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L-L

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Beiträge von L-L

  1. Was ich nie verstehe: Warum müssen Airsoft-Teams mit erwachsenen Mitgliedern immer wie Counter-Strike Clans von 16-Jährigen aufgebaut sein?

     

    Mit coolen Sprüchen, einfallsreichen Nicknamen, besonderen Ansprüchen und festen Vorgaben

     

     

    • "2FACE: Wer ne Pussy ist, keinen Ehrgeiz hat oder im Winter bei -12°C schon nach Mama heult,sollte sich erst gar nicht bei uns melden…"
    • "Werde Joint Task Force Operator"
    • "Alle Mitglieder erhalten ein umfassendes Infopaket und das JTF Taktik Handbuch"

     

    Ich will doch Airsoft spielen um Spass zu haben, nicht, um aus einem Taktik-Handbuch zu lernen und mir erklären zu lassen, dass ich mit meiner Spielweise in einem echten Gefecht schon tot wäre, da mein Nachladen zu lange gedauert hat und mein Tarnmuster nicht gut genug war.

     

    Gibt es denn echt gar keine Airsoft-Teams, wo normale Erwachsene einfach spielen können, ohne die ganze Kinder-Kac*e, bei der man einen auf "Operator" macht?

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  2. Am 17.3.2018 um 22:18 schrieb Wauwi:

     

     

    Mutter Beitler, die ich über mehrere Tage persönlich kennengelernt habe (eine unheimlich nette und liebenswerte alte Dame) kurz nach SEK-Einsatz verstorben (R.I.P. GBNF).

     

     

     

    Wauwi scheint hier doch offenbar etwas befangen zu sein und wird daher weiter eher pro Beitler argumentieren ...

  3. vor 2 Stunden schrieb karlyman:

     

    Echt? Also ich lebe auch im Hier und Heute.

    Und ich weiß wirklich nicht, was mir ohne PayPal bei der Zahlungsabwicklung fehlen sollte...

     

    Wie alt bist Du, wenn ich fragen darf?

     

    Vielleicht kaufst Du generell nicht viel online. Aber durch PayPal verlierst Du als Kunde fast nie Geld, sollte etwas schief laufen. Das sieht bei Vorkasse schon ganz anders aus.

     

     

    Als Händler ist es anders: Du bist auf PayPal angewiesen, verlierst bei Beschwerden aber zu 90% Dein Geld. Recht bekommt im Grunde fast immer der Kunde. Das die Entscheidungen von PayPal zu Ungunsten des Händler durchaus nicht immer geltendem (deutschen) Recht entsprechen, kann man jedoch nicht ändern. Entweder man lebt als Händler mit dieser Ungerechtigkeit, oder man Verzichtet auf PayPal - was eigentlich nicht möglich ist ... 

     

     

    Fazit: Als Kunde ist PayPal absolut spitze und die besste Erfindung im Zahlungsverkehr und als Händler ein notweniges Übel mit hohen Gebühren und unfairer Behandlung.

  4. vor 3 Stunden schrieb Guest:

    Sorry für vielleicht Off Topic,

    ich bin kein Nutzer von Paypal, aber mir stellt sich dabei immer wieder die Frage: Wie bekommt Paypal denn überhaupt mit, was damit bezahlt wurde?

     

    Der Waffenhändler benötigt ein PayPal-Konto, um PayPal-Zahlungen empfangen zu können. Bei der Eröffnung dieses Geschäftskontos werden fragen zum Unternehmen gestellt. Und selbst wenn man dabei falsche Angaben macht, sind evtl. Firmenname oder Artikel (z.B. weil es die Bezeichnung "Waffe" beinhaltet) die man Verkauft in einem Filter hinterlegt. PayPal bekommt sowas schon raus.

     

     

    vor 34 Minuten schrieb karlyman:

     

    Ich auch nicht. Die gehen mir "am Hintern vorbei". Und jetzt noch mehr. 

     

    PayPal hat das "Bezahl-System" revolutioniert, einfacher war es noch nie. Ich könnte nicht darauf verzichten.

    Liegt vllt. auch an Deinem Alter, aber ich kenne wenige, die freiwillig darauf verzichten.

     

    Für einen Händler ist es definitiv Umsatz schädigend, kein PayPal anbieten zu können.

  5. Meine Vermutung ist, er denkt tatsächlich, dass unter dieser Formulierung der Verkauf legal ist, da für Spielzeug bestimmt. Die Formulierung bzw. Anmerkung stellt er nur rein, um Besitzer der "scharfen Version" nicht vom Kauf abzuhalten, da diese nicht denken sollen, es ist ausschließlich ein Spielzeugteil.

     

    Aber mit Sicherheit weiß ich das natürlich nicht.

     

     

    Mit unserem komplexen Waffengesetz kann ich den Käufern jedenfalls nicht verübeln, wenn sie auf seinen Text reinfallen. Aus diesem Grund habe ich kein Problem damit, wenn solche Auktionen gemeldet und gelöscht werden. 

