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Marcher

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Beiträge von Marcher

  1. 1. Der Euro gibt um 15% nach, die CHF Preise bleiben gleich. Nach deiner Logik stecken die Händler in diesem Fall keinen Währungsgewinn ein? (abgesehen vom der Lagerware)

    2. Die Wechselkursänderung lässt sich also laut deiner Aussage nicht anvollziehen. Eventuell einfach mal auf die Homepage einer Bank die Wechselkurse schauen...

    3. Wenn der Händler vor den Kursrutsch Spezialkonditionen (z.b. 2% besser als der Devisenkurs) beim Wechselkurs bekommen hat, dann bekommt er diese auch jetzt noch. Also spielt es keine grosse Rolle. Aber du kannst natürlich wieder ganz genau rechnen und hast eine minimale Differenz.

    4. Also nochmals das Rechenbeispiel:
    12% + 15% = 27%
    100 - 27% = 73
    Daran gibts nicht zu rütteln. Daber du kannst ja das Beispiel wieder verdrehen damit ein anderes Resultat rauskommt.

    Achja wenn einem die Argumente ausgehen, dann kommen die Beleidigungen.

  2. Natürlich stimmt es und Du bestätigt es sogar zum Teil.

    Mercedes ist ein milliardenschwerer multinationaler Konzern und was macht dieser? Genau das was im Link zum Weltwoche Artikel unter Punkt 5 erläutert wird.

    Ausserdem behauptest Du, dass Imparm die Waren nach dem Kurszerfall eigekauft hat, ohne das zu wissen und ohne einen Beweis dafür zu liefern.

    Imparm mit einer Handvoll Angestellten mit Mercedes zu vergleichen ist nicht gerade realistisch und in diesem Fall ein typisches Beispiel für ein Straw Man Argument.

    Auch behauptest Du zu wissen bei welchen Banken diese Unternehmen Geschäfte machen und welche Wechselkurse für sie gelten. Genau das was ich an diesen Diskussionen bemängele, viele Mutmassungen und Behauptungen und keine Beweise dafür. Milchbüechlirechnungen sind genau das, für's Milchbüechli geeignet.

    Ich würde jetzt auch mal was behaupten und sagen, dass Du weder Unternehmer bist der Waren importiert noch sonst beruflich mit diesen Dingen zu tun hast. Und damit wären wir wieder beim unqualifizierten Stammtischgelabere.

    Zusätzlich, um Deine Fehlschlüsse anhand des Preisbeispiels zu verdeutlichen:

    12% Rabatt abzüglich 15% Währungsrabatt macht zusammen lediglich 25.2%........

    100 - 12% = 88

    88 - 15%= 74.8

    100 - 74.8 = 25.2

    ..........soviel zum Thema Grundrechenoperationen aus der Primarschule.........

    1. Wo habe ich behauptet, dass Imparm die Waren nach dem Kurszerfall eingekauft hat? (Um mich auf dein Niveau herab zu begeben: Erst lesen, dann nachdenken, dann schreiben)

    2. Ob ich jetzt Imparm oder Mercedes oder einen anderen Waffenhändler/Importeur erwähne/vergleich spielt gar keine Rolle. Fakt ist einfach, dass diese nur einen Teil der Wechselkursgewinne an die Kunden weitergeben. Da spielt es keine Rolle ob Einmalbetrieb oder Konzern.

    3. Wo habe ich behauptet, dass ich weiss, bei welchen Banken diese Unternehmen Geschäfte machen und welche Wechselkurse gelten? Ich habe lediglich ein Beispiel mit für jeden nachvollziehbaren Kursen (Wechselkurs einer CH Bank) gebracht. Ob ein Händler jetzt einen 1-2% besseren Wechselkurs bekommt spielt keine Rolle, da das Verhältnis nahezu gleich bleibt. Wo ist hier eine Milchbüechlirechnung?

    3. Bezüglich deinen Rechenkünsten (Kommt wohl immer drauf an, wie man die Sache sieht):

    12% + 15% = 27%

    100 - 27% = 73

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du vermutlich ein Händler bist, und eventuell zum falschen Zeitpunkt eingekauft hast und darum die "armen" Händler so verteidigst.

  3. Bedenke aber in diesem Fall auch, dass die Occasionen, der Restwert bei Leasing usw. auch rein gerechnet werden müssen.

    Ich weiss jetzt gerade sicher, was ich für ein Auto bekommen habe, wie es im Dezember ausgeschrieben war und wie der Preis jetzt ist (weniger als ich bekommen habe)

    Bei den Fahrzeigen, welche auf Lager sind gibts/gabs natürlich einen gewaltigen Abschreiber für den Händler, das gleiche wird laufenden Leasingverträgen passieren.

