Zum Inhalt springen

jtomasek

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    19
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von jtomasek

  1. Am 12.11.2018 um 17:12 schrieb Kai:

    Sorry für das spammen hier, aber ich versuche nur den Weg nachzuvollziehen.

     

    Die Gegenstände, die unter ITAR fallen sind in der USML geregelt.

    In der USML sind die Zielfernrohre wie folgt geregelt:

    Category I—Firearms, Close Assault Weapons and Combat Shotguns

    (f) Riflescopes manufactured to military specifications (See category XII(c) for controls on night sighting devices.)

     

    Damit wäre das Zielfernrohr aus ITAR raus, da es laut Hersteller nicht unter diese Spezifikationen fällt.. Dann würde sinngemäß die Prüfung nach EAR erfolgen, welche in Deinem speziellen Fall positiv verlaufen ist, da Du die ECCN Nummer vom Hersteller erhalten hast und Deutschland keine Beschränkung hat.

     

    So in etwa korrekt?

    Ja, so ist der Ablauf korrekt. Im Falle eines Leupold ZFs hat Leupold eine Webseite mit Liste online, welche ZF ITAR sind.

    https://www.leupold.com/service-support/resources/global-trade-compliance

     

    Wenn man wenig Mühe haben will einfach Hersteller anschreiben/anrufen, bzw. wie in vorposts erwähnt Email an eine der Obrigkeiten.

    Am 12.11.2018 um 18:05 schrieb cartridgemaster:

     

    LEUPOLD MkIV, 8,5-25x50 mit TMR-Absehen (Tactical Milling Range), neu, OVP, direkt von einem US-Händler online gekauft. KEIN ITAR!

    Spannend: schaut man nach, fällt auf, dass einige Mark 4 8.5-25x50 ITAR sind. Hier aber überwiegend ER/T (also die Variante Extend Range Tactical Riflescope).

  2. vor 29 Minuten schrieb German:

     

    Auf die zollrechtlichen Aspekte, insbesondere die sich daraus ergebenden speziellen Probleme im Gewährleistungsfall, bin ich gar nicht erst eingegangen. Das ist dann letzten Endes rein Dein Problem und Geiz ist schliesslich geil.

    Ich akzeptiere deine Kritik und fasse sie positiv auf, falls ich in meinem Beitrag etwas falsch darstelle.

    Hinsichtlich Gewährleistungsfall kann ich auch hier nur für das Beispiel Leupold sprechen, deren Garantie/Gewährleistung nicht dadurch berührt wird, dass der Artikel exportiert wird. Man kann seinen Anspruch national geltend machen, aber auch, mit Umständen verbunden den Artikel ins HQ in den U.S. einsenden. Abgesehen hiervon, bleibt die Frage, ob man sich das antun möchte bei einem EP von unter 250. Nichtsdestotrotz hat man Lifetime Warranty außer auf die elektronischen Teile.

     

    Eine andere Frage an dich wäre, was man jetzt nach meinen Darlegungen falsch macht, wenn man vom Hersteller die ECCN erfragt (falls der Artikel eine hat),und selber nachforscht oder mit der ECCN den Zoll befragt ob man damit ausreisen darf. Es geht doch im Prinzip darum, beim Ausreiseprozess etwas u.U. bzw. im Zweifelsfall anzumelde. Das schlimmste was man machen kann, ist einfach so durch die Kontrollen zu gehen.

    Bei einem klaren Fall kann man das machen, bei nur ein bisschen Zweifel fragt man am Airport entsprechende Autoritäten und im schlimmsten muss der Artikel da verbleiben.

     

    Ganz explizit geht es mir darum mit dem Vorurteil aufzuräumen, ZF zu exportieren sei verboten. Es steht einfach generell auf jeder Händlerseite ITAR, ITAR ITAR und daher No.

  3. vor 3 Minuten schrieb German:

    Und wenn das betreffende Produkt unter ITAR fällt, gilt das halt alles nicht mehr. Auch wenn Du das noch nicht so ganz verstanden hast...

     

    Daher: Nein, ich "suche keinen Grund zum rumpaulen" (was auch immer das sein soll), ich warne nur vor gefährlichem Halbwissen.

     

    Aber hier ist ja (fast) jeder selber groß und sollte wissen, was er tut und ob er "Tipps" geben sollte. Oder halt auch nicht.

     

    Eben nur für einige Fälle und für den Großteil der Waffenteile nicht.

     

    Und damit stimmt...

    ...schlicht und einfach nicht.

     

     

    Also echt sry, kein Plan was dein Problem ist. Ja wir sind alle Erwachsen, jeder ist für sich selbst verantwortlich und das was er tut. Ich teile meine Erfahrung, die kann man nun nutzen um sich seine eigene Meinung zu bilden oder es bleiben lassen. Mach doch nicht so einen großen Aufriss. 

