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SKS

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  1. SKS

    Frage Waffenrecht

    Also das mit dem getrennten Transport in verschiedenen Fahrzeugen ist doch etwas fragwürdig. Denn wenn Du mit fremden Seriefeuerwaffen, deren Ausnahmebewilligung nicht auf Dich lautet, in eine Kontrolle kommst, müsste eigentlich die K***e so richtig am Dampfen sein. Man darf ja noch nicht mal eine "normale" Waffe, sprich HA oder FFW jemandem leihweise übergeben wenn man nicht selber dabei ist. Das dürfte wohl ein Furz des zuständigen Beamten gewesen sein, der sich offenbar über die Waffenrechtlichen Konsequenzen dieser Vorgabe keinerlei Gedanken gemacht hat. Bei meinen bisherigen, bewilligten Seriefeuerschiessen wurde jeweils in der Bewilligung vermerkt, dass Waffen und Verschlüsse beim Transport getrennt sein müssen. Analog der Aufbewahrungsvorschrift. Käme mir im Leben nicht in den Sinn, meine SFW dritten zu überlassen.
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