  6. das BKA sagt:

     

    "Sehr geehrter Herr Xxxxxxx,

    ihre Frage, ob für das Zubehör von Softair-Waffen die Regelungen des WaffG anzuwenden sind, ist zu bejahen.
    Die von Ihnen vorgetragene Rechtsauffassung wird hier nicht geteilt.
    Die Softair-Waffen sind zweifelsfrei Schusswaffen, da hier Geschosse durch den Lauf getrieben werden (Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 1.1).
    Bei der Beurteilung von verbotenen Gegenständen i.S. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4 folgende ist zu beachten, dass die Verbotsvorschrift von "für Schusswaffen bestimmte" Vorrichtungen spricht.
    Bei der Einstufung von solchen Vorrichtungen wird keine Einschränkung gemacht, dass es sich um Schusswaffen handeln muss, die nicht vom WaffG ausgenommen sind.
    Daher handelt es sich bei den an solchen Waffen montierten Vorrichtungen um einen Laser i.S. der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 4.1. Da es sich hierbei um eine für Schusswaffen bestimmte Vorrichtung handelt, fällt diese unter das Verbot der Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 WaffG (Waffenliste), Abschnitt 1, Nr. 1.2.4.
    Bei der Beurteilung dieser Gegenstände kommt es nicht auf die Einstufung der Schusswaffe an!"

     

    (Quelle: https://www.co2air.de/thema/16480-laser-lampen-usw-an-softairs-antwort-vom-bka-eingetroffen/?pageNo=1 )

  7. vor 12 Stunden schrieb German:

     

     

    Schreibt der Anbieter doch in seiner Produktbeschreibung.

     

     

    Wieder ein kluger Kopf, der eine tolle Geschäftsidee hat, die waffenrechtlich kompatibel formuliert wurde... :rolleyes:

     

    Dass es hier aber nicht um die vermeintliche Bestimmung* des Verkäufers sondern um die Möglichkeit der Montage* geht, wird das früher oder später schon noch den richtigen Stellen auffallen. 

     

    * Wenn der kluge Kopf keine eigene Produktion für die Dinger hat, was zu bezweifen ist, ergibt sich die Bestimmung nicht aus seinen Verkaufstexten sondern aus den Absichten des eigentlichen Produzenten (Airsoft-Schrott aus China? https://www.aliexpress.com/store/product/Silverback-Airsoft-Outdoor-Game-Tactical-Red-Dot-Laser-Sight-Laser-Grip-for-GBB-1911-Laser-Grip/1485156_32282036055.html). Und der dürfte die Teile nicht für "Spielzeugpistolen" i.S.d.WaffG herstellen.

     

    Und am Ende eckt er halt am CE-Zeichen an...

     

    Die Zweckbestimmung des Herstellers (die natürlich klar ist) und die Möglichkeit der Montage sind egal, da der Händler das Teil explizit für Spielzeugpistolen mit < 0,08 Joule bewirbt. Selbst eine Pistole mit einer solch geringen Leistung ist eine Schusswaffe im Sinne des WaffG, weshalb es eine für Schusswaffen bestimmte Zielvorrichtung und somit illegal ist.

     

  8. Für mich sieht es so aus, als hat sie die Waffe bereits von Anfang an in der Hand und schlägt damit die Frau.

     

    Die Waffe "am Schluss" zu nutzen, den Mann auf Abstand zu halten, finde ich gut. Sie bereits aber im Nahkampf (in dem sie unterlegen ist) zu ziehen, wirkte auf mich sehr riskant zumal sie ganz offensichtlich auch nicht bereit war, sie einzusetzen (sie hat ja nicht geschossen, obwohl sie von einem Mann geschlagen wurde).

     

     

    Wenn ich über eine Distanzwaffe verfüge, würde ich immer erst versuchen vom Angreifer loszukommen, um diesen Vorteil auch zu nutzen, anstatt Gefahr zu laufen ihn abzugeben. In der Theorie zumindest, aber sowas kann man natürlich nicht pauschal sagen, da Situationsbedingt ...

  9. vor 29 Minuten schrieb joker_ch:

    Es ist eben nichts passiert, ausser das trotzdem das Drohpotential der Waffe gewirkt hat. Aber wie üblich es wird konstruiert was alles hätte schief gehen können, wenn nichts schief gegangen ist um im Nachhinein zu erklären das Waffen nichts bringen.

     

    Leben ist anders als Film...

     

     

    Hast Du den Teil übersehen, wo die Frau trotz Pistole in der Hand mehrfach geschlagen wurde? In dem Moment hat also garnichts ("Drohpotential") gewirkt und sie hat sich mMn in eine noch größere Gefahr begeben. Das ist meine persönliche Meinung zu genau diesem Fall und keine pauschale Aussage, dass Waffen zur SV nichts bringen.

     

    Und Dein Satz "Leben ist anders als Film..." macht auch keinen Sinn bzw. ist komplett aus der Luft gegriffen. Hat ja keiner irgendwas gegenteiliges behauptet bzw. einen solchen Vergleich aufgestellt.

     

     

     

    Nachtrag:

     

    Ist jemandem aufgefallen, dass die Damen mit der Waffe der anderen Frau mit der Waffe auf den Kopf schlägt und erst daraufhin von dem Mann (vermutlich der Freund) angegriffen wird?

    Damit fängt das Video zumindest an ...

  10. Wer hier Täter / Opfer ist, ist für mich überhaupt nicht erkennbar.

     

     

    Hier wäre es mMn klüger gewesen, die Pistole von Anfang an "stecken zu lassen", da die Damen scheinbar garnicht willens war, sie zu benutzen.

    Sie hatte somit einfach nur Glück, dass sie in diesem Gerangel die Pistole nicht verloren hat bzw. sie ihr nicht abgenommen und gegen sie eingesetzt wurde.

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