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E.N.R.

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Beiträge von E.N.R.

  1. vor 4 Minuten schrieb Schmidt & Wiese:

    ich weis ja nicht was er unter Kaderschützen meint, aber die 3. Kurzwaffe bekommst beim RSB wirklich nur, wenn Du an Wettkämpfen teilnimmst

    Als Sportschütze sollte man doch an Wettkämpfen teilnehmen. Niemand verlangt das man bis zur dt. Meisterschaft schießt.

    Ein paar Jahre an der Kreismeisterschaft teilgenommen und vielleicht auch noch an der der Bezirksmeisterschaft, und schon bist du mit der 3. Kurzwaffe dabei.

    Hab es so gemacht. Kein Problem mit dem RSB. Die sind nicht so, wie hier manchmal geschildert. Die 22.er benutze ich als Trainingswaffe.

  2. Am 10.8.2021 um 08:41 schrieb Kanne81:

    Wegen BAM und PTB Gebührenordnung? Kriege bzw sehe den Zusammenhang noch nicht, bitte kurz erklären bzw. gucke ich falsch? Was meinst du?

    Danke.

    Die Verwaltungsgebühren wurden deutschlandweit in vielen Bereichen neuberechnet bzw. angeglichen. Nicht nur bei der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung, sondern bei fast allen Behörden.

    Hinweis auf Bundesgesetzblatt 1712 Jahrgange 2021 Teil 1 Nr. 31 vom 14. Juni 2021

    Die BAM prüft ja auch unsere Sprengstoffe nach den Vorschriften des SpengG und ist somit für die Genehmigungsverfahren wie das Verbringen dieser Stoffe zuständig. Deswegen erhebt die BAM die festgesetzten Gebühren. Warum bei "1913" es nur 120,-€ sind kann ich nicht beurteilen. Vielleicht hatte der Sachbearbeiter oder Sachbereiterin einen guten Tag. Oder es besteht eine interne Regel nach den beantragten Mengen.

    Das PTB prüft nach den Regeln des Waffengesetzes. Dort werden die Gebühren wahrscheinlich auch steigen.


     


     


     

  3. Am 24.1.2021 um 08:40 schrieb Thamiel:

    Die Aussage unseres OA (TR) war, dass die Bedürfnisüberprüfung von Erstbesitzern nicht ausgesetzt ist, aka: "Aus unserer Sicht hat der Verordnungsgeber bewusst die Nutzung [...] zugelassen, damit die waffenrechtlichen Vorschriften trotz Pandemie weiterhin eingehalten werden können. Wir sehen daher nicht, dass wir hier auf die gesetzlich erforderlichen Schiessnachweise verzichten können."

    BEHÖRDENPRAXIS BEI BEDÜRFNISNACHWEISEN IN DER CORONA-KRISE

    Pandemie-bedingte Einschränkungen des Trainingsbetriebes sollen laut NRW-Innenminister Herbert Reul sowie RLP-Innenminister Roger Lewentz nicht zum Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis führen, wenn die notwendige Anzahl an Schießterminen nicht vollständig nachgewiesen werden kann.

    Innenministerium RLP:

    Die Aussagen aus RLP führen in die gleiche Richtung. Innenminister Roger Lewentz im Wortlaut: „Die bereits vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gegenüber dem Deutschen Schützenbund (DSB/als Dachverband des RSB) sowie auch gegenüber anderen anerkannten Schießsportverbänden getätigten Aussagen bezüglich einer angemessenen und praxisgerechten Berücksichtigung im Rahmen des waffenbehördlichen Vollzugs entsprechen den diesbezüglichen Abstimmungen im Kreis der Waffenrechtsreferenten des Bundes und der Länder. Auch mit dem 3. WaffRÄndG wird den berechtigten Belangen des Leistungs- wie auch des Breitensports Rechnung getragen. Diesbezüglich sind keine nachteiligen Auswirkungen auf den Schießsport bzw. die waffenbehördlichen Erlaubnisverfahren zu besorgen.“

    Auf Anfrage des DSB hatte das BMI in Bezug auf diese Thematik bereits ausgesagt, dass das Waffengesetz hinreichende Flexibilität bietet, „um im Interesse der Schützen sachgerechte Lösungen zu finden.“ Dies werde in den Ländern auch „angemessen und pragmatisch gehandhabt.“

     

    Frage: Wie kann ein OA in (TR) entgegen der dienstlichen Weisung anders handeln?

