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Murmelchen
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Mit Verlaub, aber was ist denn an dem Satz (3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. so schwer zu verstehen? Die Gesetzesauslegung und das Verhalten eines Händlers ist jedenfalls kein Beweis für die Richtigkeit dieser Gesetzesauslegung. Ich finde es schon ein wenig befremdlich, mit welcher Inbrunst hier Thesen aufgestellt werden, welche für den Betroffenen im Zweifel rechtliche Konsequenzen und den Verlust der Zuverlässigkeit nach sich ziehen können. Und noch 'schlauer' ist es, mahnende Hinweise auf solche Aussagen dann auch noch als eine Art Korinthenkackerei abzutun. Warum wurden denn ab 2003 Personen, welche im Besitz von Munition ohne zugehörige Schusswaffe waren, zur Rechenschaft gezogen? Mit bestem Schützengruß Frank
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Hallo Hegges, Der RSB (Rheinischer Schützenbund) nennt wohl den Lehrgang, welcher innerhalb der Ausbildungsstruktur des DSB als Schießsportleiter aufgeführt ist, Schießleiter Lizenz Gewehr/Pistole. Ob das wirklich so ganz sinnvoll ist, weiß ich nicht, denn der Begriff Schießleiter ist ja über die Sportordnung des DSB klar definiert. Der DSB führt diesen Lehrgang auch deshalb unter dem Begriff Schießsportleiter, weil es eben bei dieser Ausbildung nicht nur um die Befähigung zur Leitung eines Wettkampfs geht. In erster Linie geht es darum, dass ein so Ausgebildeter den Sportbetrieb in seinem Verein organisieren kann. Es ist sicher nicht schlimm, auch mal Begriffe synonym zu verwenden, wenn allen Beteiligten klar ist, was gemeint ist. Aber das ist hier ja eindeutig nicht der Fall, da ja Definitionen vorliegen. Weicht man davon ab, so schafft das nur weitere Verwirrung und Missverständnisse. Und wenn dann auch noch rechtliche Aspekte eine Rolle spielen, kann man es sich mit gutem Gewissen gar nicht erlauben, die Begrifflichkeiten einfach so munter zu tauschen. Mit bestem Schützengruß Frank
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Und, was beweist das jetzt? Doch nur, dass es auch beim RSB Mitarbeiter gibt, welche einen bestimmten Sachverhalt (wiedermal) nicht so ganz raffen. Oder vielleicht auch meinen, man müsse sein ganz eigenes Süppchen kochen. Zwecks eigener Identitätstiftung oder so. Dabei besteht in Sachen Anerkannter Schießsportverband keine Autonomie. Es gibt nur eine Anerkennung für den DSB und die gilt auch für dessen angeschlossene Landesverbände. Somit ist auch die SpO des DSB und auch dessen Qualifikationsplan für alle Landesverbände maßgeblich. Allgemeine Waffengesetz-Verordnung AWaffV § 10 (6) Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes. Aber der RSB hält es ja auch immer noch für richtig, rechtlich eindeutig fehlerhafte Formulare auf seinen Internetseiten für seine Mitglieder bereit zu stellen. Falsche Gesetzesauslegungen, welche im schlimmsten Fall sogar rechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiter haben können, wenn sie sich daran halten. Aber keine Sorge, der RSB steht damit nicht allein. Auch auf den Seiten anderer Landesverbände findet man zum Teil die wildesten Machwerke mit auch regelmäßig falschen Gesetzesauslegungen. Dabei wäre das alles gar nicht nötig, wenn man sich nur ab und zu mal beim übergeordneten Verband, also dem DSB, schlau machen würde. Dafür ist der schließlich da. Der DSB verfügt über die nötige Kompetenz gerade auch in (waffen)rechtlicher Hinsicht. Das kann man nicht von allen Landesverbänden behaupten. Aber nein, fast jeder der 20 Landesverbände meint ja, er müsse jedesmal das Rad neu erfinden. Hinzu kommt dann noch, die Landesverbände machen Mist, aber Schütze Fritzchen lastet das dann wieder dem doofen oder bösen usw. DSB an. Aber nur mal so nebenbei, hat nicht gerade der RSB zur Zeit schon genug Probleme? Als ein Musterbeispiel eines funktionierenden Landesverbandes würde ich jedenfalls gerade den RSB zur Zeit wirklich nicht sehen wollen. Mit bestem Schützengruß Frank
