Servus !
Hatten heute im Schützenhaus eine Diskussion, die sehr kontrovers verlief.
Behauptet wurde, dass wenn man z. B. im März 2 KW auf die grüne WBK bekommen hat, man wieder 1/2 JAhr warten muss, bis man auf die GELBE WBK wieder 2 Einträge machen lassen kann.
Ich habe gesagt, dass ich einen Fall kenne, wo ein Bekannter von mir 2 KW auf die "grüne" eintragen hat lassen und ein paar Tage später 2 Langwaffen auf die "gelbe".
Ich habe das damals bei dem für mich zuständigen LRA angegeben "natürlich ihne den Namen meines Bekannten zu nennen, nicht dass er noch Schwierigkeiten bekommt), aber mir wurde das abgelehnt.
2 KW im März, die nächsten Eintragungen, egal ob wieder auf grün oder auf gelb geht erst in 6 Monaten. Und das obwohl der Bekannte es bekommen hat, allerdings von einem anderen SB, ca. 500 meter weiter entfernt.
Er wird vom Ordnungamt betreut, ich vom LRA, gleicher Landkreis !
Gibt´s da eine einheitliche gesetzl. Regelung oder kann das jeder SB entscheiden wie er will ?