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hänk

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Beiträge von hänk

  1. Natürlich gibts es vernünftige Leute, meine SB ist auch nicht boshaft oder so - aber sie hat leider wenig Ahnung und ist auch nur in ihrer Drittverwendung für Waffen zuständig.

    Aber bevor ich mich mit ihr zusammensetzte möchte ich die genau rechtliche Lage abklären und auch wissen was ich tun kann. Hier im Forum kann man ja immer ein paar gute Tips einholen dann entsprechend handeln.

    An einem Prozess bin ich nicht interessiert (dafür hab ich grad wirklich keine Nerven).

    Grüße

    Hänk

  2. @ Ronald

    Das hab ich auch gemacht und warte derzeit auf eine Antwort.

    Dennoch war das mit den Folgen der abgelaufen VDMA und den daraus resultierenden Problemen für mich komplett überraschend.

    Ich hab das vorher noch nie gehört und weiß, dass es in einigen anderen Landkreisen auch kein Thema ist und ich 10 km weiter keine Probleme hätte.

    Hänk

  3. Hallo,

    ich habe heute in einem Brief vom Amt folgende Formulierung bezogen auf A/B-Schränke erhalten:

    "Anschaffung von Mai 1995 bis Dez. 2003, während der Geltung der Norm, daher Besitzstandswahrung. Später beschaffte Schränke sind nur noch mit Fachgutachten, das die entsprechende Widerstandsklasse bescheinigt gültig."

    Da mein Schrank nach 2003 gefertigt wurde - wie soll ich mich jetzt verhalten?

    Wo bekomme ich so ein Fachgutachten her?

    Und vor allem, meine Bekannte aus anderen Teilen von BaWü hatten keine Probleme mit A/B-Schränken, welche nach 2003 gefertigt wurden. Kann man also gegen diesen Schrieb vorgehen.

    viele Grüße und schon mal vielen Dank

    Hänk

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