     

    • Wichtig 1
  4. Am 3.12.2020 um 10:22 schrieb PetMan:

    Ich kenne die " Nachverfolgunszettel " nur als einzelne Zettel, keine Listen. Wo jeder nachmittags sehen könnte wer vormittags da war. Ich denke Datenschutzkonform sind solche Listen nicht.

    Listen sind nicht Datenschutzkonform. Hat mir der Datenschutzbeauftrage RLP mitgeteilt. - Nur einzelne Gastzettel, die sofort Datensicher abgelegt werden müssen.

  5. vor 1 Minute schrieb Harry Callahan:

    Komme auch aus RLP. Kannst Du mir mal einen Link schicken, wo das fixiert und genehmigt sein soll?

    Hatte beim RSB direkt nachgefragt, als ich die Auslegungshilfe auf der Corona-Homepage -RLP entdeckt hatte.

    Der RSB hat bei der Regierung RLP nachgehakt und die Antwort auf seiner Seite veröffentlicht.

    https://www.rsb2020.de/aktuelles/detail/news/behoerdenpraxis-bei-beduerfnisnachweisen-in-der-corona-krise0/

     

     

  6. vor 52 Minuten schrieb Hephaistos:

    Wenn ich so Revue passieren lasse, was ich als Bub alles im Hosensack mitgeführt habe...  Damals gab es noch keine Kabelbinder, sonst wären die sicher auch dabei gewesen. 🙂

     

    Auch bei Mark Twain steht ja, was der Tom Sawyer so alles dabei hatte.

    Mindestens 1 Taschenmesser,

    1 Drahtnagel und

    ein paar Meter Seil.

     

    Taschenmesser ist immer noch in der Hosentasche.

  7. vor 45 Minuten schrieb Schubi63:

    Ich hätte noch andere Gase zur Auswahl, aber manche bleiben nicht im Keller und bei anderen stehen die Chancen  ganz gut dass das Haus zum Flugzeug wird. 😜

    Besser so was zum Beispiel: "Raumschutz-System QC-HouseGuard QC-402W" 

  8. vor 5 Minuten schrieb Steinpilz:

     

    Selbst das dürfte heute weitaus schwieriger sein.

    Die Masse an "Bauern", die solche Werkzeuge zwingend braucht, gibt es heute nicht mehr. Und die urbane Gesellschaft "braucht" eben nichts was scharf, spitz oder sonst wie gefährlich sein kann.

     

    Überall, wo du was essen willst, kriegst du Besteck, alle Verpackungen sind mit Sollbruchstellen versehen, Brot gibt es geschnitten und den Bioapfel musst du nicht schälen.

     

     

     

     

    Das erinnert mich an einen Science-Fiction-Film "Seilent Green" oder so ähnlich, der in den 80er Jahren im Fernsehen lief.

    Handlung war, soweit ich mich erinnere, dass einige Politiker und Schwerreiche in Sauss und Prauss lebten. Das gemeine Volk ernährte sich nur aus Konserven. Messer und Gabel waren unter Todesstrafe verboten. Dass der Konserveninhalt aus Menschenfleich bestand sei nebenbei bemerkt.

    Hoffentlich gehts nicht dahin😠

     

  9. vor 59 Minuten schrieb MAHRS:

    In dem hier geschilderten Anwendungsbeispiel gibt es für den Schützen nichts besseres! Und die Vielfalt der Informationen kann er auch noch selbst beschränken.

     

    Standort ist RLP. Man kann es so nicht verallgemeinern, es kommt auf den Landkreis an. Und da gibt es sehr große Unterschiede. Seit dem das Land von Rot/Grün regiert wird (irgendwo hab ich mal gelesen, da wäre auch die FDP mit am Start), merkt man auch in unserer Verwaltung, dass angezogen wird.

