tach auch,
habe gerade gelesen, dass unser bundesjustizminister maas gesagt hat, es gebe kein grundrecht auf innere sicherheit. und er hat damit nicht gemeint, dass es keinen schutz gegen terroristen gebe, sondern dass der staat sicherheit nicht garantieren könne oder wolle.
nehmen wir das mal ernst. dann ist in der tat die frage, wie selbstschutz aussehen kann. wenn also der staat die bürger nicht schützen kann oder will, müssen die bürger selbst für ihren schutz sorgen, bzw. techniken entwickeln, um in aktuellen bedrohungslagen selbst zu reagieren. wie schnell das gehen kann, hat man in paris gesehen.
ein liberaleres waffenrecht wird diese regierung aber nicht beschließen, sondern eher das gegenteil.
es ist also davon auszugehen, dass der staat die bürger nicht schützt, und ausreichender selbstschutz nicht erlaubt wird.
ist so etwas eigentlich justiziabel? kann man ausreichenden schutz als bürger in deutschland einklagen? oder die möglichkeit zum selbstschutz? gibt es unter uns juristen, die dazu was sagen können?