Jürgen Kreutz
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Beiträge von Jürgen Kreutz
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Hi!
Wenn Dein Nachbar, nicht NachbarIN, mit dem Fernrohr durch Dein fenster schaut, würde ICH mir gedanken machen
(Mehr ein Fall für die Sitte)
Grüße
Jürgen
P.S. Couldn´t resist, megasorry
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Hallo alle und insbesondere Sachbearbeiter!
Gilt das Führen "privat" nicht nur im befriedeten Besitztum, d.h. eingezäunt und betreten für Unbefugte verboten ?
Ist bei Tanke ja wohl nicht, oder habe ich da einen Denkfehler?
Ist zwar Privatbesitz aber nicht betreten verboten, falls doch, kein Problem mehr mit der zu bewachenden Kohle
Grüße an alle
Jürgen
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Antwort auf:Antwort auf:Um hier mal für alle, die jetzt vor lauter Gier nach dem Zeugs sich einen "Ami" suchen wollen, einen anderen Aspekt zur Beachtung in den Raum zu stellen:1. Break Free im 5 Liter Kannister stammt eindeutig aus Militärbestand. Es ist somit GESTOHLEN !
Vielleicht findet ihr ja einen freundlichen Ami(go), der euch 5 Literflaschen schenkt,
Sorry, couldn´t resist
Schönen Sonntag noch
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[Zitat
also ich möchte keine mit einem s&w no. 29 geprügelt bekommen .......
Iiiihhhhh, dann hast du ja Blut an der Waffe, nö, nö, nö
(Außerdem empfinde ich bei diversen Berichten immer, daß wir Täterschutz und keinen Opferschutz haben). "Ooohh, der Täter hat Aua. Böses Opfer "
Grüße an alle Aufrechten
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Hi !
Ich finde es auch zum K****n. Autofahrer laufen bzw. fahren Amok,
es werden jedes Jahr zigtausend Tote für die Mobilität in Kauf genommen, aber alles andere ohne Lobby muss man sanktionieren.
In Frankreich wäre Paris bei solchem Schwachsinn dicht von Protestlern. Hier regen wir uns nur in Foren auf ( Wie wärs mal mit einer Unterschriftenliste der Legalwaffenbesitzer?? Hab heut im Radio gehört, daß der Volksentscheid einfacher gemacht werden soll.
Aber dieses Bürgerbegehren interessiert keinen von unseren Politikern.
Ein ziemlich frustrierter
Legalwaffenbesitzer
Job im Ausland, gutes Einkommen und ich bin weg aus der Bananenrepublik
Ins Ausland verlagert ja jetzt fast jeder Unternehmer ungestraft. BTW: Dürfen die dafür hier noch Steuern absetzen????
Ich könnte pausenlos
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Herzlichen Glückwunsch auch von mir!
Mögt ihr allzeit gesund bleiben. Der Rest kommt von allein.
P.S. der gehörschutz hilft auch gegen zu stressige Nächte
Grüße aus Marl von
Jürgen
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Hi !
Gute Frage.
Ich glaube, daß es hier viele interessiert. (zumindest sollte)
Vielleicht hat ja jemand was gedrucktes
Grüße
Jürgen
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In Antwort auf:EWB brauchste nicht, sind ja lt. Beschreibung "Rundfeuerpatronen"
Schießen die im Kreis ?
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[Zitat
Wir werden uns jedenfalls mit dieser Aussage nicht zufriedengeben und versuchen in Erfahrung zu bringen warum plötzlich bestehden Definitionen geändert werden.
Hallo Oliver !
Viel Erfolg. Ich hoffe, daß es nicht solange dauert.
OOOPPPSS .
Grüße
Jürgen
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Hier die Antwort vom FWR.
Vielen Dank nochmals an Frau Meller für die schnelle Auskunft und die Erlaubnis, die Antwort zu veröffentlichen.
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Sehr geehrter Herr Kreutz,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Vorschriften des Gefahrgutrechts sind in
der Tat nicht ganz einfach zu durchschauen.
Nach unseren Recherchen gilt derzeit Folgendes:
Grundsätzlich unterliegt der Transport von Munition dem Gefahrgutrecht.
Es besteht zwar die Ausnahme, dass die Regelungen des ADR (Europäisches
Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der
Straße) nicht für den Transport durch Privatpersonen anzuwenden sind,
soweit die Güter in einzelhandelsgerechten Verpackungen transportiert
werden (Ziffer 1.1.3.1. ADR).
Diese Ausnahme ist jedoch durch Anlage 2 zur GGVSE (Gefahrgutverordnung
Straße und Eisenbahn), dort Ziffer 1.3, wieder eingeschränkt. Wörtlich
heißt es:
"1.3 Regelung zu den Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der
Beförderungsdurchführung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 im Straßenverkehr für
Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind, und im Schienenverkehr
a) Für die Anwendung des Buchstaben a gilt folgende Regelung:
Bei explosiven Stoffen der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.4 darf die
Gesamtnettoexplosivstoffmasse je Beför-
derungseinheit/Wagen 1 kg, bei Gegenständen darf die Bruttomasse je
Gegenstand mit Explosivstoff 5 kg je
Beförderungseinheit/Wagen nicht überschreiten. (...)"