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Hallo Sal-Peter, ich habe gerade mal einen Blick in das Sporthandbuch des BDS geworfen. Das unterscheidet sich kaum von dem, was ich schon vorher zu den Definitionen der Begrifflichkeiten beim DSB geschrieben habe. BDS Handbuch A 4.04 Verantwortliche Aufsichtspersonen (Standaufsichten) Das Schießen beim Training und im Wettbewerb muss immer von einer auf dem jeweiligen Schießstand anwesenden verantwortlichen Aufsichtsperson überwacht werden. Hierzu sind die Vorschriften der §§ 10 und 11 der Allge- meinen Waffengesetz-Verordnung zu beachten und einzuhalten. BDS Handbuch A 3.19 Schießleiter Bei den Deutschen Meisterschaften im Kurz- und Langwaffenschießen ist der Schießbetrieb auf jedem Schießstand durch einen geprüften BDS-Schieß- leiter zu leiten. Bei Landes- und Bezirksmeisterschaften wird die Leitung des Schießbetriebs auf den Schießständen durch geprüfte BDS-Schießleiter dringendst empfoh- len. Beim DSB, ich betone, DSB, gibt es allerdings keinen expliziten Schießleiter-Lehrgang. Das nötige Wissen, um diese Aufgabe bei Wettkämpfen des DSB übernehmen zu können, wird in den entsprechen im Qualifizierungsplan genannten Lehrgängen vermittelt. Stichwort Schießsportleiter. Kampfrichter gibt es auch noch. Diese Funktion wird bei den unteren Meisterschaften (des DSB bzw. des jeweiligen Landesverbandes und deren Gliederungen) oft in Personalunion übernommen. http://www.dsb.de/bildung/konzeptionen/aus...gsstruktur_dsb/ http://www.dsb.de/media/PDF/Bildung/Q-Plan_12.02.09.pdf Hier noch dazu der von deinem Landesverband Thüringen aufgestellte Qualifizierungsplan: http://www.tsbev.de/fileadmin/user_upload/...ierungsplan.pdf In keiner dieser Publikationen taucht der Begriff "Schießleiter" auf. Das hat auch seinen Grund, denn der DSB definiert den Begriff Schießleiter als diejenige Person, welche einen Wettkampf bzw. eine Meisterschaft leitet. Für diese Aufgabe wird eine dafür qualifizierte Person vom jeweiligen Ausrichter bestimmt oder ernannt. Sie fungiert dann für die jeweiligen Wettkämpfe als Schießleiter. Siehe dazu die Sportordnung des DSB (Regel 0.6 - Seite 41) http://www.bva.bund.de/cln_351/DE/Aufgaben...portordnung.pdf Wir können das jetzt bei Bedarf gerne auch noch vertiefen, es steht Dir aber auch frei, weiterhin einen auf borniert zu machen. Es ist nicht mein Problem, wenn jemand meint, er allein hätte den vollen Durchblick, nur weil er mal auf einem Lehrgang war, damit dann mal auf die Backe fliegt. Es schadet leider aber auch immer etwas dem Ansehen unseres Sports. Und es stiftet unnötige weitere Verwirrung in einem eh schon auch rechtlich äußerst kompliziertem Bereich mit vielen möglichen Fallstricken. Mit bestem Schützengruß Frank
