Das ganze Verfahren wird sich wohl noch über ein paar Instanzen hinziehen und dann hoffentlich höchsrichterlich mit einem Freispruch enden. Sofern der Renter das noch durchziehen will und noch solange lebt.
Namen von Tätern sind mir völlig wurscht. Niemand wird mich ohne Gegenwehr überfallen, als Geisel nehmen etc etc.. und ich hoffe ich kann danach im passenden Moment nur Anagben zur Person machen und den Rest von einem guten Anwalt regeln lassen.
im Notfall wenn es wirklich um SV geht, sehe ich es pragmatisch:
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better judged.. than carried... egal ob der Angreifer Igor, Mustafa, Manfred oder sonstwie heisst.
Ich werde das Mittel zur Verteidigung wählen, welches den besten Erfolg verspricht die Situation ohne Verletzungen meinerseits zu beenden. In einer solch ungewöhnlichen Situation ( die ich hoffentlich niemals erleben muss) werde ich bestimmt nicht versuchen so wenig Schaden wie möglich zu machen, sondern das Ziel wählen, welches eine gewisse Chance auf Erfolg verspricht, und das ist nicht der Versuch einen möglichst wenig tödlichen Streifschuss am Oberschenkel eines Täters zu erreichen.
Falls es wirklich die Schusswaffe ist, die das Mittel in der Situation sein würde, dann schießt man nicht aus Spaß oder der political correctness wegen, sondern um den Angriff sicher zu beenden. Wenn der 1. Schuss nicht Wirkung zeigt dann hoffentlich 2-17.
Ganz anders sieht es aus, wenn die Situation dann bereinigt ist, wie man dann selber damit umgehen kann. Kann man nicht wissen, und auch da hoffe ich dass man das Ganze einigermaßen verarbeiten kann, ohne für den Rest des Lebens eingeschränkt und in Angst leben zu müssen.
Wie sowas gerichtlich bewertet wird ist klar zweitrangig.
(unabhängig davon wäre eine Schusswaffensituation für mich als Jäger ja nur in sehr begrenztem Raum möglich, im Revier, auf dem Weg/Rückweg oder eben zuhause. Und ob man wirklich schießen würde.. das kann man auch so nicht vorher sagen.)
Gruß Klops