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aelgen

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  1. aelgen

    BDS ???

    @mouche Wie bereits vorher erwähnt gelten die Beitragsmarken des Jahres 2003 bis zum 31.03.2004 fort. Wer keine hat, hat in der Tat im Versicherungsfall ein Problem, es sei denn, er ist neu im Verein und läuft noch unter Gastschütze. Diese sind versichert unter der Vorraussetzung, daß nach Regeln des BDS geschossen wird. Das gilt aber nicht bei Meisterschaften, da diese nicht für Gäste offen sind. @hermes Mit der Zahlung des Startgeldes ist nicht automatisch der Versicherungsschutz gegeben. Das ist eine andere Baustelle. Nochmal: Nur mit einem BDS Ausweis mit gültiger Jahressichtmarke besteht Versicherungsschutz!! Gruß HIS
  2. aelgen

    BDS ???

    @Astanase Es geht hier vorrangig nicht um die Frage, ob ein Teilnehmer an einer Meisterschaft ggfls. nachträglich zu disqualifizieren ist. Entscheidend ist vielmehr ob ein Schütze Versicherungsschutz für den Fall der Fälle genießt. Dazu zitiere ich aus einem Schreiben des BDS vom 11.01.1996 Zitat: Sehr geehrte Damen und Herren, aus gegebenem Anlaß weise ich Sie auf folgende Sach- und Rechtslage hin: Von den BDS Versicherungen sind nur die Schützen des Verbandes erfaßt, die eine aktuelle Jahresbeitragsmarke in ihrem BDS Ausweis nachweisen können. .... Bei der Durchführung aller BDS Schießveranstaltungen, gleich, ob Training oder Wettbewerb müssen die Schützen ihren Versicherungsschutz auf Verlangen des Schießleiters oder Organisators nachweisen. Schützen, die nicht versichert sind, dürfen nicht schießen. Jeder Schütze ist daher verpflichtet, sich selbst um den Erhalt der Beitragsmarke zu kümmern. Zitat Ende Da wir in der Vergangenheit diesbezüglich schon leidvolle Erfahrungen machen mußten achten wir peinlich genau auf bestehenden Versicherungsschutz. Insoweit trifft m.E. auch den LV als Veranstalter von Meisterschaften eine gewisse Sorgfaltspflicht. Gruß HIS
  3. aelgen

    BDS ???

    So ganz ist diese Aussage nicht richtig. Eine Teilnahme an den Wettbewerben wird nur dann zugelassen, wenn ein BDS Ausweis mit eingeklebter und gültiger Jahressichtmarke vorgelegt wird. Denn nur in diesem Fall ist Versicherungsschutz vorhanden. Für die Zeit vom 01.01.2004 bis zum 31.03.2004 sind noch die Marken aus 2003 gültig. Von daher drängt es also nicht so sehr. Dementsprechend wurden auch die Jahresrechnungen erst im Januar versandt und die Zahlungsfrist bis Ende Februar 04 verlängert. Damit haben die Vereine die Möglichkeit, ihrerseit von ihren Mitgliedern die Beiträge einzuziehen und müssen nicht die Vereinskasse belasten. Viele Grüße HIS
  4. aelgen

    BDS ???

    @simonov Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Ich frage mich nur wie ihr Eure Jahresrechnung am 27.12.2003 bezahlt haben wollt, wenn die Jahresrechnung erst am 16.01.2004 versandt wurde ?? War wohl eher der Beitrag für 2003. Hinsichtlich der Beiträge im LV 4 ist es richtig, daß bei der Umstellung von DM auf Euro der Jahresbeitrag auf 35 Euro erhöht wurde. Dabei ist jedoch zu bedenken, daß der LV 4 der einzige Landesverband ist, der für alle seine Mitglieder eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die nicht gerade billig ist. Daneben wird jedem aktiven Schützen sein Startgeld der Deutschen Meisterschaften erstattet und nicht zuletzt sind wir wohl der einzige LV, der keine Gebühren für seine Verbandsbescheinigungen erhebt, unabhängig wieviel Waffen befürwortet werden. Da sollte man doch nochmal rechnen. Die Geschäftsstelle ist übrigens nur für 14 Tage, bedingt durch Mutterschaftsurlaub einer Mitarbeiterin und urlaubsbedingt nur am Mittwoch besetzt gewesen. Nunmehr gelten wieder die üblichen Sprechzeiten. Wer es daneben schon mal an den anderen Tagen versucht hat wird festgestellt haben, daß dort auch an den anderen Tagen und sogar am Wochenende gearbeitet wird. Viele Grüße HIS
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