    So iss ett!

  10. Luxemburger Wort

    am 17.07.2020

    Luxemburger Finanzholding übernimmt Heckler und Koch

    Die Finanzholding Compagnie de Développement de l'Eau (CDE) übernimmt die Mehrheit an der Schwarzwälder Waffenschmiede.

     

    (dpa) - Die Luxemburger Finanzholding CDE des französischen Finanzexperten Nicolas Walewski übernimmt die Mehrheit am Waffenhersteller Heckler & Koch mit Sitz im baden-württembergischen Oberndorf. Das bestätigte der Waffenhersteller am Freitagnachmittag. Zuvor habe das Bundeswirtschaftsministerium der CDE grünes Licht gegeben.

  11. vor 11 Stunden schrieb josa20:

    Meinte mit Konz den für diesen Bereich zuständigen SB. Seine Einstellung ähnelt .....  Wenn es der ist den ich meine, stellen sich dem schon beim Antrag auf eine 3. KW die Nackenhaare.....über Grundkontingent geht da ja schon mal gar nix.....Oh je.

    3. Kurzwaffe war bei mir kein Problem. Da ich ein fleißger Schütze😀 bin, hatte der RSB mir ohne Probleme mir das Bedürfnis für die 3. Kurzwaffe bescheinigt und hab diese dann beantragt. Wie üblich hatte die Bearbeitungszeit etwas gedauert, aber das weis man halt. Gut Ding braucht Weile.

  12. vor 13 Stunden schrieb josa20:

    Darf ich dich fragen, wie Du mit der Arbeit des für dich  zuständigen SB zufrieden bist ? Wenn es so ist wie ich vermute, ist gerade der in Konz für eine seeehr restriktive Auslegung von Erlaubnissen berühmt - berüchtigt......Ich hoffe mich zu irren.

    Nicht Konz, sonder Augusta Treverorum. Zufriedenheitsskala 4 (nach Schulnoten). Wenn man weiss, wie man mit dem SB umgehen muss, gehts. Seine innere Einstellung geg. 
    Schützen, Jäger usw. 
    muss man kennen. Ich komme mit ihm klar. Dauert halt manchmal etwas länger. Zum Beispiel bruchte ich vor etlichen Jahren ich eine Verbringungsgenehmigung. Hat über ne Stunde gedauert, bis ich sie hatte. Aber leider auch zeitlich sehr beschränkt.

  13. vor 2 Stunden schrieb PetMan:

    Ich habe wegen der Beschränkung auf 1000 Schuss pro Kaliber in den letzten Monaten einige Erlaubnisse gesehen. Die waren/sind alle auf 3 Jahre ausgestellt. Aus welchem Bundesland kommst du ? Und dein Einwurf zeigt das es überall anders gehandhabt wird.

    In Rheinland-Pfalz, zuständige Behörde an Zusammenfluss von Saar und Mosel stellt Erlaubnisse nur tageweise bis wenige Tage aus.

  14. vor 3 Stunden schrieb Josef Maier:

    Also ich soll den Dorf - Schultes oder den Popen anstiften, seinen Dienstherren zu bescheißen. Um zu wissen, was über mich im NWR steht, ob die Verwaltung ordentlich ihre Arbeit gemacht hat oder nicht. Das habe ich verstanden. Und werde ich ganz sicher nicht machen.:drinks:

    Der Dorf-Bürgermeister oder Pfarrer bescheißt doch niemand. Diese Tätigkeit (Identitätsbeglaubigung) ist im NWRG vorgesehen. Also sollen die das machen.

    Hab das Formular weggeschickt und nach ein paar Wochen hab ich einen dicken Pack NWR_- Blätter in der Hand. Nach längerem Studium dieser, sind mit 2 Fehler aufgefallen,

    die ich bei der Waffenbehörde hab berichtigen lassen. Die haben sich gewundert, dass trotz sorgfältiger Arbeit 🧐 aufm Amt die Fehler auftraten. 

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