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Tobias23

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Beiträge von Tobias23

  1. vor 2 Stunden schrieb joker_ch:

    Es handele sich um eine Selbstverständlichkeit, ... Dementsprechend habe für den Gesetzgeber keine Veranlassung bestanden, ausdrücklich ... zu untersagen

    Sorry, heletz, aber diese "Begründung" des Gerichts ist an Eindeutigkeit nicht zu überbieten. Da gibt es absolut überhaupt rein gar nix zu lamentieren.

    Offensichtlich wird hier eben nicht mit Verfassung, Gesetz oder ständiger Rechtssprechung argumentiert, sondern eben damit dass es "eine Selbstverständlichkeit" sei und der Gesetzgeber darum eben dieses nicht per Gesetz verboten hat. Und das ist völlige Willkür. So könnte man jedes (Un)Rechtsurteil begründen. Eine solche Begründung hat in einem vorgeblichen Rechtsstaat schlichtweg keinen Platz.

     

    Vielleicht hilft es ja, wenn ein Deutscher das schreibt.

  2. Am 2.5.2016 um 16:24 schrieb Flohbändiger:

    Klar, für den Fall, das innerhalb weniger Wochen bei einer Behörde mehrere tausend KWS-Anträge gestellt werden, haben die garantiert alle irgendwo eine große Lagerhalle, wo fertige Sachbearbeiter nur darauf warten, angefordert zu werden. :rolleyes:

    Sorry, aber das ist deren Problem. So wie es mein Problem ist, wenn ich gesetzliche Fristen versäume, weil ich zu viel zu tun hatte und es deswegen nicht rechtzeitig geschafft habe. Da gibt es meistens auch nur in seltensten Fällen ein Entgegenkommen.

  3. Es bedeutet aber auch, dass sich Bürger Gedanken darüber machen, dass sie diesem Rechtsstaat nicht mehr trauen können, weil de facto nicht mehr der Gesetzestext zählt, sondern die Auslegung desselben.

    Ein Gesetzestext, der aber nicht mehr von jedem Bürger verstanden werden kann, ist wertlos und nur der Mantel

    für eine Diktatur.

    Und die Auslegung kann jederzeit nach Gutdünken geändert werden. Das ist aber kein Versehen, sondern genau so beabsichtigt.
  4. DANKE, dass das so schnell und so grosszügig geklappt hat. Damit hatte keiner gerechnet, dass sogar Airsoftler Gelder locker gemacht haben und alle - auch Jäger ohne HAs und Sportschützen - sich beteiligt haben.

    Genau DAS ist m.E. der Grund, warum das BMI bereits für den 28.04. zu einer Sitzung geladen hat. Das und der Zusammenhalt der verschiedenen Verbände.

    Man hat glaube ich gemerkt, dass man mit dem Urteil in ein Wespennest gestochen und die rote Linie bei vielen LWB und Unternehmen der Waffenbranche überschritten hat, und ist nun erschrocken über die überwiegend einhelligen Reaktionen.

    DANKE an die GRA für die schnelle und unkomplizierte Unterstützung, u.a. auch durch Bereitstellung des Kontos. Ihr habt konkret geholfen und gehandelt, während die anderen noch überlegt und diskutiert haben.

    Damit will ich überhaupt nichts negatives gegen die anderen Verbände sagen. Diese haben andere Strukturen, die für Ihre Zwecke z.T. sinnvoller sind und brauchen daher eben naturgemäß auch etwas länger. Ich will nur deutlich machen, dass die GRA mit Ihrer Agilität und ihrem offensiverem und mutigem Vorgehen ihre Daseinsberechtigung bewiesen hat und sich gut mit den Verbänden ergänzt.

  5. Dass einige durchgeknallte Juristen, animiert von Äußerungen in Foren wie diesen, das Leipziger Urteil auf Selbstladepistolen ausdehnen.

    Echt jetzt? Also um von der Formulierung des BVerwG

    generelles Besitzverbot ... für halbautomatische oder automatische Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können.

    auf Pistolen zu kommen, dafür braucht eine Waffenbehörde glaube ich kein Forum. So weit können die dann wohl doch selbst denken.
  6. Gibt es eigentlich ein ungefähres Zeitfenster, wie lange man nun noch auf eine Lösung warten darf? Tage,Wochen oder gar Monate? Oder eine gesicherte Version vom Gesetzgeber, was beabsichtigt ist, und diese dann in Kraft gesetzt wird.

    Mit etwas Glück gibt es am 28.4. mindestens ein eindeutiges Signal der Innenminister in welche Richtung es geht, aber eine Glaskugel hat hier niemand.
  7. Die Sportverbände sind IMMER im Windschatten der Jäger gesegelt. Großes Maul nix dahinter!

    Da kann ich (RAG) Lieder singen !

    Nein, andersherum. In der Vergangenheit (!) waren es die Jagdverbaende gewesen, die sich immer fuer waffenrechtliche Verschaerfungen ausgesprochen hatten, diese teilweise sogar erst vorgeschlagen hatten.

    Dank der Arbeit des FWR seit etwa 2000 wandelt sich das aber.

    Ach du liebe Güte. Wer ist der "bessere" LWB, Jäger oder Sportschütze? Super, divide et imperea - und die Gegenspieler freuen sich und stellen das Popcorn bereit. Ich schlage vor, auf solche gegenseitigen Anschuldigungen zu verzichten. Das hilft doch nicht weiter.

  8. hmm

    Du hast eine Waffe, für die Du kein Bedürfnis hast,

    ich denke, wenn Du die mit auf den Stand oder in den Wald nimmst, ist zumindest der Transport unberechtigtes Führen

    einer Waffe...aber mach ma wirst schon Recht haben

    Du meinst also, dass sich derzeit jeder strafbar macht, der keine Kenntnis vom Nebensatz in der Urteilsbegründung eines frischen Urteils des BVerwG hat? Oder nur jeder, der nachweislich davon Kenntnis hat? Und das, obwohl sich weder Juristen, noch Innenminister oder zuständige Behörden sicher sind, was das Urteil bedeutet? Zumal nach Meinung des BVerwG das Verbot der Halbautomaten > 2 ja schon seit 40 Jahren gilt und nicht erst seit dem Urteil. Somit hätte sich jeder Jäger mit HA >2 in den letzten 40 Jahren strafbar gemacht.

    Das würde sicherlich jeglichem rechtsstaatlichen Verständnis widersprechen.

    Am Ende ist natürlich jeder selbst für sein Handeln verantwortlich und der Hinweis auf eine Meinung in einem Forum hilft einem im Strafverfahren nicht weiter. Ich kann mir diese praktische Handhabung jedoch wirklich nicht vorstellen.

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