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asmr

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Beiträge von asmr

  1. Gern geschehen.

    Die Erlaubnis nach 27 SprengG gilt auch für den Besitz der dabei hergestellten Munition, das Führen von Munition gibt es nicht.

    Ergo ja, die gültige Erlaubnis und der Personalausweis bzw. Reisepass sind stets mitzuführen.

    edit: ich empfehle den entsprechenden Gesetzestext auszudrucken und als Argumentationsgrundlage bereitzuhalten.

  2. Wer bezahlt die Unterlagen, Munition?

    Tja, es gibt in diesem Land noch Idealisten bzw. selbstlose Menschen, denen es nicht darum geht ihre Kosten zu decken (und dabei ggf. etwas verdienen wollen), sondern den Schießsport aktiv fördern und ihr Wissen vermitteln möchten.

    Solche Leute haben meinen größten Respekt.

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