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Mike303

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Beiträge von Mike303

  1. schliesst man VORHER eine RSV ab und laesst den Rest den Anwalt machen. Und bis zur Klaerung steht die Waffe eben noch beim Buema. Lagerkosten werden dann dem Amt auferlegt, das rechtswidrig den Eintrag verweigerte.

    Alles schön und gut -aber nach 15 monaten tut sich im Verfahren bei meinen Vater immer noch nix -kein urteil nur papierverkehr zwischen dem Gericht und Anwalt wo jeder seine Linie vertritt.

    Mfg Mike

  2. @Mouche

    Sehe zwar auch net mehr so ganz durch bei der sache-aber die Regelung ab 1.4.-1.10. zwei Waffen zu Erwerben-ist nach angaben anderer Ordnungsämter völlig richtig -mal schaun obs bei meinen Amt auch so ist.

    gruß mike

  3. Na dann viel Spaß mit Deinen Neuerwerbungen. Uns sollte es Dir damit zu langweilig werden, hätte ich noch eine Idee für weitere Erwerbungen, vorausgesetzt Du besitzt eine (alte) Gelbe WBK:

    Die 2/6-Regel steht in § 14 Abs. 2 WaffG, bezieht sich mithin auf das dort beschriebene allg. Sportschützenbedürfnis. Nach der Systematik des Gesetzes dürfte es dann aber nicht gelten für ERwerbe im Rahmen der besonders geregelten Bedürfnisse des § 14 Abs. 3 und 4, d.h. im Rahmen des Spoprtschützen-Kontingents (Abs. 3) und bei Erwerben auf die Gelbe (Abs. 4). (Ist aber nur meine Meinung!)

    @UMeisen

    Wenn das noch nee lösung wäre die "machbar" ist -würde mir schon ein bissel weiter helfen-aber im endeffekt ist das eben alles nur auslegungssache vom Amt

    gruß mike

  4. @Astanase

    wenns so ist dürfte es ja gar keine voreinträge aller art crying.gifmehr geben.

    Wenn wirs noch ein bissel weitertreiben muß ich wo meine WBK noch abgeben weil ich noch nicht ganzes jahr Mitglied im Schützenverein bin gaga.gif

    gruß mike

  5. @UMeisen

    Aber wie ist denn das zu sehen wenn ich meinen antrag auf voreintrag am 20.3. abgegeben habe und bis heute keinen eintrag bekommen habe und ich nun dadurch erst wenn überhaupt mal einen eintrag bekomme und dann mir den Mehrlader net kaufen kann weil mein Amt net aus den Hüften kommt.

    gruß mike

  6. Hallo zusammen

    Hatte heute eine etwas längere Unterredung bei uns im Amt wie das nun mit der regelung des Erwerbs von 2 Waffen im halben Jahr geregelt wird.

    Da gehen die meinungen sehr stark auseinander-bei uns im amt sind Sie der Meinung ab 1.4. rückwirkend zu rechnen crying.gif

    Stimmt das!

    Welche regelung ist nun die richtige-wenns so ist hab bestimmt nicht nur ich ein problem crying.gif

    Dachte eigentlich das es erst mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes so sein wird

    Bin mal gespannt auf euere Meinungen

    gruß mike

  7. So wiedermal was neues von der Sachbearbeiterfront crying.gif

    Hab am 20.3. noch einen Voreintrag in .308 Win beantragt und heute leider noch keinen eintrag bekommen icon13.gif.

    Auf meine frage hin wurde mir gesagt das wenn der antrag entschieden wird zählt ja weil es ja dann nach dem 1.4. íst das neue Gesetz-also 12 monate Mitgliedschaft im Schützenverein und Bedürfnis gibts ja eigentlich auch keins weil die Sportverbände noch nicht anerkannt sind gaga.gif

    Da frage ich mich warum habe ich den da schon eine WBK

    Was mich ganz dringent interesiert -was zählt Abgabe Termin

    oder Entscheidung über den Antrag

    gruß mike

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