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Drill Sergeant

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Beiträge von Drill Sergeant

  1. Unser Außenschießstand (50 m) wurde vor 13 Jahren zugelassen, da wurde gefordert, dass dort über der Scheibenmitte wo der Sand >= 1.5 m ist

    mit einer Stahlplatte gesichert werden muß. Das finde ich sinnvoll, da wir bei der " Bleirückgewinnung" aus dem Geschoßfang feststellen konnten, dass

    hochliegende Treffer sehr wohl nur durch diese Platte aufgehalten werden können. Die KS- Wand vor der Sandvorlage ohne Stahlplatte müßte sicher

    hin und wieder erneuert werden um bei Durchschüssen einen Sandverlust zu vermeiden. Wir haben dort Eisenbahnschwellen mit Stahl verblendet.

    Es geht auch ohne Schweißen da eine 6 mm Platte auch überlappt werden kann und durch Dübel gesichert werden kann. Letztendlich wird der Sachverständige den Stand nur abnehmen, wenn seine Auflagen erfüllt werden. Viel Erfolg.

    Gruß D.S.

  2. 3. Ehrbar und hart, das mag sein, aber bei weiten nicht sehr anspruchsvoll. Die Bezeichnung ist nicht HWK-kompatibel.

    Zur Berufsbezeichnung gibt es zum einen den Hochbaufacharbeiter (2 Jahre Ausbildung) und den Maurer, der nach der bestandenen Prüfung seine Lehrzeit um ein weiteres Jahr verlängert um a: mehr Geld verdienen zu können und b: Zugangsvoraussetzungen für eine berufliche Weiterbildung zu erreichen. Meine Mitarbeiter (siehe Beitrag 11), welche ausgerüstet mit dem entsprechenden Werkzeug und den notwendien Zeichnungen unter Montagebedingungen zu zweit innerhalb von 4 Wochen den Rohbau inkl. Erdarbeiten eines "normalen" Einfamilienhauses errichten und somit die Grundlage für die Arbeit der angeblich anspruchsvolleren Handwerker legen müssen sich vor niemandem verstecken. Jeder Beruf oder Tätigkeit ergibt sich aus einer Notwendigkeit sonst gäbe es ihn nicht, aus Achtung vor der Arbeit anderer halte ich eine Wertung nach angeblichem Anspruch für überheblich. Klar habe ich durch Meisterschule und Studium weiter entwickelt muß ich mich deshalb für etwas Besseres halten?

    Nur mal so zum nachdenken.

    Gruß D.S.

  3. Es kommt halt drauf an, zu welcher Strafe der Ausbeuter denn verknackt wird. Bei mehr als 60 Tagessätzen ist der Ball dann halt drin!

    Ich glaube allerdings nicht, das jemals einer zu einer so hohen Strafe verurteilt wird, weil die Blutsauger zwar ihre Lohnsklaven nicht anständig bezahlen wollen, für einen teuren Anwalt ist dann allerdings genug Geld da!

    Nicht zu vergessen, dass der "Ausbeuter" im Handwerksbetrieb selber oftmals gemessen an seiner Arbeitszeit bei Weitem nicht auf 8,50 €/h kommt.Ich zahle meinen Mitarbeitern seit Einführung des Mindestlohnes im Baugewerbe vor über 10 Jahren den vorgeschriebenen Stundenlohn, mir bleibt auch nichts Anderes übrig. Auch gönne ich denen die fleißig arbeiten in jedem Fall, dass sie auch davon leben können. An jeder Lohnerhöhung schluckt der Staat einen Teil dessen was eigentlich dem AN zu Gute kommen soll. Die jetzige Diskusion halte ich daher für sinnlos genau wie das Gejammer über die anstehenden Verteuerungen. In dieser Woche wurde bei uns der Kilometerpreis für eine Taxifahrt von 1,70 auf 2,50 E angehoben. Da stellt sich die Frage wieviel haben die Taxifahrer denn vorher verdient ? Aber "Geiz ist geil" und überlege jeder wie er mit seinem Konsumverhalten zu den Löhnen beigetragen hat.

