Kalkberg-Fuchs
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Beiträge von Kalkberg-Fuchs
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Hallöchen!
Erstmal Danke an alle bisherigen Poster.
Hab das wohl etwas ungenau formuliert. Die Flinten halten das schon geraume Zeit aus, dass ist nicht das Problem.
Die Pulverknaller sagten, es wäre rechtlich nicht zulässig.
@pirat52
Soweit ich weis, gib es in der Genehmigung vom Amt keine Aussage zum zu verwendenden Pulver.
@Nupfdidupf
Danke für den Tip mit dem Putzen!
Meine Flinte wird meist am nächsten Tag mit Blei vorgeputzt. Eine 10er Serie Trap, dann ist das Gröbste raus.
Denn Rest erledigt Terpentin und Küchentuch. Danach ein bisschen Öl und gut. Bisher hat bei mir noch nichs gerostet.
Gut Schuss an alle!
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Hallo an alle!
Hab mal wieder eine Frage
Wir haben im Verein eine Genehmigung vom Amt, um mit unseren Schrotflinten bei besonderen Anlässen (Geburtstag, Hochzeit...) außerhalb von Schießständen schießen zu dürfen.
Bisher haben wir hier immer Schwarzpulver-Salutpatronen verwendet. Getreu dem Motto " Hauptsache es knallt und stink "
Jetzt haben die "Böllerspezialisten" unseres "Kreisverstandes" behauptet, daß
" Ihr dürft mit normal beschoßenen Schrotflinten nicht mit Schwarzpulver-Salutpatronen schießen! "
(wegen Schwarzpulver nur NC-Pulver)
Ich halte es für Blödsinn, aber wollte doch mal genaueres Wissen!!!
Danke schon im voraus für alle Beiträge!
Grüße aus Thüringen
Salutschießen mit Schwarzpulver-Patronen
in Waffenrecht
Geschrieben
Ich habe nochmal nachgefragt und folgendes gesagt bekommen.
"Um patronierte SP-Patronen zu verschießen, muss die Waffe SP-Beschuss bzw. Böllerbeschuss haben und der Schütze einen Böllerschein."
Wo´s steht konnte er mir auch nicht sagen, ihm wurde es bei einem SP-Nachschulung/Seminar vom SP-Referenten gesagt.
Nun weis ich auch nicht weiter.
Wenn könnte man fragen um Sicherheit zu haben? Beschussamt, Amt für Arbeitsschutz oder wer kann da konkrete Aussagen treffen?