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Klunkerhund

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Beiträge von Klunkerhund

  1. Am 26.12.2022 um 21:19 schrieb Kanne81:

     

    Wenn er auf Vereinsmeierei keinen Bock mehr hat - Einzelmitgliedschaft direkt in den Landesverband des BDS. 

     

    Aber dringend wieder die paar Euronen für den Verein ausgeben.... So fährt er auf Risiko.

    Vorsicht mit der Einzelmitgliedschaft , ich war Einzelmitglied im LV5 des BDS. Der jetzige Vorstand erteilt keine Befürwortungen, nicht einmal beim Pulverschein aber der Beitrag für Einzelmitglieder wurde auf 100 Euro erhöht, also das 3-4 fache das Vereinsmitglieder in BDS-Gruppen zahlen. 

  2. vor 17 Stunden schrieb geissi:

    Mein SB erklärte mir damals, dass meine gelbe WBK ohne Einrag nicht irgendwann eingezogen wird (BaWü).

    Ich hatte knapp 10 Jahre die Neugelbe ohne Eintrag. Keinerlei Probleme mit der Behörde auch nicht beim ersten Eintrag.

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  3. Am 24.5.2020 um 14:26 schrieb EkelAlfred:

    Ja, ich hab nichts einheitliches gefunden.

    Es gibt auch nichts einheitliches.

    Ich habe für die Verbringungsgenehmigung bei meiner Behörde 12,78 Euro bezahlt.

    Unlustig war dass jeder Sachbearbeiter eigene Vorstellungen hatte was in der Erlaubnis steht.

    Mal wollten sie diese auf 1 Tag befristen oder eine detaillierte Aufstellung getrennt nach Kaliber und Hersteller etc. 

    Hat keinen Spaß gemacht da ich aber im Rahmen einer Vereinsbestellung immer so 20-30000 Schuss abholte habe ich es durchgestanden.

    Ebenso unerfreulich war die Abgabe im Verein an Berechtigte, Ausreden wie so teuer, jetzt kein Geld, fahre erstmal in Urlaub etc. eine undankbare Aufgabe.

    Für mich persönlich lohnt sich der Aufwand nicht, also lasse ich es, kaufe hier bei Sonderangeboten und hole selbst ab.

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  4. vor 11 Minuten schrieb MAHRS:

    Abgesehen davon könnte ich mir vorstellen, dass das erwähnte Ankreuzfeld ausreichend ist. Wo sollte auch der Zweck sein, außer vorsätzlich über 12/18 oder 4/6 Waffen einzubeziehen? Welcher Schütze lässt seine Eigenen stehen und ärgert sich mit geliehenen oder Vereinswaffen?

     

    Sicher doch, ich lasse meine teuren Präzisionswaffen im Safe und begnüge mich mit einer ausgelutschten Vereinswaffe. Absurd so eine Denke.

    Davon mal abgesehen dass ich oft als zahlender Gast schieße und dort als Gastschütze keine Vereinswaffe erhalten kann.

    • Gefällt mir 2
  5. vor 12 Stunden schrieb P22:

    Lieber durch einen Anwalt darlegen lassen (nach Akteneinsicht). Anderenfalls könnte die eigene Darlegung noch mehr Probleme bereiten. 

    Garnichts passiert da mangels öffentlichem Interesse.

    Bei mir war die Situation vergleichbar, allerdings habe ich schon sehr lange WBKs.

    Jeder Hansel kann wegen eines angeblichen Delikts Anzeige erstatten.

    Da das nichts kostet und formlos geht wird es auch gerne gemacht.

    Leider musst du selbst bei Verfahrenseinstellung dem Anzeigenerstatter nachweisen dass er vorsätzlich eine Falschinformation

    getätigt hat.

    Renn nicht zu schnell zum Anwalt, erst wenn ggf. die Behörde schriftlich die WBK-Erteilung ablehnt und hüte dich vor einem "Plauderstündchen" auf der Behörde. 

    • Gefällt mir 3
  6. vor 11 Minuten schrieb ChrisR:
    Zitat

    ein Bekannter (Jäger) berichtete mir soeben, dass sein BüMa ihm nach Kauf eines Revolvers (mit Voreintrag auf der WBK) den m. E. unverzüglich vorzunehmenden Eintrag nach 34 2 WaffG abgelehnt habe, da dies die Behörde mit dem Drucker mache.

    Ist das so ok oder drohen ihm hier Probleme, wenn er bei der Waffenbehörde auftaucht?

     

    Nach Auskunft meiner Behörde darf der Händler bei Kaufwaffen von ihm den Eintrag vornehmen, nicht aber bei Verkäufen im Auftrag, Komissionswaffen etc.