  4. @züriFTW

    Das ist ja alles schön und gut, aber stimmt nicht was du schreibst.

    Aber Fakt ist, dass im Januar vor dem SNB Entscheid ein Euro rund 1.22 CHF inkl. Gebühren gekostet hat.

    Aktuell kostet ein Euro 1.075 CHF inkl. Gebühren. Ab 10.000 eur Wechsel wirds nochmals günstiger, spricht also rund 1.06 CHF/Euro.

    Also wo sind die rund 15% Währungsgewinn hin? In die Tasche von Imparm und allen anderen Importeuren.

    Beispiel Mercedes Benz:

    Ich hatte mir im Dezember einen Neuwagen offerieren lassen:

    Mir wurde ein Rabatt von 12% angeboten.

    Nach dem Kursrutsch wurden mir 18% angeboten.

    Wenn ich jetzt rechne:

    12% vorheriger Rabatt + 15% Kursrutsch = 27%, aber mir wurden nur 18% angeboten. Wo bleiben die restlichen 9%? Die steckt sich wieder der Importeur in die Tasche.

    Solche Beispiele gibt es massenhaft und das sollte man sich als Konsument nicht gefallen lassen.

    Dein Verweis auf die höheren Kosten in der Schweiz interessieren in diesen Fällen nicht, da die Mieten und Löhne ja gleich geblieben sind. Diese rechtfertigen allenfalls das höhere Preisniveau in der Schweiz.

  5. Habe auch mal zwei Waffen und etwas Zubehör bei Knesek gekauft und in die Schweiz importiert.

    Die Abwicklung ging verdammt zäh und ich hatte mein Geld eigentlich schon fast in der Kategorie "Lehrgeld" verbucht.

    Aber es hat schlussendlich doch noch geklappt, auch die Ersparnis gegen über einem Kauf hier Vorort war beträchtlich.

    Fazit: Würde jederzeit wieder in den USA einkaufen, aber sicher nicht bei Knesek.

  6. Wir machen das öfterts.

    W-G

    Dann habt ihr bisher einfach Schwein gehabt, dass das keiner mitbekommen hat.

    Du solltest unterscheiden zwischen importieren und vorübergehend verbringen.

    Umzugsgut wird dauerhaft in die Schweiz verbracht. Du behauptest also, dass Waffen als Umzugsgut deklariert ohne weitere Bewilligung in die Schweiz importiert werden dürfen?

    Das Fedpol das wurscht ist liegt wohl daran, dass die das nicht mitbekommen.

    Bei der Grenzwache wird dann gesagt ich hab Umzugsgut dabei (Möbel, Kleider und ein paar Waffen) und dann ist gut?

    Für Umzugsgut wird unter bestimmten Voraussetzungen keine MwSt. bzw. Zoll fällig.

    Zu deiner Aussage:

    Der EFP ist klar zur vorübergehenden Einfuhr, er will ja auch nur temporär hier sein Facharzt machen.

    Die Ausbildung zum Facharzt wird vermutlich Monate/Jahre dauern und ob das noch als temporär durchgeht?

  7. Der Import als Umzugsgut funktioniert sicher nicht ohne Importbewilligung von Fedpol.

    Und sobald importiert wird, ist auch die Importmarkierung anzubringen.

    Bezüglich des EFP, der ist doch nur für die vorübergehende Einfuhr gedacht.

    Daher vermute ich mal, dass der EFP nicht zur längeren Lagerung der Waffen in der Schweiz genügt insbesondere wenn ein Wohnsitz in der Schweiz vorliegt.

  8. 1. Die Waffengesetze gelten für die ganze Schweiz, aber je nach Kanton werden diese mehr oder weniger streng ausgelegt.


    In manchen Kantonen ist es "problemlos" möglich eine Ausnahmebewilligung für Schalldämpfer zu erhalten, in anderen ist das fast unmöglich.



    2. Eine ausländische Waffenbesitzkarte rechtfertigt grundsätzlich keinen Besitz in der Schweiz, aber gemäss Waffengesetz Art. 9a:


    Ausländische Staatsangehörige, die keine Niederlassungsbewilligung jedoch Wohnsitz in der Schweiz haben, müssen der zuständigen kantonalen Behörde eine amtliche Bestätigung ihres Heimatstaates vorlegen, wonach sie dort zum Erwerb der Waffe oder des wesentlichen Waffenbestandteils berechtigt sind.


