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andreas59

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Alle Inhalte von andreas59

  1. "sorry, aber manchmal ergibt sich eben ein zweit-Thema" Vom Prinzip her kein Problem, zumal mir ja auch geholfen wurde. Problematisch aber, dass niemand unter " Reparatur/Veränderung selbst ausführen ohne Büchsenmacher zu sein" eine Diskussion zur den Lehrgängen vermuten würde und sie so auch nicht unbedingt finden würde, wenn er sich darüber informieren möchte.
  2. Nur eine Ergänzung, ohne eine neue Diskussion lostreten zu wollen. Eine PPSH im originalen, vollautomatischen Zustand fällt nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz, da sie vor 1945 in der Roten Armee eingeführt wurde. Es handelt sich "lediglich" um eine verbotene Waffe. Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) Anlage (zu § 1 Abs. 1) Kriegswaffenliste V. Rohrwaffen 29. a) Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung, b) Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
  3. Nun, meiner Ansicht nach ist die deutsche Behördensprache nicht unbedingt leicht zu verstehen. Ich habe zugegebenermaßen Probleme damit, aber bin offenbar nicht allein. Denn es gab doch viele Antworten, die z.T. voneinander abweichen. Schön, dass es dir da besser geht und du alle Texte gut verstehst. Du schriebst insbesondere "...WaffG nicht erkennt, es selbst offenbar ignoriert/sich nur Sekundärliteratur sucht...", dazu möchte ich doch noch etwas mitteilen: 1) Ignoriert habe ich es nicht, nur nicht verstanden. Daher mein zusätzlicher Griff zur Sekundärliteratur. 2) Einen Leitfaden des BKA mit "nur" abzutun, nun, man kann sicher darüber streiten, ob das angebracht ist. 3) Wenn das BKA einen Leitfaden, ich verstehe ihn als Ergänzung bzw. Erläuterung des Gesetzestextes, herausgibt, ist das nicht ein Zeichen dafür, dass es einen Bedarf für eine Erläuterung gibt? Meine Dank an alle, die hilfreiche Beiträge geschrieben haben und auch meinen Dank an alle, die keine Beiträge geschrieben haben, weil sie keine hilfreichen Informationen hatten. Das finde ich schöner und zielführender als die Kommentare, die lediglich zeigen sollen, dass der Schreiber den großen Durchblick hat, ohne aber die anderen an dieser Weisheit teilnehmen lassen zu wollen. Oder haben sie vielleicht den Durchblick doch nicht? Viele Grüße, ich komme jetzt klar. Andreas
  4. Auch hioerzu vielen Dank, das bringt Klarheit.
  5. Besten Dank, das ist eine Antwort, die ich verstehe und die mir einleuchtet.
  6. Moin noch einmal, ganz konkret gefragt: Darf ich als Laie bei einer PPSH bei einem abgenutzten Teil innerhalb der Abzugsgruppe Material aufschweißen zu lassen, es dann in Feinarbeit wieder auf die korrekte Größe zurechtzuschleifen und einzubauen? Klar, das Problem ist recht speziell und die Chance, dass mir jemand helfen kann, ich recht gering. Aber ich möchte es zumindest versuchen. Viele Grüße Andreas
  7. Hallo ASE, besten Dank für deinen Kommentar, der allerdings nicht hilfreich ist. 1) Ich hatte schon erwähnt, dass ich den Leitfaden des BKA gelesen hatte, warum zitierst du noch etwas anderes, dies auch noch ohne Quellenangabe? 2) Klar sollte so etwas in der Sachkunde vermittelt werden. Aber offenbar ist das Thema doch komplizierter als du annimmst, zumindest wirken die anderen Beiträge auf mich so. Aber sicher kannst du mir erklären, warum die Abzugsgruppe beim M1 Garand kein wesentliches Waffenteil ist, die der P08 aber schon. Ich bin gespannt auf deine Erklärung, die dir ´mit deiner großen Sachkenntnis sicher nicht schwer fallen wird. 3) Ähnlich wie 2), wenn du so viel weißt, warum beantwortest du nicht einfach direkt meine Fragen: Und wenn die Abzugsgruppe kein wesentliches Teil ist, darf man doch auch als Laie Reparaturen oder Veränderungen daran vornehmen, oder? Wäre es z.B. legal, bei einem abgenutzten Teil Material aufschweißen zu lassen, es dann in Feinarbeit wieder auf die korrekte Größe zurechtzuschleifen und einzubauen?
