asmr
-
Gesamte Inhalte
234 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von asmr
-
-
-
Kostet das was?
Nein, hab ich schon gemacht.
Gruß
asmr
-
Gern geschehen.
Die Erlaubnis nach 27 SprengG gilt auch für den Besitz der dabei hergestellten Munition, das Führen von Munition gibt es nicht.
Ergo ja, die gültige Erlaubnis und der Personalausweis bzw. Reisepass sind stets mitzuführen.
edit: ich empfehle den entsprechenden Gesetzestext auszudrucken und als Argumentationsgrundlage bereitzuhalten.
-
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__27.html
Selbstgeladen: ja. Gekauft, Überlassen: nein.
Was die Auflagen betrifft...naja, da bleibt nur ein nettes Gespräch und im Zweifel der Rechtsweg.
edit: alzi war schneller
-
Also kriege ich auch die Wiederladeerlaubnis obwohl ich noch keine WBK habe?
Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk
War bei mir auch der Fall, da gab es weder Fragen noch Probleme.
-
Vielen Dank für eure Hilfe, besonders an Sal-Peter!
Gruß
asmr
-
-
Tja, es gibt in diesem Land noch Idealisten bzw. selbstlose Menschen, denen es nicht darum geht ihre Kosten zu decken (und dabei ggf. etwas verdienen wollen), sondern den Schießsport aktiv fördern und ihr Wissen vermitteln möchten.Wer bezahlt die Unterlagen, Munition?
Solche Leute haben meinen größten Respekt.
-
2 Tage, Verein, anerkannt, 0 Euro
Wiederladerschein ohne WBK
in Allgemein
Geschrieben