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Darf man auch fragen, warum. Eigentlich müsstet Du ja bei deiner Qualifikation die von mir als Quellen genannten Werke etwas genauer kennen. Wenn doch nicht (mehr) so genau, dann kannst Du ja einfach nochmal nachlesen. Hast Du überhaupt verstanden, was ich geschrieben habe, oder zumindest versucht, es zu verstehen? Dazu habe ich nichts geschrieben. Ich gehe aber davon aus, das diese Ausbildung auch die Qualifikation zur verantwortlichen Aussichtsperson beinhaltet. So so, Du bist also Schießleiter DSB. Aufgrund welcher Ausbildung und bei welchem Landesverband hast Du diese Qualifikation erworben? Und sie nennt sich wirklich Schießleiter? Schon möglich. Der DSB definiert den Begriff Schießleiter jedenfalls anders. Siehe SpO DSB. Du darfst genau dann als verantwortliche Aufsichtsperson agieren, wenn du dafür entsprechend qualifiziert bist, das heißt eine entsprechende Ausbildung darüber nachweisen kannst, welche im Zweifel die jeweils zuständige Waffenbehörde auch anerkennt bzw. welche im Zweifel auch vor Gericht Bestand hat. Sachkunde nach § 7 oder Jagdschein alleine reicht nicht, ist für reine Druckluftstände (nach DSB Qualifizierungsplan) aber auch nicht zwingend nötig. Mit bestem Schützengruß Frank - manchmal auch Schießleiter DSB
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Hallo Freunde, das Gesetz kennt nur die verantwortliche Aufsichtsperson und den Betreiber einer Schießstätte. Der Schießleiter DSB ist der Leiter einer Meisterschaft. Dafür gibt es keine formale Ausbildung. Zumindest in sportlicher Hinsicht ist der Schießleiter beim DSB den verantwortlichen Aufsichten aber übergeordnet. So darf die Standaufsicht nach SpO alleine keine Disqualifikation aussprechen, ist aber natürlich gegenüber den Schützen weisungsbefugt und eben auch verantwortlich. Das ist in Bezug auf das Gesetz etwas seltsam konstruiert, denn theoretisch braucht so ein Schießleiter DSB nicht die nötige Qualifikation zur verantwortlichen Aufsicht, wohl aber jede einzelne Aufsicht. Der Schießsportleiter DSB ist der Organisator für den Schießbetrieb, also quasi der Manager. Dafür gibt es einen Lehrgang. Hat waffenrechtlich keine direkte Bedeutung. Da aber im Rahmen des Ausbildungskonzepts dem Lehrgang Schießsportleiter immer der sogenannte Basislehrgang, in welchem die Waffensachkunde nach § 7 und die Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson enthalten ist, voraus geht bzw. Voraussetzung ist, kann man in der Regel davon ausgehen, dass ein Schießsportleiter DSB auch zur Standaufsicht berechtigt ist. Der im Rahmen des Anerkennungsverfahren als Anerkannter Schießsportverband nötige Qualifizierungplan des DSB unterscheidet allerdings in Bezug auf die jeweils nötige Ausbildung zur verantwortlichen Aufsichtsperson zwischen Druckluftständen und den (auch) für Feuerwaffen. Für Druckluftstände ist danach die Waffensachkunde nach § 7 WaffG nicht zwingend nötig, wohl aber auch eine Schulung. Quellen: WaffG, SpO DSB, Qualifizierungsplan DSB Mit bestem Schützengruß Frank
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Sportaktivität vorübergehend "stillegen" mit leerer gelber WBK
Murmelchen antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Noch besser: "Ich besitze eine Waffe, also habe ich auch ein Bedürfnis". Würde zumindest den ganzen, mit Verlaub, Nachweisquatsch, mit dem Fortbestand des Bedürfnisses radikal vereinfachen, wäre aber wohl nicht so ganz im Sinne des Erfinders, oder? Zur Gelben WBK wäre noch anzumerken, dass diese Erlaubnis ja (auch im Gegensatz zum Voreintrag auf der Grünen) unbefristet erteilt wurde. Ich kenne auch Fälle, wo Schützen, welche sich die Gelbe bewusst ohne unmittelbaren Wunsch nach Erwerb ausstellen lassen haben, um möglichen Problemen beim Umgang mit Vereinswaffen aus dem Weg zu gehen, mit den Entzug "gedroht" wurde. Dabei stand bei diesen aktiven Schützen der Fortbestand des Bedürfnisses und dessen Nachweis nie außer Frage. Ist schon seltsam, da will man bewusst möglichst "wenig Waffen im Volk" und dann zwingt man die Berechtigten quasi zum Erwerb. Gut, dass wir das alles nicht wirklich verstehen müssen. Mit bestem Schützengruß Frank -
