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duke08

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  1. Ich glaube einmal gelesen zu haben das es eine EU-Richtlinie gibt, die besagt das Gewehre die vor 1881 und Pistolen die vor 1879 konstruiert wurden als Antiquität aus dem Waffengesetz herausgenommen werden müssen. Diese ist in Deutschland auch noch nicht umgesetzt worden oder?
  2. und natürlich nicht nur die Spiegel, sondern auch noch komplette Scheiben
  3. habe diese Scheiben gefunden bei uns im Scheibenlager, habe mal im Internet danach gesucht aber nichts gefunden. Gibt es diese Disziplin noch?
  4. wollte euch einen update geben, immer noch keine Antwort vom Schützenbund. Meine Sachbearbeiterin lässt auch nicht mit sich reden. Eintragen geht nicht. Hier die Antwort Eine Adapterpatrone ist kein Einstecklauf, sondern ein Einsteckpatronenlager zur Verwendung anders gestalteter (meist schwächerer) Munition als der der Ursprungswaffe. Dabei übernimmt der Ursprungslauf die Geschossführung, so dass Adapterpatronen immer kalibergleich mit der Ursprungswaffe sind. Eine Adapterpatronen kann nicht in eine WBK eingetragen werden. jetzt warte ich auch die Reaktion vom BSB
  5. da sagte die Sachbearbeiterin, alles was aus einer Langwaffe verschossen werden kann, bekommt der Jäger auf seinen gültigen Jagdschein Habe eine Mail vom BSSB bekommen, Sachbearbeiter ist im Urlaub bis zum 26.09. Werde also leider noch etwas warten müssen. Hätte nie gedacht das es so ein Aufwand ist, einen Munitionsererb zu bekommen.
  6. zum Wiederladen, das mach ich noch, will mich aber mit der Sachbearbeiterin nicht gleich mit mehreren Themen durch die Tür. so habe mal im WaffVwV geschaut. Da gibt es meiner Meinung nach nun zwei Möglichkeiten: 1. Eintragen lassen unter 10.4 Auf Antrag können auch Einsteckläufe und Einstecksysteme nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 3.3 und 3.6 eingetragen werden. oder: 10.14 10.14 Munitionserwerbsschein (§ 10 Absatz 3 Satz 2) Ein Munitionserwerbsschein kommt in Betracht z. B. bei Munitionssammlern, Munitionssachverständigen und Besitzern von Einstecksystemen, die nicht in der WBK eingetragen sind.
  7. zu Wiederladen, meine Erlaubnis wurde beschränkt, ich darf nur Patronen Wiederladen die bei mir auf der Waffenbesitzkarte eingetragen sind. habe jetzt zuerst einmal eine Mail an den BSSB gesendet. Mal sehen was die antworten. Das mit dem Wechselsystem hört sich für mich aber auch schlüssig an. Werde mal nachlesen.
  8. dann schaue ich morgen mal ob ich telefonisch was ausrichten kann. Wer schade, sonst habe ich 85 Euro ausgegeben für nix. Die Dinger werden a eigentlich gebaut zum benutzen, hat jemand sonst noch Erfahrung damit? Ein Sportschütze? ,Jäger bekommen die Munition ja ohne Probleme.
  9. Hallo zusammen, habe einen Antrag gestellt für den Erwerb von Munition 7,65 für eine Adapter Patrone 30-30. Diese wird nicht auf eine Karte eingetragen. Ich möchte auf unserem Stand der nur für 2000 Joule zugelassen ist, 7,65 aus einer Adapter Patrone 30-30 aus meiner Winchester verschießen. Soweit so gut, habe dies auch in meinem Antrag so geschildert. Habe heute einen Anruf von meiner Sachbearbeiterin bekommen. Sie war sehr freundlich, aber sie sagte mir sie bracht ein Schreiben von meinem Verband, daß es eine Disziplin gibt für diesen bedarf. Habt ihr eine Idee? Mein Verband ist der BSSB. Habt ihr eine Idee wie ich vorgehen soll?
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