  8. Moin, klar darf man als Laie bestimmte Reparaturen/Veränderungen nicht selbst durchführen wie eine Laufkürzung oder Bohrungen in wesentliche Teile wie den Lauf. Andere Dinge sind sicher in Ordnung wie z.B. der Wechsel von Griffschalen. Aber wer kann mir sagen, wo die Grenze ist? Vom BKA gibt es einen Leitfaden, welche Teile wesentliche Waffenteile sind, viel ist eindeutig, anderes ist mir aber nicht vollständig klar. Aktuell geht es mir um die Abzugsgruppe, die ist bei bestimmten Waffen ein wesentliches Teil, bei anderen nicht. Ich habe es so verstanden, dass sie kein wesentliches Teil ist, wenn sie nicht fest mit dem Gehäuse und dem Griff verbunden ist. Also bei einer P08 ist er wesentlich, bei einer PPSH nicht. Weiß jemand, ob das korrekt ist? Und wenn die Abzugsgruppe kein wesentliches Teil ist, darf man doch auch als Laie Reparaturen oder Veränderungen daran vornehmen, oder? Wäre es z.B. legal, bei einem abgenutzten Teil Material aufschweißen zu lassen, es dann in Feinarbeit wieder auf die korrekte Größe zurechtzuschleifen und einzubauen? Viele Grüße Andreas
  9. Naja, woher wusste Egun denn, dass du im Recht warst? Verstehe mich nicht flasch, aber "ohne Rückfragen" heißt doch auch ohne Überprüfung. So eine negative Bewertung zu löschen, heißt für mich mehr, allen eine schöne Welt ohne Probleme vorzuspielen. Und da du ein Verkäufer warst, unterstreicht der Beitrag mehr meinen Eindruck, dass Egun auf der Verkäuferseite steht, eben auch ohne Ja, Egun nist verkäuferfreundlich, so ist zumindest meiner Erfahrung. Ich hatte mal einen M71/84 ersteigert, laut Beschreibung in keinem sehr guten Zustand, aber vollständig und voll funktionsfähig. Es fehlten aber Teile und das Röhrenmagazin war durchgerostet, also unbrauchbar. Nach meinem Protest nahm der gewerbliche Verkäufer das Gewehr zurück, aber ich hatte ja eine Menge Arbeit und Ärger (Verpacken, Auseinanderbauen zum Überprüfen etc.), daher bewertete ich den Verkäufer kurz vor Ablauf der 90 Tage negativ. Im Kommentar schrieb ich nwahrheitsgemaäß, dass die Rücknahme zwar geklappt habe, aber die Ware eben nicht der Beschreibung entsprach. Egun löschte meine Bewertung nach Protest des Verkäufers, der Verkauf sei ja nicht zustande gekommen. Das ist natürlich richtig, aber dennoch bleibt, was ich schrieb, der Verkäufer berkaufte Ware, die falsch beschrieben war. Somit war meine Bewerung wichtig für andere Käufer.
  10. Den Vergleich würde ich anderes sehen. Dem Verkäufer würde ich erzählen, dass die Ware, die ich in seinem Laden gekauft habe, nicht der Beschreibung entspricht. Und ich würde ivon ihm Hilfe erwarten, um zu der beschriebenen Ware zu kommen. Denn er hat, wie ja auch Egun, an dem Geschäft mitverdient.