Auch zwischen den Vorkomprimierern und den aktuellen Pressluft-LGs gibt es deutliche Unterschiede und die kann man auch noch deutlich wahrnehmen, zumindest dann, wenn man auf einem bestimmten Level schießt. Die Schussentwicklungszeit wurde durch geringere bewegte Massen nochmals reduziert und auch der bei den Vorkomprimieren noch deutlich wahrnehmbare Impuls wurde soweit kompensiert, dass das für manche (guten) Schützen schon fast des Guten zu viel war und diese deshalb die Gewehre mit etwas mehr, ich sage mal, Charakteristik beim Auslösen bevorzugen. Denn es gibt auch bei den neuen Pressluftgewehren noch Unterschiede, nicht von der Präzision her, sondern von der jeweiligen Charakteristik oder besser gesagt dem Feeling. Aber diese Entwicklung hat zusammen mit den modernen Alu-Schäften mit den vielfältigen Anpassungsmöglichkeiten im Hinblick auf Balance (Massenträgheitsmomente) und den eigenen Anschlag und Körperbau die Ergebnisse sowohl in der Spitze als auch in der oberen Breite deutlich ansteigen lassen. Vergleicht mal die Ergebnisse von vor 20 Jahren mit denen von heute. Klar kann man auch noch mit einem Vorkomprimierer oder sogar einem Federspanner "gut" schießen und auch viel Freude daran haben, aber gegenüber der Konkurrenz mit der modernen Ausrüstung ist man im Wettkampf doch heutzutage klar im Nachteil, egal auf welchem Level. Für den Einstieg müssen die alten Gewehre aber auch kein Nachteil sein, denn man wird dadurch auch gezwungen, sich gleich eine saubere Technik bezüglich Abziehen und Nachhalten anzugewöhnen. Apropos, philosophische Diskussionen über den Sinn und die Zulässigkeit von "Schießmaschinen" und "Astronautenkleidung" kann man sicher führen. Sie bringen aber nicht viel, weil die Realität sich nun mal so entwickelt hat. Mit bestem Schützengruß Frank
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Hallo cartridgemaster, ich sehe es anders, kann es so aus dem Stehgreif aber nicht belegen. Auf den Formularen nach § 14 meines Verbandes (WSB) taucht der Begriff bzw. Kürzel DSB zum Teil gar nicht auf oder nur in Form des Hinweises auf die SpO. Im Briefkopf erscheint aber jeweils nur der Name des Landesverbands. Ich bin mir auch nicht sicher, wie weit der DSB hier überhaupt delegieren könnte. Der Gesetzgeber verlangt eine Bescheinigung von einem anerkannten Schießsportverband und nicht (mehr) nur von einem Verein. Das meiner Meinung nach eindeutig. Zu den anderen Verbänden kann ich jetzt nicht direkt etwas sagen, meine aber, dass zumindest die DSU zentralistisch geführt bzw. verwaltet wird. Ich weiß nur, das die jeweiligen Landesverbände, die im DSB organisiert sind, eigenständige Verbände bzw. Vereine mit jeweils eigenem Vorstand und mit eigener Satzung sind. Mit bestem Schützengruß Frank
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Hallo KimmeKorn, ja, die Landesverbände sind jeweils eigenständig, sie sie nutzen nur gemeinsam die Sportordnung des DSB. Die SpO des DSB ist also die Grundlage für die Anerkennung als Schießsportverband. Aber schon durch die Liste B werden Unterschiede deutlich. Die Landesverbände sind für die waffenrechtlichen Belange zuständig. Sie bescheinigen die Bedürfnisse nach § 14 und nicht der DSB. Mit bestem Schützengruß Frank
