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duke08

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Beiträge von duke08

  1. Ich glaube einmal gelesen zu haben das es eine EU-Richtlinie gibt, die besagt das Gewehre die vor 1881 und Pistolen die vor 1879 konstruiert wurden als Antiquität aus dem Waffengesetz herausgenommen werden müssen.

    Diese ist in Deutschland auch noch nicht umgesetzt worden oder?

     

     

  2. wollte euch einen update geben, immer noch keine Antwort vom Schützenbund. Meine Sachbearbeiterin lässt auch nicht mit sich reden. Eintragen geht nicht.

     

    Hier die Antwort

    Eine Adapterpatrone ist kein Einstecklauf, sondern ein Einsteckpatronenlager zur Verwendung anders gestalteter (meist schwächerer) Munition als der der Ursprungswaffe. Dabei übernimmt der Ursprungslauf die Geschossführung, so dass Adapterpatronen immer kalibergleich mit der Ursprungswaffe sind.

    Eine Adapterpatronen kann nicht in eine WBK eingetragen werden.

     

    jetzt warte ich auch die Reaktion vom BSB

  3. da sagte die Sachbearbeiterin, alles was aus einer Langwaffe verschossen werden kann, bekommt der Jäger auf seinen gültigen Jagdschein

    Habe eine Mail vom BSSB bekommen, Sachbearbeiter ist im Urlaub bis zum 26.09. Werde also leider noch etwas warten müssen.

     

    Hätte nie gedacht das es so ein Aufwand ist, einen Munitionsererb zu bekommen.

     

  4. zum Wiederladen,

    das mach ich noch, will mich aber mit der Sachbearbeiterin nicht gleich mit mehreren Themen durch die Tür.

     

    so habe mal im WaffVwV geschaut.

    Da gibt es meiner Meinung nach nun zwei Möglichkeiten:

     

    1. Eintragen lassen

    unter 10.4

    Auf Antrag können auch Einsteckläufe und Einstecksysteme

    nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 3.3 und

    3.6 eingetragen werden.

     

    oder:

     

    10.14

    10.14 Munitionserwerbsschein (§ 10 Absatz 3 Satz 2)

    Ein Munitionserwerbsschein kommt in Betracht z. B. bei Munitionssammlern,

    Munitionssachverständigen und Besitzern

    von Einstecksystemen, die nicht in der WBK eingetragen sind.

     

  5. Hallo zusammen,

    habe einen Antrag gestellt für den Erwerb von Munition 7,65 für eine Adapter Patrone 30-30. Diese wird nicht auf eine Karte eingetragen. Ich möchte auf unserem Stand der nur für 2000 Joule zugelassen ist, 7,65 aus einer Adapter Patrone 30-30 aus meiner Winchester verschießen.

    Soweit so gut, habe dies auch in meinem Antrag so geschildert. Habe heute einen Anruf von meiner Sachbearbeiterin bekommen. Sie war sehr freundlich, aber sie sagte mir sie bracht ein Schreiben von meinem Verband, daß es eine Disziplin gibt für diesen bedarf.

    Habt ihr eine Idee?

    Mein Verband ist der BSSB.

    Habt ihr eine Idee wie ich vorgehen soll?

     

     

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