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Henning K

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Beiträge von Henning K

  1. Er kann den Heizraum immer noch mit dem Brenner heizen und wenn er Lust drauf hat mal die Überdruckventile testen ;)

    Nö, nicht unbedingt. In gewissem Umfang wird es eine Zirkulation auf Grund der physikalischen Eigenschaften von Wasser, warmes Wasser steigt nach oben kaltes sinkt nach unten geben. Sicherlich nicht genug um auf die gewünschte angenehme Temperatur zu kommen, aber mit Sicherheit genug um nicht zu erfrieren. Mäßiger Energieeinsatz vorrausgesetzt, sonst könnte es sein, dass man Überdruckventiele doch mal testet, aber dazu sind sie ja da um den worst case zu verhindern.

  2. Mit diesen Erfahrungen wage ich zu behaupten, daß es heutzutage durchaus schneller rund gehen würde, als so mancher denken würde. Es ist ja nicht so, daß Du unrecht hast Joker: Bis wirklich ernsthaft etwas los ist dauert es, jedoch bin ich der Überzeugung, daß das unvernünftige Verhalten der meisten verhätschelten Menschen in D dazu führen wird, daß eine relativ harmlose Situation schnell sehr unübersichtlich werden kann...

    Mir graut schon vor dem ersten Schneefall, denn dann tritt genau diese Situation ein (Straßenverkehr), zumindest in unserer Gegend.

    Man sieht also, soviel gehört gar nicht dazu.

  3. Was ihr nur allle habt, das war doch nur ein Test wie die Leute ragieren, wenn der Strom abgestellt werden muss, weil es auf Grund von ideologischer Verblendung keinen mehr gibt. Hat doch alles funktioniert, es wurden keine Politiker gemeuchelt und kein Rathaus gestürmt. Alles im "Grünen" Bereich.

    Ach so, hätte ich das jetzt in grün schreiben sollen?

  4. Ich bezog mich auf Schränke, hergestellt und gekauft nach 2005 mit Typschild, die wie an andere Stelle angegeben nicht mehr akzeptieren werden sollen, weil VDMA beendet ist.

    Und wenn der Hersteller den Tresortyp verkauft mit der Angabe Klasse A oder Klasse B nach VDMA und es ist erstens ein Typschild im Tresor angebracht und zeitens zum Tresormodell existiert ein Herstellerkatalog mit den unter Bezug auf den Modellnamen diese Klassifizierung A und B unter besonderem Hinweis auf das Waffengesetz angegeben ist, denke ich , das Du falsch liegts.

    Der Hesteller haftet für sein Produkt. Wenn der Sachbearbeiter den Beweis verlangt, muss er den vom Hersteller verlangen und wenn er behauptet, der Hersteller hat nicht nach VDMA hergestellt, sollter er es besser beweisen können. Denn er erhebt dann impliziet den Vorwurf des Betrugs, das ist eine Straftat und das muss schon der Sachbearbeiter beweisen, nicht ich.

    Hallo,

    das sehe ich genauso. Wenn ich etwas kaufe mit einer bestimmten Bezeichnung, muss ich laut Gesetz davon ausgehen können, dass das auch stimmt was draufsteht. Somit habe ich meine Nachweisplicht erfüllt. Wenn der SB der Meinung ist, dass das nicht so ist, gibt es nur eine Möglichkeit, frag mal seinen Vorgesetzten wie der das sieht. Vor allem lasst euch alles schriftlich geben mit Begründung, dann habt ihr was in der Hand. Wenn der SB die Rechtmässigkeit anzweifelt, dann bitte mit Begründung.

  5. Falsch! Die Nachweispflicht über die gesetzeskonforme Aufbewahrung liegt bei DIR!! Der SB muss Dir gar nichts beweisen. DU musst dem SB nachweisen, dass deine Schränke den Vorgaben genügen.

    Einige haben den Gesetzestext wohl immer noch nicht gelesen bzw. kennen ihn nur vom Freund eines befreundeten Schützenkollegen.

    Wenn der SB deinen Schrank trotz fehlenden Typenschildes akzeptiert, ist dies ein (meist sehr gut begründbares und vernünftiges) Entgegenkommen des SB.

    Hallo,

    indem ich auf der Rechnung und dem Typenschild die Bezeichnung und somit die Bauart nachweise, sollte alles klar sein. Wird dies vom SB nicht akzeptiert, muss er eine Begründung liefern warum. Erst dann gibt es eine Grundlage auf der man sich einigen muß, mit welchen Mitteln auch immer. Alles andere ist reine Spekulation und somit nicht Grundlage einer Diskussion.

  6. Beweihräuchert Euch nur!

    Dieser Thread ist ja dazu da, Licht ins Dunkel zu bringen. Offenbar muss man einigen erst auf die Zehen treten, damit sie mit den richtigen Informationen rausrücken.

    Kann denn nun jemand bewerten, ob Burg Wächter oder Hartmann Tresore mit ihrer Aussage richtig liegen? Ich kann das nicht und habe nur auf Grundlage einer der beiden Aussagen (die von Hartmann war zuerst da!) eine Bewertung durchgeführt. Wohlgemerkt habe ich das unter der Prämisse getan, dass die genannten Prüfungen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr durchgeführt wurden. Wenn es diese aber gar nicht gab, verstehe ich die Aussage von Hartmann nicht.

    Und es wird mir keiner widersprechen können, dass ohne die korrekte Befolgung von Vorgaben die Klassifizierung nichtig ist und das in den Handel bringen solcher Tresore Geschäftemacherei wäre.

    Hallo,

    um es mal klar Auszudrücken:

    §§ 3 ProdHaftG (Produkthaftungsgesetz)

    §3 Fehler. (1) Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksitigung aller Umstände, insbesondere

    a. seiner Darbietung

    b. des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann

    c. des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde,

    berechtigterweise erwartet werden kann.

    (2) Ein Produkt hat nicht allein deshalb einen Fehler, weil später ein verbessertes Produkt in den Vekehr gebracht wurde.

    -------------------

    Somit sollten alle Schränke die nach jedwelcher Form gebaut wurden und danach Beschriftet wurden auch so sein.

    Sollte der Schrank nicht so sein, hat man eine rechtliche Forderung gegenüber dem Hersteller. Wie man seine Forderung durchsetzt bleibt einem selber überlassen.

    Alles klar jetzt.

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