  11. Moin, ist eigentlich Egun aktiv geworden? Meiner Einschätzung nach halten die sich sehr zurück, wenn es um Unterstützung für den Käufer geht. Aktuell habe ich aus Österreich die Kopie eines Bajonetts Springfield M1903 gekauft für 50,00 Euro plus 15,00 Versand. Es wurde geliefert und war eben eine billige Kopie, wie ja auch bei dem Preis angemessen und zu erwarten ist. Das war alles in Ordnung, aber es sollte laut Beschreibung auch auf einen Garand M1 passen, das stimmt aber nicht. Ich habe den gewerblichen Verkäufer mehrfach angeschrieben, sehr höflich und neutral gefragt, was er zur Lösung des Problems vorschlägt. Auf keine meiner Mails erhielt ich eine Reaktion des Verkäufers. Mein Schaden ist überschaubar, auch kann ich das Bajonett anpassen. Da es ohnehin kein Original ist, würde ich das auch machen.Aber es kostet Zeit und verschleißt sicher einige Aufsätze für meinen Dremel, die kosten Geld. Aber ich würde es machen, erwarte aber eine finanzielle Entschädigung oder eben die Rückgabe. Aber ohne eine Reaktion weiß ich nicht, was ich machen soll. Also habe ich versucht, Egun einzuschalten üder das Verfahren "Der Verkäufer meldet sich nicht". Das rote Ausrufezeichen erschien dann auch und jetzt wird angezeigt, dass der Vorgang abgeschlossen sei. Ist er aber nicht, also wendete ich mich an Egun. Die reagieren zwar, aber als Hilfe würde ich das nicht bezeichnen. Mehrfach schicken sie mir Screenshots der Hilfeseiten, um ein Mahnverfahren einzuleiten. Der dort beschriebene Vorgang funktioniert aber nicht. Ich habe Egun darauf hingewiesen und um Hilfe gebeten, sie schickten mir erneut eben diesen Screenshot. Wie gesagt, Egun schreibt viel und reagiert auf jede meiner Mails, aber hilft nicht und weigert sich offenbar auch, dem Verkäufer zumindest eine Aufforderung zu schicken, auf meine Mails zu reagieren. Auch mir geht es weniger um die Höhe des Schadens, aber es stört mich sehr, dass der Verkäufer mit seiner Taktik durchkommt und noch mehr, dass Egun nicht hilft. Hat jemand ähnlich Erfahrungen gemacht? Viele Grüße Andreas
  12. Nochmals vielen Dank an (fast) alle, die hier geschrieben haben, mir hat es sehr geholfen. EkelAlfred, wie ich bereits schrieb, nimmst du deinen Namen meiner Ansicht nach zu ernst. Das ist natürlich deine Sache und geht mich nichts an. Aber wir hier sind nicht Else und zumindest ich möchte auch nicht so behandelt werden. Deine Kommentare waren sinnfrei oder sogar falsch, denn offenbar dürfen in Deutschland Privatpersonen mit Vollautomaten schießen. In keinem Fall waren sie witzig oder auch nur gelungen sarkastisch, was sie evtl. seien sollten. Daher habe ich eine Bitte: Würdest du bitte in Zuknft die Beiträge, die ich eröffne, von deinen Kommentaren verschonen?
  13. Mich interssiert das sehr im Gegensatz zu deinen Beiträgen, zumindest in dieser Sache. Schade, dass du deinen Namen so ernst nimmst.
  14. Nein, das bin ich nicht,
  15. Nochmals vielen Dank für die Antworten. Es gibt also Stände in der BRD, auf denen das Schießen mit einem Vollautomaten auch außerhalb der Zeit von 18:30 bis halb sieben schon jetzt erfolgt. Und es gibt Sondererlaubnisse, die das Schießen mit einem Vollautomaten, der vor 45 gebaut wurde, erlauben. Wennn jemand eine Sondererlaubnis hat, einen Vollautomaten prinzipiell zu schießen, so kann er das auf jedem Stand tun, der für die Energie der Geschosse zugelassen ist und bei dem der Standbetreiber einverstanden ist. So habe ich die konstruktiven Antworten, hoffentlich richtig, verstanden.
