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sportskanone

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Beiträge von sportskanone

  1. Am 8.9.2016 um 21:09 schrieb P22:

    Wenn du das ganze dann auch noch schriftlich bekommst wäre es gut.

     

    Nicht das der SB eine Aktennotiz zu fertigen vergisst sowie dem öffentlichen Kassenwart nicht bescheid gibt und du nur ein Telefonat entgegenhalten kannst.

     

    So, ich war jetzt auch bei der Landeshauptkasse Bremen. Der Gebührenbescheid liegt auf Eis und mit den Mahnungen ist jetzt Schluss.

     

    Was mir allgemein noch zum Thema einfällt: In bisherigen Urteilen zur Kontrollgebühr haben die Gerichte gesagt, der Waffenbesitzer hätte selbst die Ursache/Auslöser für die Kontrolle gesetzt, da er durch die Waffenlagerung eine Gefahr schafft.... find ich ich ganz schön arrogant und willkürlich diese Aussage. 

  2. Neuster Stand der Dinge:

     

    Ich habe beim Sachbearbeiter von der Waffenbehörde angerufen. Dieser fand nach langer Suche (er rief mich später zurück) auch meinen fristgerechten Widerspruch. Er sagte, er hätte sofort eine "Mahnsperre" in meinem Fall verhängt, die Landeskasse HB (die auch die Schulden im Namen der Behörden eintreibt) hätte dies jedoch aus irgendeinem Grund verpennt. Die Mahnung ist gegenstandslos und der Kostenbescheid ruht solange, bis hier in Bremen ein Gerichtsurteil zur Höhe der Gebühren gefallen ist. Das kann dauern und solange zahl ich überhaupt nix. Eine erfreuliche Entwicklung soweit.

    Ich denke jeder Bremer LWB sollte nicht zahlen und erst einmal Widerspruch einlegen.

  3. vor 13 Stunden schrieb Flohbändiger:

    Gegen was haben die denn Widerspruch eingelegt? Gegen die Gebühr an sich? Das wäre sinnlos, denn dass eine Gebühr erhoben werden kann, ist vom BVerwG bereits entschieden worden. Bliebe also nur die Höhe der Gebühr und da stellt sich die Frage, ob die Behörde halbwegs nachvollziehbar darlegen kann, wie die Summe zustande kommt.

     

    Gegen die Höhe.

  4. vor 17 Stunden schrieb schopy:

    hm, aber der Widerspruch dürfte doch zumindest aufschiebende Wirkung haben, was die Zahlung angeht. Nehme ich an. Was steht denn drin in der Rechtsbehelfsbelehrung des Gebührenbescheids (hier in NDS ists ja noch kostenlos)?

     

    Hast Deinen Widerspruch begründet?

     

    In der Rechtsbehelfsbelehrung des Kostenbescheids steht: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Stadtamt Bremen, blabla, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden."

    In der Mahnung steht: "Wenn Sie gegen die Festsetzung der Forderung ein mit aufschiebender Wirkung versehenes Rechtsmittel eingelegt haben, wird gebeten, mit der anfordernde Stelle Kontakt aufzunehmen."

     

    Begründet habe ich meinen Widerspruch natürlich. Das Muster weiter unten genommen, abgeändert und ergänzt. Argumente waren da genug drin.

     

    vor 16 Stunden schrieb HBM:

    Interessant wäre auch der zeitliche Ablauf, also wann Widerspruch zur Post (Einschreiben oder Einschreiben-Rückschein?) und wann die Mahnung im Briefkasten.

     

    Ende Widerspruchsfrist: 05.08.

    Widerspruch losgeschickt: 29.07. (Einwurf-Einschreiben)

    Eingang Mahnung: 31.08.

     

    vor 8 Stunden schrieb pak9de:

    Du koenntest den Bescheid und Deinen Widerspruch anonymisiert hier veroeffentlichen, dann ist leichter zu raten.

    Ich gehe davon aus, dass sich der Widerspruch gegen den Kostenbescheid richtet. M. W. hat dieser keine aufschiebende Wirkung, d. h., Du musst erst mal zahlen.

    Manche Bundeslaender (z. B. NDS) haben das Widerspruchsverfahren abgeschafft, so dass man sofort Klage beim VerwG erheben muss. Bei HB bin ich mir nicht sicher.

    Das VerwG HB hat am 30.10.14 entschieden, dass die Gebuehrenerhoehung rechtmaessig ist. Eine obergerichtliche Entcheidung ist mir nicht bekannt.
     

    Dieses Beispiel der Bremer Landesjaegerschaft koennte bei der Argumentation hilfreich sein:  http://www.lj-bremen.de/documents/widerspruch_einzelperson_160302_1458211008.pdf

    http://www.lj-bremen.de/Jagd-Wildtiere-Recht-Aktuelle-Themen.html

     

    Gruss

    pak9

     

     

    Genau dieses Dokument habe ich als Ausgang für meinen Widerspruch verwendet.

    Anbei der Bescheid und die Mahnung.

    DSCN0245b.png

    DSCN0246b.png

  5. Moin moin,

     

    ich wohne in HB und vor kurzem fand bei mir eine Aufbewahrungskontrolle statt, die unter 10 Min dauerte und den in Bremen üblichen Bescheid über 139€ nach sich zog. Ich habe innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt und nicht gezahlt. Den Widerspruch habe ich als Einschreiben gemacht und auch einen Beleg von der Post bekommen. Trotz meiner Aufforderung, mir meinen Widerspruch schriftlich zu bestätigen, ist dies seitens des Stadtamts nicht passiert. Jetzt hat es mir einen Liebesbrief mit einer Mahnung und der Drohung eines Verwaltungszwangsverfahrens / gerichtlichen Mahnverfahrens geschickt.

    Jetzt weiß ich nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Ich will ungern der Blödmann sein, den man 1x im Jahr abzocken kann, andererseits habe ich die Befürchtung, dass das Stadtamt die Forderung einfach mit aller Härte durchdrückt.

     

    Über Tipps / Beratung wäre ich daher dankbar.

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