    Die von dir genannten Waffen können hier Schweizer und Ausländer mit Niederlassung mittels einem Waffenerwerbschein WES kaufen. Somit sollte es auch beim Import keine Probleme geben.


    Vermutlich würde es in etwa so ablaufen:


    a. Du beantragst beim zuständigen Waffenbüro eine Ausnahmebewilligung (ohne Niederlassung bekommst du keinen WES und brauchst daher eine Ausnahmebewilligung) für die von dir genannten Waffen.


    b. Mit der Ausnahmebewilligung kannst du dann bei Fedpol eine Importbewilligung (Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum nichtgewerbsmässigen Verbringen von Waffen)


    c. Mit der Importbewilligung kannst du dann die Ausfuhrbewilligung aus Österreich beantragen.


    d. Nach erfolgtem Import müssen die Waffen dann noch mit einer Importmarkierung versehen werden.



    3. Kommt drauf an wo du wohnst. 300 mm Anlagen gibts eigentlich fast in jedem Dorf.



    4. Ein Schweizer Forum in diesem Sinn ist mir nicht bekannt, es gibt meines Wissens nach nur Unterforen in den bekannte DE und AT Foren.



    Das ganze Prozedere wird aber nicht ganz billig werden, mal grob überschlagen:


    - Ausnahmebewilligung 150 CHF

    - Importbewilligung 100 CHF

    - Importmarkierung 3x 100 - 150 CHF

    - MwSt. von 8% auf den Wert + Zoll basierend auf dem Gewicht

  9. "ein verkehrsdelikt" is aber auch weit gefasst, das kann von: "unfall über fahrlässige gefährdung bis vorsätzlich" sein...

    kommt nu darauf an zu was du/der betreffende denn seinerzeit verurteilt wurde?!

    strafmaß über einem bestimmten tagessatz (90?) schliessen meist einen WES erst einmal aus!!!

    über welches strafmaß reden wir hier?

    wenn du ganz sicher gehen willst könntest du den "kleinen waffenschein" für gaswaffen beantragen, dazu musst du ja auch einen auszug vom strafregister einreichen/wird abgefragt!

    wenn der dir dann verweigert wird, dann brachst mit den scharfen waffen gar nicht erst versuchen...

    Kleiner Waffenschein?

    Du hast aber schon gelesen, der Thread im Bereich Schweiz eröffnet wurde.

    @MisterT

    Kommt natürlich drauf an was für ein Delikt das war. Wenns Alk oder deutlich zu schnell war, kanns natürlich schon passieren, dass dir auch schon bei einem Eintrag der WES verweigert wird.

    Wenn noch noch keine Waffen hast, dann würde ich es drauf ankommen lassen und einen WES beantragen, mehr wie absagen sollte nicht passieren können.

  10. Art. 8 Waffenerwerbsscheinspflicht


    2. Keinen Waffenerwerbsschein erhalten Personen, die:


    a. das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben;

    b. unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden;

    c. zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden;

    d. wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sind, solange der Eintrag nicht gelöscht ist.



    Ich würde an deiner Stelle einen solchen Strafregisterauszug nicht einreichen, denn wenns dumm läuft, dann bist du deine bisherigen Waffen los.

  11. Viellicht hat das ganze rechtliche Gründe. Das Militär ist ja auch in Deutschland stationiert. Hier in Deutschland sind Großkaliberkurzwaffen über 9mm möglicherweise verboten bzw. Bedürfnisnachweis erforderlich (regelmäßige Teilnahme an Weltkriegen).

    Gruß

    Das Militär interessiert die Waffengesetzgebung nicht im geringsten.

  12. Naja, das mit dem Erbfall ist ja so, dass man quasi die Waffen auf einen Schlag bekommt und somit vor vollendeten Tatsachen steht. Daher eventuell die Hoffnung, dass im Falle des Besitzes von Schusswaffen dies anders gehandhabt werden könnte, als wenn man nur in Deutschland diese Waffen bekommen will.

    Sprich: Man hat die Dinger ja nach den geltenden Gesetzen (in dem Fall Österreich) und hat damit keinen Blödsinn angestellt. Warum kann man dann als offensichtlich zuverlässiger Bürger, der seinen Wohnsitz außerhalb hatte, nicht einfach so mitnehmen, wenn er Sachkunde und Tresor (gut, dass mit der Fremdlagerung hatte ich vergessen, dass es ja im Gesetz so steht) dann vorweist.

    Weil sonst "jeder" seinen Wohnsitz irgendwohin verlegt, sich mit Knarren eindeckt und dann nach Deutschland mit den Knarren zurückkommt.

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