Munition fällt unter die "Gegenstände", somit gilt die Bruttomasse von 5 kg
pro Beförderungseinheit. Auf Nachfrage beim Bundesverkehrsministerium wurde
uns mitgeteilt, dass die missverständliche Formulierung "Bruttomasse je
Gegenstand" sich nicht auf eine Patrone, sondern die jeweilige gesamte
Transportmenge beziehe.
Will man mehr als 5 kg Munition transportieren, so benötigt man, wie im RWJ
dargestellt, einen Feuerlöscher und den sog. "Gefahrzettel". Der
Gefahrzettel ist das orange-rote, quadratische Gefahrgut-Signet, welches
auf den Versandkartons der Munitionshersteller bereits aufgedruckt ist.
Die verschiedenen Gefahrzettel finden Sie im Internet über eine
Suchmaschine oder z.B. unter
http://www.uni-saarland.de/z-einr/sae/info/kva/adr.htm.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und
verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Sylvie Meller
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Forum Waffenrecht e.V.
Landvogtei 1-3
D-79312 Emmendingen
Tel.: +49 (0)7641 - 92 92 18
Fax: +49 (0)7641 - 92 92 30
mailto:info@fwr.de
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Fazit: Über 5kg Feuerlöscher an Bord. Dieser Gefahrgutzettel ist der Orangene Zettel, der an den Originalkartons angebracht ist. That´s all!
Also beruhigen wir uns wieder. Alles wird gut.
Grüße
Jürgen
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Hallo !
Genau, abwarten und lesen.
Habe mich mal bemüht und die Gesetze rausgesucht.
Aber als Laie ?!?!
Grade ist eine Anfrage von mir zum FWR raus, ob die für Schützen und Jäger mal ein allgemeinverständliches Statement zu der Thematik veröffentlichen können
Grüße
jürgen
der bis dahin versucht ruhig zu bleiben
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Kann vorheriges Posting nicht mehr editieren
Genau heißt es "Gesamtmenge bis zu höchstens 5 kg (Bruttomasse der Gegenstände)"
Weis jemand, warum diese Verschärfung verabschiedet wurde?
Ist JEB vielleicht aushilfsweise im Verkehrsministerium ?
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Hallo Mouche!
Es heißt 5 kg Gesamt. Nix Treibladungsmittel.
From my cold dead hands .....
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Hi !
Hier noch als Entwurf (Ausschnitt aus GGAV)
Bis denne
Hier endgültig ?!?!?!
http://www.bmvbw.de/Alle-Artikel-zum-Thema...-.392.8336/.htm
dann auf GGAV
Ein frustrierter
Sportschütze
P.S. Jetzt erst recht !
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Hallo !
Soweit ich noch vom Pulverschein her weis, ist der Faktor für NC=50. Wenn diese 1000 zugrundeliegen, darf ich 20kg NC befördern. (War glaube ich kleine Mengenregelung)
Suche mal in den ADR ob ich etwas schwarz auf weiß finde, alles andere hat eh keinen Zweck
Bis bald
jürgen
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In Antwort auf:Nein, tun sie nicht! Im Artikel - hab ich rausgelassen weil der Vergleich vermutlich eher für Jäger relevant - heißt es auch"...bei mehr als 5 kg Munition(entspricht etwa 100 Schrotpatronen)muss man u. a...."
Moin !
Stellt Euch ein IPSC Match vor.
1 Auto für den Schützen und 30 für die Mun.
Die spinnen, die Römer
grüße
Jürgen
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Hi !
Kann leider nicht verhindern, meinen Senf dazuzugeben:
Liebe Hundebesitzer! (natürlich nur die, die obiges angezettelt haben)
Unterscheidet doch mal, wieviele der Fälle in denen geschossen wurde, auf LEGALE Schußwaffen zurückzuführen sind.
Wenn jemand bedauerlicherweise erschossen wird (jeder Tote ist einer zuviel), wird man feststellen, daß mit ziemlicher Sicherheit (>99%) ein böser Junge am Drücker war.
Ich möchte hier nicht Seiten mit Gelaber füllen, aber macht Euch auch mal Gedanken über die Disco Kids, die mit tiefergelegten PS-Schachteln haufenweise Leute (leider viele unbeteiligte) zu Tode bringen.
Aber für unsere Mobilität nehmen wir das ja gerne in Kauf.
(Ich mach mir mal die Mühe hier noch eine Statistik mit Verkehrstoten reinzustellen)
Und wech...
ein sehr nachdenklicher Martin
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Hi !
Gruß an alle WO-ler.
Bin im Februar zum Schießsport gekommen.
Falls es Euch nichts ausmacht, werde ich meinen Senf gelegentlich dazugeben )
Schönes Wochenende, gut Schuß & DVC
Martin
Ungezünderte Hülsen nach Polen
in Waffenrecht
Geschrieben
Hi !
Schreibe mal user Piotr. Er wird Dir helfen können.
Gruß
Jürgen