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Hallo Freunde, die Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson ist nicht generell mit der Sachkunde nach § 7 WaffG gleichzusetzen. Nur wenn ein entsprechender Lehrgang absolviert wurde, der auch den Teil Aufsichtsführung berücksichtigte und dieses dann auch so bescheinigt wurde, besteht auch die Berechtigung zur Aufsichtsführung. Ich habe das mit der Sachkunde nach § 7 so früher auch geglaubt und mein SB hat es mir auch sogar mal so bestätigt, aber es stimmt trotzdem nicht (mehr). Der Schießstandbetreiber ist für die Bestellung der Aufsichten zuständig. Er kann die Aufsicht auch selbst übernehmen oder sie kann aber auch von einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung übernommen werden. Die Personalien sind der zuständigen Behörde zu nennen. Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige bei der Behörde eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein. Hier kommt dann wohl auch die jeweilige Qualifizierung ins Spiel. In § 10 (6) steht dann noch, das die Qualifizierung zur Aufsichtsperson durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen kann und das die Qualifizierungsrichtlinien bei den anerkannten Schießsportverbänden Teil des Anerkennungsverfahrens sind. Das ist jetzt natürlich etwas hinterfragungswürdig. "Kann" suggeriert ja auch andere Möglichkeiten, andererseits könnte man auch vermuten, das die jeweiligen Qualifizierungsrichtlinien für Verbandsangehörige verbindlich sind. Ich würde hier folgendermaßen vorgehen: Besitzen die vorgesehenen Aufsichten eine vom eigenen Verband abweichende Qualifizierung, so würde ich als Betreiber oder Vereinigung die Personen mit einem entsprechendem Hinweis der zuständigen Behörde melden. Sollte die jeweilige Behörde keine Einwände haben, so ist man damit auch unabhängig von Verband auf der sicheren Seite, na ja, zumindest auf einer schon ziemlich sicheren Seite. Apropos, die Begriffe Schießleiter, Schießsportleiter usw. sind keine waffenrechtlich relevanten Begriffe. Der Schießsportleiter DSB ist für die Organisation des Schießsportbetriebs zuständig. Nach den Ausbildungsrichtlinien durchläuft er aber auch immer den Basis-Lehrgang und ist damit auch sachkundig und auch zur Aufsichtsführung berechtigt. Noch etwas, der Begriff DSB wird ja hier immer gerne als Schlagwort genommen. Aber der DSB besteht aus 20 Landesverbänden, die jeweils selbst eigenständige und anerkannte Schießsportverbände sind. Auf der Seite des DSB findet man auch den DSB-Qualifizierungsplan und natürlich auch die Standordnung. Dieser Qualifizierungsplan ist aber bisher noch nicht von allen Landesverbänden umgesetzt worden und so gibt es auch noch Abweichungen in den jeweiligen Ausbildungen. Mit bestem Schützengruß Frank
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Hallo Jochen, die Aussage, dass Handschuhe im Wettkampf nicht zulässig sind, ist so pauschal auch nicht richtig. Im Bereich Gewehr sind sie jedenfalls bei Wettkämpfen des DSB und der ISSF zugelassen, auch für die Abzugshand. Gewehrschützen greifen dabei gerne auf ein Modell zurück, wie es zum Bsp. die Firma Sauer mit den Contact anbietet. Hier findest Du auch noch weitere Modelle. Wie das jetzt mit Kurzwaffen zumindest beim DSB aussieht, kann ich so aus dem Kopf nicht beantworten, da müsste ich erst noch nachschauen. Mit bestem Schützengruß Frank