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TF81

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Beiträge von TF81

  1. Hallo,

     

    ich möchte mir für mein AR15 eine variable (1-4/5/6) Optik zulegen und habe vor, in absehbarer Zeit auch an IPSC Matches teilzunehmen.

    Auf was muss ich denn grundsätzlich achten? Reicht ein einfacher Leuchtpunkt oder sollte es schon ein Absehen mit Haltepunkten für weitere Distanzen sein?

    Welches Modell könnt ihr mir denn konkret empfehlen?

     

    Viele Grüße

     

    Tim

  2. Also ich habe eine Tokyo Marui Hi-Capa 5.1  und wollte damit auch Handhabungsübungen machen.

    Das laden passt von den reinen Handgriffen her, geht aber natürlich mit weitaus weniger Kraft.

    Blowback ist reine Spielerei und hat nicht annähernd was mit Rückstoß zu tun - kann man sich auch sparen.

    Was die Waffe aber am weitesten von einer Gebrauchspistole entfernt ist tatsächlich der Abzug. Viel zu leicht und keinerlei Druckpunkt.

     

    Spaß macht die Sache auf alle Fälle und Zielen kann man damit auch üben, aber der Rest hat nichts mit einer echten zu tun.

     

    Deshalb auch nochmal meine Frage: Gibt es Softairs  mit 1,5-2 kg Abzugsgewicht oder lässt sich das nachrüsten?

  3. Hallo,

     

    vor einiger Zeit gab es ja einen AIPSC Verein in Mainz, leider ist die Seite von denen down.

    Gibt es den noch oder hat der zu gemacht?

    Kennt ihr Alternativen im Rhein-Main-Gebiet?

     

    Viele Grüße

     

    Tim

  4. Nein. Es wurde gegen den Willen der Eigentümer beschlagnahmt und eine Entschädigung in höhe der ortsüblichen Miete bezahlt.

    Ein regulärer Mietvertrag sieht immer das Einverständnis beider Parteien vor.

    Ein Beispiel aus dem Februar wäre die Familienstätte des Kolpingwerkes in Olpe. Hier hatte man bereits mit dem Staat über einen Verkauf verhandelt.

    Da man sich über den Kaufpreis nicht einig wurde, hat der Staat kurzerhand beschlagnahmt und zahlt jetzt so weit ich weiß eine "ortsübliche Miete".

    In einem anderen Fall hat ein Unternehmer ein Grundstück gekauft und wollte es neu bebauen, hier hat der Staat auf die schnelle dazwischen gegriffen.

    Je nachdem wie ein Unternehmen wirtschaftlich aufgestellt ist und was es mit dem Grundstück geplant hat kann das Existenzen kosten, selbst wenn eine Miete gezahlt wird.

    Am Ende vom Monat hat man dann vielleicht die Miete, wenn die ganze Finanzierung aber nur kurzfristig ausgelegt ist, weil man einen Weiterverkauf geplant hatte, zahlt einem den daraus entstandenen Verlust niemand.

    Genauso würde es mich nicht wundern, wenn es später heißt: "Wieso eine Entschädigung, ihr dürft eure Halbautomaten ja an berechtigte weiter verkaufen" obwohl die handvoll berechtigter Exporteure die es dann noch gibt nur einen Spottpreis zahlen, weil einem ja nichts anderes übrig bleibt als an sie zu verkaufen.

  5. "Möglich" heißt noch lange nicht, daß es gemacht wurde oder wird.

    TF81 aber hat das frech als Tatsache hingestellt:

    Abgesehen davon, dass ich nichts freches an meiner Aussage erkennen kann irrst Du hier.

    Es wurden bereits mehrere Gewerbeimmobilien beschlagnahmt . Da diese nicht dem Staat gehörten handelt es sich um Privatbesitz.

    Es wurde auch schon mehrfach versucht Wohnimmobilien zu beschlagnahmen, was bis jetzt aber noch vor Gericht scheiterte.

    Nicht erwähnt sind die vielen Fälle in denen Eigentümer durch die bloße Androhung eingeschüchtert wurden.

    Was das mit unserem Waffenbesitz zu tun hat? Ich wollte aufzeigen, was der Staat in letzter Zeit von Eigentum hält. Unser Land rutscht immer mehr in den Sozialismus ab!

  6. Und was Eigentum angeht: Es hat keine 2 Monate gedauert nachdem die Flüchtlingskrise richtig losging, da wurde schon die Beschlagnahme der ersten privaten Immobilien in die Wege geleitet.

    Natürlich wird eine ortsübliche Miete für die entsprechende Wohnung als Entschädigung gezahlt, aber wenn die 9 anderen Mieter ausziehen zahlt einem das niemand und verkaufen lässt sich ein entsprechendes Objekt wenn überhaupt nur mit einem ordentlichen Verlust.

  7. Hallo,

    gibt es schon genaueres zur geplanten EU Regelung?

    Soll das Halbautomatenverbot nur für den Neuerwerb gelten oder auch bereits erworbende Waffen betreffen?

    Falls es auch die bereits erworbenen betrifft: Kann man eine Entschädigung erwarten wenn die Waffe eingezogen wird?

    Ich wollte mir eigentlich nächstes Jahr eine AR15 auf Jagdschein zulegen, bin mir aber angesichts der geplanten Änderung unsicher geworden.

    Wie wirkt sich das zur Zeit auf den Waffenmarkt aus, gibt es schon "Hamsterkäufe" oder versuchen alle ihre Halbautomaten los zu werden bevor sie in den Schmelzofen müssen?

    Viele Grüße

    TF

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