    Damit schönes Wochende und Gruß D.S.

  4. Meine Frau ist in einem Verein, in dessen Schießstätte nur mit Luftdruckwaffen geschossen werden kann.

    Dort gehen alle Sportschützen auf umliegende Schießstande zum trainieren und auch zu Wettkämpfen,

    es geht ausschließlich darum auf geeigneten Ständen Schießen zu können und das ist hier in der Gegend

    kein Problem. Der Nachweis geschossen zu haben obliegt den Schützen.

    Gruß D. S.

  5. Ich finde nicht, dass ich die Bank fragen muss ob ich auf deren Gelände eine Waffe auf den Weg zum Schließfach führen darf.

    Das Transportieren einer Waffe im geschlossenen Behältnis ungeladen geternnt von der dazugehörigen Munition ist nicht als "Führen " der selbigen zubezeichnen. Dazu bedarf es eines Waffenscheines. Sportschützen mit entsprechender WBK transportieren ihre Waffen wie oben beschrieben ausserhalb ihrer Behausung zum Schießstand oder zurück entsprechend ihren Bedürfnis.

    Gruß D.S.

  6. Heutzutage gibt es das Problem der unangemeldeten Kontrollen. Was, wenn nicht alle eingetragenen Waffen da sind?

    Du sollst sicher aufbewahren, wer sagt denn das all Deine Waffen bei einer unangemeldten Kontrolle da sein müssen ? Da gibt es z. B. bei mir die Möglichkeit die Waffe im Verein zu lassen wenn ich nach dem Training oder Wettkampf nicht nach Hause fahre oder meine Frau oder mein Sohn haben sich eine Waffe ausgelihen. Wofür es natürlich dann den entsprechenden Verleihschein gibt.

    Gruß D.S.

  7. ich möchte gerne das Schießen mit dem Recurvebogen lernen.

    Hallo starfish,

    habe nach der WM hier in Leipzig mit dem Bogenschießen begonnen und mir

    von einem erfahrenen Bogenschützen die Grundbegriffe zeigen lassen.

    Danach habe ich in seinem Verein einen Schnupperkurs belegt, der war sehr

    hilfreich. Schieße auch keine Wettkämpfe habe aber durchschnittliche Treffer-

    bilder in doppelter Bierdeckelgröße.

    Versuch doch mal in einem nahegelegenen Bogensportverein so einen Kurs zu

    finden. Ansonsten gilt:" Die Wiederholgenauigkeit, das heißt immer gleiche Körperhaltung,

    Auszugslänge, Bogenhaltewinkel, Anschlag usw. entscheidet unter anderem gravierend über den Erfolg."

    Quelle: Dagobert ( damit keine Plagiatsvorwürfe aufkeimen.

    Gruß D.S.

  8. Wie schon geschrieben, gibt es für die Bedürfnisbescheinigung im WaffG aber keine konkrete Zeitregelung. Erlasse hierzu sind mir ebenfalls nicht bekannt. Die zuständige Waffenbehörde entscheidet somit nach pflichtgemäßem Ermessen, ob die alte Beschenigung noch akzeptiert werden kann. Logischerweise fällt das Ergebnis diesbezüglich höchst unterschiedlich aus.

    Vielen Dank an alle die hier geantwortet haben, ich denke wir lassen es mal darauf ankommen und sehen was passiert.

    Werde dann mal berichten.

    Gruß D.S.

  9. Hallo zusammen,

    ich habe in meinem Verein 2 Schützenbrüder, die etwa vor einem 1/2 Jahr das Bedürfniss zur Erstausstellung für die "neue Gelbe" vom Verband bestätigt bekommen haben. Bis jetzt haben sie es aber noch nicht geschafft aufs Amt zu gehen.

    Hat jemand Erfahrungen ob da eine terminliche Frist zwischen Bedürfnisbescheinigung und Beantragung im Amt

    festgelegt ist. Habe beim Verband oder im Waffengestz nichts gefunden.

    Danke im Voraus Gruß D.S.

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