    In diesem Fall erfolgt der Eintrag ausschließlich durch die Waffenbehörde.

    Probleme wird der Jäger auf keinen Fall bekommen da der Verkäufer gleichzeitig mit dem Verkauf die Waffenbehörde informiert.

     

     

     

  7. Tauchgang im Papiercontainer brachte Adresse wieder zutage....morgen wird Paket zurückgeschickt. Am Montag geht das Einschreiben raus.

    Halte euch auf dem laufenden, für die, die es interessiert.

    also mir ist bei einer Modellbahnlok bei E.... sinngemäß das Gleiche passiert.

    Da der Verkäufer über 200 km entfernt wohnte hat er sich wie beim TE verhalten.

    Mein Anwalt hat eine 14-tägige Frist gesetzt, kein Mahnbescheid etc. und danach am Amtsgericht meines Wohnortes (da ich Privatmann bin)

    Klage eingereicht. Das Gericht hat ihn auf dem üblichen Weg geladen. Seine Lok durfte dann wieder mitnehmen, das Urteil bekam er zugestellt und alle Kosten nebst der Anfahrt waren seine Sache. Vielleicht hilft auch im vorliegenden Fall der Hinweis welches Gericht örtlich zuständig ist.

  8. Gibt es eine Möglichkeit, dass man ein Bedürfnis für eine 2. KW im gleichen Kaliber (9 mm Luger) beantragen könnte? Ich bin im Rheinischen Schützenbund.

    Ich habe die Befürchtung, dass das zwecklos ist.

    Gibt´s Meinungen hierzu?

    Danke schon mal.

    Mattes

    Sportordnung DSB: Disziplin 2.45 Zentralfeuerpistole .30-.38 = 7,62-9,65 mm und 2.53 Grosskaliberpistole 9 mm wurde anstandslos vom RSB für eine weitere 9 mm befürwortet

  9. Ich bekomme demnächst meine Wbk und möchte mir eine Revolver und ein Kleinkalibergewehr zulegen. Im Netz gibt es ja genügend Angebote, allerdings sind die meisten zum Besichtigen zu weit weg.

    Die meisten Waffen sind ja laut Beschreibung neuwertig und kaum geschossen.

    Würdet Ihr online eine gebrauchte Waffen kaufen? Und auf was muss man so achten?

    Danke für Eure Hilfe.

    Von privat hab ich nur Revolver gekauft wenn entsprechende Bewertungen vorlagen und ich die Waffe abholen konnte. Pistolen habe ich nur als Händlerangebote gekauft und in beiden Fällen nur gute Erfahrungen gemacht. Allerdings würde ich nie eine hochwertige teure Waffe gebraucht kaufen wenn ich den Verkäufer nicht persönlich kennen würde.
  10. Sembach ist nicht "abgelegen" - das ist etwa 1 Stunde von Rhein-Main-Gebiet, 1 Stunde vom Raum Mannheim-Ludwigshafen und etwa eine Stunde vom Saarland entfernt. Alles Gegenden, die nicht gerade mit 50m-Raumschießanlagen gesättigt sind. Insofern halte ich die Lage für günstig.

    Was sollte denn bei einem umgebauten Flugzeugshelter an Umweltschäden zu finden sein? Da das ganze Flugplatzgelände ist Konversionsfläche, da hätten auch Schlosser und Spedition nebenan die selben Probleme.

    Die eigentlichen Betriebskosten sind ja durch die Belege der vergangenheit nachvollziehbar (Heizung, Lüftung, Strom, Wasser,...).

    @erstezw,

    zwei Stunden für An- und Abfahrt sind mir für einen regelmässigen d.h. wöchentlichen Besuch entschieden zuviel. Fahre ich nur einmal im Monat hin wie andere auch hat Sembach Auslastungsprobleme.

    Was die Umweltschäden betrifft, die Amerikaner sind nicht bekannt dafür auf fremden Boden umweltbewusst zu handeln.

    Soll ein Investor 300-500 000 Euro auf Verdacht investieren ?

    Bevor wir ins spekulieren geraten soll Blackrib doch Fakten nennen: Ohne soliden Business Case springt kein Investor an.

    -Wie hoch ist der Kaufpreis

    -welche Reparaturen sind notwendig

    -welche schriftliche Zusicherungen gibt es hinsichtlich eventueller Umweltschäden bzw Betriebserlaubnis

    -wie hoch sind die Betriebskosten einschließlich Personalkosten im Jahr So eine Anlage ist nicht nebenher zu betreiben.

    -welche Einnahmen sind zu erwarten

    Ist schon eigenartig wie oft Projekte an die Wand gefahren werden und dann nach dem Investor gerufen wird, Beispiele gibt es zuhauf.

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