  16. Besten Dank für die Antworten. Nein, es geht natürlich nicht um eine illegale AK. Warum sollte ein Besitzer einer illegalen Waffe nach einer legalen Möglichkeit fragen, diese zu schießen? Wenn die Waffe selbst illegal ist, kann alles weitere nur auch illegal sein.
  17. Hallo allerseits, gibt es besondere Auflagen für einen Schießstand, um dort mit einem Vollautomaten zu schießen? Oder hängt die Erlaubnis lediglich an der Geschossenergie, egal ob Repetierer, Halb- oder Vollautomat? Vielen Dank Andreas
  18. Vielen Dank allerseits - offenbar ein Thema mit vielen Gesichtspunkten
  19. Hallo, ich würde über ein Internetauktionshaus die eine oder andere Waffe versteigern. Allerdings weiß ich nicht, wie ich überprüfen kann, ob der Höchstbieter erwerbsberechtigt ist. Bisher habe ich immer nur ersteigert. Dann schicke ich den Scan meiner WBK und die Kontaktdaten meiner Behörde dem Verkäufer. Setzt der sich dann mit meiner Behörde in Verbindung? Der Scan an sich kann ja nicht ausreichend sein. Allerdings wäre das für mich sehr schlecht, da meine Behörde fast immer sehr lange braucht, um zu reagieren, das kann schon mal Monate dauern. Telefonisch ist sie nicht erreichbar, Gespräche werden nicht angenommen, so war es zumindest bei meinen letzten Versuchen und auch bei anderen Mitgliedern "meines" Schützenvereins. Oder treten die Waffenbehörden direkt miteinander in Verbindung? Wie ist es mit Kurzwaffen und dem Voreintrag? Ich bin Inhaber einer Roten WBK, daher ist das für meine Käufe kein Problem. Ich würde mich über Hilfe sehr freuen. Viele Grüße Andreas
  20. andreas59

    M1 Garand

    Besten Dank an alle. Ich werde es wohl doch mal mit englischer Literatur versuchen. Den Artikel "Ohne Garand nie" von Visier habe ich mir allerdings auch geholt, sehr interessant. Viele Grüße Andreas
  21. andreas59

    M1 Garand

    Hallo, ich suche ein Buch über den M1 Garand, allerdings sollte es aufgrund meiner schlechten Fremdsprachenkenntnisse auf deutsch sein. Hat ihr jemand einen Hinweis? Viele Grüße Andreas
  22. Hallo, zum Thema Tresore wurde ja schon einiges beschrieben (und offenbar viel Chips und Cola verzehrt), dennoch wende ich mich um Hilfe an euch. Ich blicke bei den verschiedenen Sicherheitsstufen bzw. Widerstandsgraden nicht durch, was zwei ältere Schränke angeht. Ich könnte jeden von Ihnen bekommen und wüsste gern, was ich darin aufbewahren darf. Der eine Schrank wiegt fast 4 Tonnen, kann ich darin unbegrenzt viele Lang- und Kruzwaffen aufbewahren? Er hat ein Zahlenschloss, was ihn sehr interessant macht. Die Transportfrage wäre dann noch zu klären, zum Glück habe ich als Keller eine Tiefgarage, so dass es zumindest theoretisch möglich ist, den Schrank dort aufzustellen. Er hat Sicherheitsstufe D1, ist von 1980 und wiegt 3815 kg. Der andere Schrank ist schon etwas älter (1939) und wiegt immerhin 600 kg. Aber ist die Aufbewahrung von Waffen in so einem alten Stück zulässig? Er hat einen Schlüssel, das ist natürlich ein großer Nachteil, aber dafür ist der Transport einfacher. Er hat Sicherheitsgrad B.A. Gern schicke ich die Bilder der Schilder per Mail. Ich würde mich sehr über Hilfe freuen. Viele Grüße Andreas
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