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HT308

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Beiträge von HT308

  1. Am 8.5.2021 um 11:00 schrieb Direwolf:

    Nö. Wenn die scheiß Indzidenz aber weiter so schnell fällt, dürfen die Stände nächste oder übernächste Woche für alle öffnen. Lkr. Schwandorf ist z.B. kurz vor der 100...

    Tja, so dachte ich auch und hatte schon Hoffnung das wir bald öffnen können. ( Niederbayern ) Aber leider sind die Zahlen bei uns von 140 innerhalb 2 Tage auf fast 200 gestiegen.

    Ein Ausbruch in einer Gemeinschaftsunterkunft was auch immer das genau bedeutet. Somit heißt das leider wieder warten. Das wird dauern bis wir die 100 erreichen und dann auch

    nochmal 7 Tage unter 100 bleiben bis wir den Schlüssel wieder umdrehen dürfen. Ich glaube das wir den Mai auch vergessen können und weiter will ich nicht denken weil Jammern die

    Sache ja auch nicht besser macht.  

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  2. vor 45 Minuten schrieb lrn:

     

    Richtig, darf man, aber nur auf offenen oder teiloffenen Schießanlagen. Bei Inzidenz über 50 oder über 100 ändert sich nur was bei den Kontaktbeschränkungen (Personenzahl und Zusammensetzung) und bei Kindergruppen.

     

    Leider öffnen viele geeignete Stände trotzdem nicht. Oft vermutlich aus Unwissen, teils vielleicht auch Unwillen, teils fehlendem Personal.

     

    Momentan haben wir die Situation, daß die Bay. 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (deren Auswirkungen auf den Schießbetrieb der BSSB ganz gut darstellt, wurde ja oben schon zitiert) über das (Bundes-)Infektionsschutzgesetz hinausgeht.

     

    Nach ersterem (wurde hier im Forum ebenfalls schon thematisiert) wäre nun unter bestimmten Voraussetzungen auch der Schießbetrieb in Raumschießanlagen zulässig, nach der bayerischen Verordnung aber nicht. Meines Erachtens zu unrecht.

     

    Momentan scheint die Staatsregierung nichts daran ändern zu wollen, zumindest ist mir nichts bekannt. Unsere Landesverbände offenbar auch nicht, zumindest hat meines Wissens keiner bisher was verlauten lassen.

    Als Standbetreiber Indoor haben wir die aktuelle Situation kürzlich mit unserem zuständigen Amt geklärt. Natürlich zählt für uns was das Land Bayern vorgibt. Es gibt Stände in anderen Bundesländern die unter Auflagen durchgehend geöffnet haben aber das ist deren Sache. Bei uns gilt Bayern und natürlich das jeweilige zuständige Amt das für ihre Stadt oder Landkreis zusätzlich Auflagen machen kann abhängig von der Inzidenz. Somit ist es logisch das lockerungen erst möglich sind unter einem Wert von 100 und dann halt mit den Auflagen des Landes Bayern / zuständiges Amt. Wir hatten ja bis Dez. 2020 unter Auflagen offen und das ging ganz gut. 

    Ein Landesverband hat da sicher nicht zu bestimmen oder zu ändern. Unwissen oder Unwillen ist lächerlich oder glaubt du das in den Vereinen die jeweilige Vorstandschaft nur aus Deppen besteht ? 

    Das schwierige Thema ist die Umsetzung da in den Vereinen in der Regel ehrenamtlich gearbeitet wird und da sind Probleme und Hürden die ein Außenstehender nicht sieht oder sehen will. 

    Wer hat die Zeit und regelt manche Vorgaben und wer übernimmt die Verantwortung ? Das ist in der Praxis leider oft schwierig. Die Leute sind berufstätig, haben Familie, oder wollen einfach ihre Freizeit nicht für andere opfern. 

    Überleg mal folgendes : zB. Schießbetrieb mit gültigen negativen Test ( 24 St. gültig ) wäre möglich. Wer kontrolliert die Mitglieder, verwaltet nach Datenschutzbestimmungen die Tests ? Da ist einer den ganzen Abend beschäftigt

    und kann vielleicht noch sinnlose Diskusionen führen warum und wiso. Solche ehrenamtlichen zu finden ist sicher nicht einfach. Jetzt kann man sich denken na dann sollen sie das halt nicht so genau nehmen man kennt sich ja usw. 

    Vielleicht ist das auch meine Meinung nur wenn dan ein Problem auftaucht und man nicht zu 100% nachweisen kann das alles eingehalten wurde muß jemand Verantwortung übernehmen und das macht dann aber keiner. 

    Als Vorstand mußt du das aber dann und überlege mal ob du nicht sogar deine Zuverlässigkeit gefährdest ? Das kann von keinem verlangt werden und deshalb ist die Situation für jeden Verein anders und jeder muß nach seinen

    Möglichkeiten entscheiden.      

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  3. Folgendes gilt für Bayern ab dem 22.03.:

    Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mindestens 14 Tage in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 100 nicht überschritten und erscheint die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig, so kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege frühestens mit Wirkung ab dem 22. März 2021 und nach Maßgabe von Rahmenkonzepten, die von den zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekanntgemacht werden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festzulegen sind, folgende weitere Öffnungen zulassen: kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen.

    Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mindestens 14 Tage in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten und erscheint die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig, so kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege frühestens ab dem 22. März 2021 weitergehende erleichternde Abweichungen von den Bestimmungen dieser Verordnung in Bezug auf den kontaktfreien Sport im Innenbereich und den Kontaktsport im Außenbereich nach Maßgabe von Rahmenkonzepten, die von den zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekanntgemacht werden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festzulegen sind, zulassen.

    Unser Stand in Niederbayern ist geschlossen und da heute die Zahl bei 105 gelegen ist geht natürlich am 22.03. nichts. Wenn wir 14 Tage unter 100 sind muß mit der Behörde abgestimmt werden welche Maßnahmen wir treffen müssen um zu öffnen.

    Und ganz ehrlich wenn dann ein Test nötig ist um den Stand betreten zu dürfen glaube ich nicht das wir uns das antun werden. Wer soll das bitte kontrollieren und hat Bock auf irgendwelche Diskusionen, wer soll da eine Fälschung erkennen oder Entscheiden was echt ist.?? Das ist Sport und Freizeit, es soll Spass machen und meine Vorstandskollegen und ich haben keine Lust schwarzer Sheriff am Eingang zu spielen. Dann lieber warten bis die 50er Marke unterschritten wird. Ist Scheiße, aber es kann ja auch keiner etwas für diesen Zustand.     

  4. Am 25.9.2019 um 16:31 schrieb Higgi:

     

    Man muss sich nur aller Konsequenzen bewusst sein, wenn man sich einmal entschieden hat! Denn erfahrungsgemäß bleibt der Kugelfang die nächsten 15 - 40 Jahre in Betrieb...

    Genau das ist der Grund warum ich mich zuerst versuche etwas schlau zu machen. Nicht das man nachher dem einfachen Sand nachweint , es aber zu spät ist. Desweiteren will ich auch kein Geldgrab

    schaufeln. Keinesfalls mache ich mich von einem Dienstleister abhängig.

  5. Danke an alle , besoners der Currywurst. 

    Das Polythermo System gefällt mir nicht , das Granulat ist interessant da mach ich mich mal schlau.

    Bei den Stahlkugelfängen ist immer das Problem ob wir die Zulassung auf Mehrdistanzen nicht verlieren.

    Manche Verbände die bei uns eingemietet sind haben Disziplinen wo bis zu 5 Meter an den Kugelfang heran geschossen wird. 

    Das muß ich noch klären .

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