    Erst checkt man ob es ITAR unterliegt ITAR United States Munitions List

    wenn nicht, geht es rüber zu EAR.

     

    Hat man allerdings vom Hersteller eine ECCN verkürzt sich der Weg .......

    §738.4 Determining whether a license is required.

     

    Summa summarum unterliegen i.d.R. normale Zielfernrohre (ohne NV oder TV) ECCN0A987, es sei denn sie sind ausgesprochen military grade. Leupold hat außerdem eine Liste online mit ZF die ITAR unterliegen, weil sie so "special" sind. Meist MARK 4/6.

  4. vor einer Stunde schrieb German:

    :rolleyes:

     

    Ja, nein. Du hast weder ITAR begriffen noch wie das Ganze zusammenhängt und funktioniert.

    Daher ist zwar die "Erfahrung" eine nette Anekdote, aber "Tipps" sollte man dann lieber nicht geben...

    Also ich hab eher das Gefühl, dass du einfach nur einen Grund zum rumpaulen suchst.

    Es ist wie ich gesagt habe... Man lasse sich die ECCN geben, schaut dann in der Commerce Control List (CCL) nach welche Restriktionen vorliegen, dann ob sie für entsprechendes Zielland (Commerce Country Chart) gelten, und wenn nicht, bedarf es keiner Exportgenehmigung. Für Zielfernrohre der Klassifizierung ECCN 0A987 gilt Firearms Convention (FC) Col.1 und und Crime Control (CC) Col1. 

    • Gefällt mir 7
  5. vor 2 Minuten schrieb German:

    Gehst Du beim Zoll in Deutschland dann auch durch den roten Durchgang?

     

    Und was machst Du denn, wenn an dem Zielfernrohr was dran ist und es repariert werden muss?

    Ja, die, die davon erfasst sind. Und das sind bei Waffenteilen die Wenigsten.

    Prinzipiell sind alle Waffenteile davon erfasst. Verwechsele es nicht mit Seriennummern o.ä. Sowie ich es begriffen habe, sind mittlerweile alle Hersteller von Waffenteilen in den ITAR registriert, unabhängig davon ob sie fürs Ausland produzieren oder nur für den US Markt. Und alle müssen ihre hergestellten Teile klassifizieren lassen. Die wenigsten drucken aber die ECCN Nummern auf Teile oder in beigefügte Dokumentationen. Und ja, sofern meine Waren mehr als 430 Öcken ausmachen, nehme ich gerne den roten.

  6. Hallo zusammen,

    ich denke in der Kategorie Waffenrecht müsste ich richtig sein, wenn ich meine eigene Erfahrung bzgl. Export Zielfernohr aus den USA weitergeben möchte. 

    Heute habe ich hier ein Zielfernrohr von Leupold erstanden (1/3 des Preises in DE), das morgen mit zurück nach Deutschland geht.

    Bezüglich ITAR und den Exportkomplikationen habe ich so einige Stunden im Internet verbracht... und unterm Strich hat man eher den Eindruck, dass Zielfernrohr-(Waffenteile)export aus den USA verboten ist bzw. einer Exportgenehmigung bedarf. So auch bei vielen Internethändlern zu lesen.

    Unterm Strich folgendes: Sofern das Zielfernrohr nicht "manufactured to military specifications" ist, gibt es keine Probleme. Habe extra 2 Stunden mehrere Leupold Kundenberater durchtelefoniert und erhielt dann eine elementare Email, die hier zitiere:

    Zitat

    Leupold’s PN 115387 Mark AR Mod 1 1.5-4x20mm P5 Matte Firedot SPR riflescope that you are inquiring about falls under the licensing jurisdiction of the Department of Commerce and is classified under ECCN 0A987.  The combination of the country of destination and the ECCN determines if an export license is required.  Under ECCN 0A987 Germany is a “non-licensable” country and, therefore, does not require an export license.

    To ensure you do not have any issues with U.S. Customs, I would encourage you to have documentation with you that includes the following information:

    §  Part Number

    §  Description

    §  Value

    §  Country of Origin: USA

    §  ECCN: 0A987

    §  HTS: 9013.10.1000

    Lasst euch bei eurer nächsten Reise also vom Hersteller einfach besagte ECCN Nummer geben und ihr seid auf der sicheren Seite. Die ECCN betrifft auch andere Waffenteile. 

    Gilt auch wenn ihr  etwas online bestellen wollt ! Viele Händler scheuen aufgrund der  auf den ersten Blick "unsicheren" Rechtslage den Aufwand bzw. das Risiko Ware ins Ausland zu verschicken.

     

    Beste Grüße

     

     

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 2
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.