deppdalton
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Mal ganz nebenbei, eine Waffe die jagdlich genutzt werden soll wird auf eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen eingetragen?
Da wäre doch als Bedürfnis nur sportliches Schießen zulässig.Wenn man so eine Waffe dann im Revier mit sich führt, ist das zulässig?
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vor 18 Stunden schrieb kwler:
Schießt man auch heute noch auf 50m.
Ja, wird immer noch auf 50 Meter geschossen.
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vor 20 Stunden schrieb Joseg:
Betrifft die Meldepflicht nicht außschließlich ausscheidende Mitglieder?
So verstehe die Vorschrift auch.
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Übrigens, als Voraussetzung für die Teilnahme am Jubali-Lehrgang wird bei uns im Bezirk noch eine 1. Hilfe-Bescheinigung, nicht älter als 2 Jahre, gefordert.
Meine müsste ich auch mal wieder erneuern.
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Unser Verein will eventuell eine Kurzwaffe erwerben, die Vereins-WBK sind bereits auf den Schützenverein ausgestellt. Wie läuft bei euch das Verfahren? Bedürfnisbescheinigung über Bezirksverband oder gleich zur Ordnungsbehörde?
Ich weiß, dass man auch bei der Ordnungsbehörde anrufen kann, aber mit denen telefoniere ich nur wenn es nicht anders geht.
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
in Waffenrecht
Geschrieben
Sportpistole nicht vergessen, da wird auch gelegentlich Edelmetall für Deutschland erkämpft.