    Solange aber undsre Regierenden uns als Simmvieh behandeln und nicht unsere Vertreter sind haben wir nur durch unser Kreuz die möglichkeit das was auf uns zu kommt evtl zu ändern.

    Wenn unseren Volksvertretern bewusst wird wie viele wir sind kann man schon was bewirken.

    Nicht durch aussitzen, mit rundem Rücken Aussitzen hat noch nie den gewünschten Erfolg gebracht, nicht im Erwachsenenleben :)

  15. Ich denke daß vorauseilender Gehorsam, sowie das ausdiskutieren von dem was evtl. kommt uns nicht weiterhilft,

    sondern nur unsern Gegnern Gedankenanstöße gibt(muß doch nicht sein).

    Jetzt müßte es doch auch dem letzten verschlafenen Waffenbesitzer klar werden, daß wir uns zusammenschliesen müssen

    und nicht nur diskutieren bis es nichts mehr zu diskutieren gibt.

    Wir sind alle betroffen Jäger, Sportschützen und Altbesitzer, die einen jetzt, die andern in Zukunft.

    Wer immer noch glaubt, daß nur die anderen betroffen sind und er auf der sicheren Seite sitzt wird sich noch wundern und braucht vielleicht schon jetzt eine MPU.

    Es ist an der Zeit zu handeln, die Landtagswahlen in 2016 und 2017, sowie die Bundestagswahl 2017 sollten zeigen ob

    wir mit dem wie man uns behandelt einverstanden sind.

    Nur wenn die Waffenbesitzer sich einig werden werden können wir das was man mit uns vor hat verhindern.

    Es nützt nix den Metzger zu wählen der uns schlachtet und dann auch noch zu jammern.

    Wir sind doch viele aber wir müssen zusammenhalten ohne runden Rücken.

  16. Na dann wollen wir doch mal hoffen, dass die noch schlafenden Waffenbesitzer bei der nächsten Wahl den roten und grünen die Rote Karte zeigen.

    Würden wir alle wählen gehen wären wir ein nicht zu übersehender Faktor, oder wollt Ihr warten bis wir mit Murmeln spielen?

    Gruß,

    Fernando

  17. hallo fernando,

    in welchen bundesland und wann war das - bisher war MIR keine jägerprüfung bekannt, bei der die kurzwaffe in der prüfung geschossen wird.....

    in freudiger erwartung

    handgunner

    Hallo,

    Bundesland ist RP und auch bei der 1jährigen Vorbereitung war das KW-Schießen wöchentlich immer dabei.

    Die Themen Notwehr, Nothilfe, Notstand, Putativnotwehr, etc.wurden beim 34a sowie bei der Jägerprüfung auch behandelt.

    Aber so ist das in D-Land: Jeder denkt nur das was er abgeschlossen hat ist die Mutter aller Dinge und die anderen Ausbildungen sind weniger wert.

    So kann mann auch erklären, das es selbst Schulen gibt die Dir eine Waffensachkunde für Jäger verkaufen wollen.

    Wenn es der Gesetzgeber gewollt hätte wäre die Jägerprüfung als Auschlusskriterium im a AWaffV genau so benannt worden wie die der Sportschützen.

    Gruss,

    Fernando

  18. Ich denke dass die Rechtskentnisse zu Notwehr und Notstand wohl gleich sind, zumal die Definition ganz klar geklärt ist. Die verlängerte Ausbildung bei gewerblichen Sachkundeprüfungen ergibt sich wohl aus der Tatsache, dass bisher unbedarfte Teilnehmer das Schießen und den Umgang mit Kurzwaffen erlernen sollen. Aber selbst das wurde bei der Jägerprüfung vor einem Prüfungsausschuss geprüft, nähmlich das praktische Schießen mit der Kurzwaffe, sowie deren Handhabung.

    Nun bin ich außer Jäger auch noch seit vielen Jahren aktiver Schütze im BDMP, sowie im Schützenbund natürlich mit Kurzwaffen und Langwaffen.

    Was sollte ich da praktisch im Umgang und beim Schießen noch lernen?

    Weiter möchte ich noch anführen, dass die Jägerprüfung nicht nur aus einer schriftlichen und praktischen Prüfung(Kurz- und Langwaffen) besteht, sonder dass auch alle Fächer nochmals ergiebig mündlich geprüft werden, so dass die Anforderungen an Kenntnissen und Fertigkeiten schon hoch sind.

