1. Doch, weil dieses Ding sich automatisch anmeldet und ich irgendwann einmal ach vergiss es.
2. Eine Flinte mit speziellem Laufprofil ist technisch eine Flinte mit gezogenem Lauf.
3. Juristisch will man aber nicht, das es Flinten mit gezogenen Läufen gibt oder diese wie Büchsen behandelt werden.
4. Deshalb hat man sich den Begriff des "Speziellen Laufprofils" einfallen lassen.
5. Falls jemand Glück hatte, ihm ein Händler eine Flinte mit gezogenem Lauf auf gelbe WBK verkauft hat und ein SB diese in eine gelbe WBK eingetragen hat, dann bedeutet dies nicht, daß andere daraus einen Anspruch herleiten können.
6. Kennst Du wirklich jemand persönlich der eine Flinte mit gezogenem Lauf auf gelbe WBK eingetragen bekam und hast Du diese WBK mit Eintrag gesehen?
7. Der derzeitige Entwurf der Verwaltungsvorschrift wird genau das obige enthalten, jeder SB kann es lesen und wird danach handeln.
8. Da eine Verwaltungsvorschrift primär kein Recht schafft, sondern es erläutert, könnte man versuchen die Sache mit dem "speziellen Laufprofil" auf dem Klageweg zu kippen. Die Chancen sind aber schlecht.
9. Ich melde mich hier wieder ab. Wenn Du noch Fragen hast bitte an Amadeus.Amadeus@gmx.de