Hallo zusammen,
meiner Meinung nach wurde bereits in verschiedenen threads alles mehrfach geschrieben.
Klar, nach Winnenden "musste" was passieren, also wurde das WaffG erneut der aktuellen "Gefahrenlage" angepasst.
Ich gehe mal davon aus, dass jeder hier spätestens nach den schrecklichen Vorfällen damals die Einschläge bemerkt haben sollte und seine Sportgeräte entsprechend den Vorschriften in seiner Wohnung/Haus aufbewahrt. Ich habe mir im April einen neuen, größeren Langwaffenschrank bestellt und musste anstatt der angegeben 2 Wochen Lieferzeit 2 Monate (!!) warten, bis ich mein neues Sportgerät bei Frank & Monika abholen konnte. Anfragen bei anderen Lieferanten ergaben ähnlich lange Lieferzeiten aufgrund der "momentan großen Nachfrage"...
Gängige Praxis ist bereits seit Jahren in den Ordnungsbehörden beim Kunden Belge über die sachgemäße Aufbewahrung einzufordern (Rechnungen, Fotos etc.). Finde ich gut - ohne Schrank, kein Eintrag.
Ich habe mal bei meinen SB nachgefragt, wie sich das nun mit der verdachtsunabhängigen Kontrolle verhält. Der sagte mir, wenn überhaupt dann wäre das bei den sogenannten "Altbesitzern" der Fall, wo keine Belge für den Besitz eines Waffenschrankes vorhanden sind. So habe ich das hier ebenfalls bereits mehrfach gelesen in den letzten Monaten.
Ich bin ebenfalls kein Freund der neuen Rechtssprechung, akzeptiere sie aber, weil ich mein Hobby weiterhin ausführen möchte. Sollte bei mir irgendwann einmal jemand unangemeldet vor der Tür stehen, lasse ich die Person rein und nachschauen oder wenn es mir nicht passen sollte, verweise ich auf einen Alternativtermin zur Klärung der offenen Fragen. Das ist nämlich auch das Recht eines jeden.
Mal von der Notwendigkeit einer sicheren Verwahrung bei Abwesenheit abgesehen, ist es ebenfalls mein Recht bei Anwesenheit, also bei Ausübung unmittelbarer Gewalt über die Waffe, diese ebenfalls offen "rumliegen" zu lassen, insofern mir danach sein sollte. Vorraussetzung ist, dass dieses innerhalb meines befriedeten Besitzes geschieht. Sollte mir danach sein, darf ich den Kontrolleuren sogar mit der der Waffe im Holster die Tür öffnen und keiner kann mir was dafür. Naja, im Zweifelsfall wird danach meine geistige Fähigkeit Waffen zu besitzen in Frage gestellt und ich wahrscheinlich zwangseingewiesen aber es ist mein Recht..
So what? B)
Frohes Fest!
BlueS