    Gruss,

    Fernando

  19. Die Sachkunde für angehende Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe fordert nach WaffVwV, Nr. 7.5.1 als Begründung für die längere Lehrgangsdauer (auch wenn die Dauer lächerlich knapp bemessen ist, aber es geht ja nur um Grundlagen...):

    "In der zusätzlichen Unterrichtszeit sind über die Grundqualifikation hinaus vertiefte Rechtskenntnisse (insbesondere zu Notwehr, Notstand) sowie besondere Fertigkeiten im Schießen (insbesondere mit Kurzwaffen) zu vermitteln."

    Jetzt stellt sich die Frage, inwieweit die zum ablegen der Jägerprüfung vermittelten Fertigkeiten im Umgang mit Kurzwaffen hierzu ausreichend sind und um wieviel tiefer in der Jägerprüfung im Vergleich zur "normalen" Sportschützensachkunde die Rechtskenntnisse zu Notwehr und Notstand vermittelt werden, um den Ansprüchen der WaffVwV gerecht zu werden.

    Im Übrigen wird in Nr. 7.2 nur noch einmal besonders darauf abgestellt, dass die Sportschützensachkunde, die vereinfachend ja sogar von den Verbänden selbst abgenommen werden darf, auf keinen Fall ausreichend ist. Das bedeutet aber nicht zwingend im Umkehrschluss, dass alle anderen anderweitigen Nachweise dies sind.

    Hier hat der Gesetzgeber für das Bewachungsgewerbe primär eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Polizeidienst oder im Feldjägerdienst im Auge und vermutlich nicht die Jägerprüfung. Die ist aber mindestens gleichgesetzt mit der "normalen" Waffensachkunde für Sportschützen, Waffensammler und andere Berechtigungsformen, was der Punkt 7.2 ausdrücken will.

    Aus der Praxis kann ich sagen, dass bei uns die Jägerprüfung nicht als Nachweis einer ausreichenden Sachkunde für das Beantragen einer Erlaubnis für Berufswaffenträger angesehen wird und ich habe auch noch von keinem Fall gehört, wo dagegen jemand erfolgreich vorgegangen ist.

    Versuchen kann man es ja, aber vielleicht sollte man die Zeit und Energie auch besser in einen brauchbaren Lehrgang investieren um sich dabei über das bereits durch die Jägerprüfung vorhandene Wissen weiterzuqualifizieren, insbesondere im Umgang mit Kurzwaffen.

    Ich denke dass die Rechtskentnisse zu Notwehr und Notstand wohl gleich sind, zumal die Definition ganz klar geklärt ist. Die verlängerte Ausbildung bei gewerblichen Sachkundeprüfungen ergibt sich wohl aus der Tatsache, dass bisher unbedarfte Teilnehmer das Schießen und den Umgang mit Kurzwaffen erlernen sollen. Aber selbst das wurde bei der Jägerprüfung vor einem Prüfungsausschuss geprüft, nähmlich das praktische Schießen mit der Kurzwaffe, sowie deren Handhabung.

    Nun bin ich außer Jäger auch noch seit vielen Jahren aktiver Schütze im BDMP, sowie im Schützenbund natürlich mit Kurzwaffen und Langwaffen.

    Was sollte ich da praktisch im Umgang und beim Schießen noch lernen?

  20. Die Sachkunde nach §7 Waffengesetz(WaffG) in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz(WaffVwV) vom 5.März 2012 :

    7.2 Als anderweitige Nachweise der Sachkunde gelten die Jägerprüfung und die in § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a AWaffV der Jägerprüfung gleichgestellten Prüfungen, z. B. Zeugnisse, die im Rahmen des Studiums der Forstwirtschaft/wissenschaft erworben worden sind und die den Anforderungen eines Jagdscheins nach dem Bundesjagdgesetz(BJagdG) genügen oder die Prüfung im Fach Jagd und Fischerei an Fachhochschulen für Forstwirtschaft.
    Als Schlussatz steht:
    Die als Sportschütze erworbene Sachkunde ist nicht geeignet, die Sachkunde für das Bewachungsgewerbe oder für gefährdete Personen zu vermitteln.
    Somit müsste doch die Sachkunde nach bestandenen Jägerprüfung ausreichend sein für das Bewachungsgewerbe, da lt. WaffVwV als nichtausreichend nur die Sachkunde der Sporrtschützen genannt werden?
    hat vieleicht jemand eine Antwort?
    Gruss,
    Fernando
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