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Jürgen Kreutz

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Beiträge von Jürgen Kreutz

  1. Hallo alle und insbesondere Sachbearbeiter!

    Gilt das Führen "privat" nicht nur im befriedeten Besitztum, d.h. eingezäunt und betreten für Unbefugte verboten ?

    Ist bei Tanke ja wohl nicht, oder habe ich da einen Denkfehler?

    Ist zwar Privatbesitz aber nicht betreten verboten, falls doch, kein Problem mehr mit der zu bewachenden Kohle 021.gif

    Grüße an alle

    Jürgen

  2. Antwort auf:

    Antwort auf:

    Um hier mal für alle, die jetzt vor lauter Gier nach dem Zeugs sich einen "Ami" suchen wollen, einen anderen Aspekt zur Beachtung in den Raum zu stellen:

    1. Break Free im 5 Liter Kannister stammt eindeutig aus Militärbestand. Es ist somit GESTOHLEN !



    Vielleicht findet ihr ja einen freundlichen Ami(go), der euch 5 Literflaschen schenkt, 021.gif

    Sorry, couldn´t resist

    Schönen Sonntag noch

  3. [Zitat

    also ich möchte keine mit einem s&w no. 29 geprügelt bekommen .......


    Iiiihhhhh, dann hast du ja Blut an der Waffe, nö, nö, nö 021.gif021.gif

    (Außerdem empfinde ich bei diversen Berichten immer, daß wir Täterschutz und keinen Opferschutz haben). "Ooohh, der Täter hat Aua. Böses Opfer "

    Grüße an alle Aufrechten

  4. Hi !

    Ich finde es auch zum K****n. Autofahrer laufen bzw. fahren Amok,

    es werden jedes Jahr zigtausend Tote für die Mobilität in Kauf genommen, aber alles andere ohne Lobby muss man sanktionieren.

    In Frankreich wäre Paris bei solchem Schwachsinn dicht von Protestlern. Hier regen wir uns nur in Foren auf frown.gif( Wie wärs mal mit einer Unterschriftenliste der Legalwaffenbesitzer?? Hab heut im Radio gehört, daß der Volksentscheid einfacher gemacht werden soll.

    Aber dieses Bürgerbegehren interessiert keinen von unseren Politikern.

    Ein ziemlich frustrierter

    Legalwaffenbesitzer

    Job im Ausland, gutes Einkommen und ich bin weg aus der Bananenrepublik

    Ins Ausland verlagert ja jetzt fast jeder Unternehmer ungestraft. BTW: Dürfen die dafür hier noch Steuern absetzen????

    Ich könnte pausenlos

    kotz.gifkotz.gif

  5. Hier die Antwort vom FWR.

    Vielen Dank nochmals an Frau Meller icon14.gificon14.giffür die schnelle Auskunft und die Erlaubnis, die Antwort zu veröffentlichen.

    ---------------------

    Sehr geehrter Herr Kreutz,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Vorschriften des Gefahrgutrechts sind in

    der Tat nicht ganz einfach zu durchschauen.

    Nach unseren Recherchen gilt derzeit Folgendes:

    Grundsätzlich unterliegt der Transport von Munition dem Gefahrgutrecht.

    Es besteht zwar die Ausnahme, dass die Regelungen des ADR (Europäisches

    Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der

    Straße) nicht für den Transport durch Privatpersonen anzuwenden sind,

    soweit die Güter in einzelhandelsgerechten Verpackungen transportiert

    werden (Ziffer 1.1.3.1. ADR).

    Diese Ausnahme ist jedoch durch Anlage 2 zur GGVSE (Gefahrgutverordnung

    Straße und Eisenbahn), dort Ziffer 1.3, wieder eingeschränkt. Wörtlich

    heißt es:

    "1.3 Regelung zu den Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der

    Beförderungsdurchführung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 im Straßenverkehr für

    Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind, und im Schienenverkehr

    a) Für die Anwendung des Buchstaben a gilt folgende Regelung:

    Bei explosiven Stoffen der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.4 darf die

    Gesamtnettoexplosivstoffmasse je Beför-

    derungseinheit/Wagen 1 kg, bei Gegenständen darf die Bruttomasse je

    Gegenstand mit Explosivstoff 5 kg je

    Beförderungseinheit/Wagen nicht überschreiten. (...)"

    Munition fällt unter die "Gegenstände", somit gilt die Bruttomasse von 5 kg

    pro Beförderungseinheit. Auf Nachfrage beim Bundesverkehrsministerium wurde

    uns mitgeteilt, dass die missverständliche Formulierung "Bruttomasse je

    Gegenstand" sich nicht auf eine Patrone, sondern die jeweilige gesamte

    Transportmenge beziehe.

    Will man mehr als 5 kg Munition transportieren, so benötigt man, wie im RWJ

    dargestellt, einen Feuerlöscher und den sog. "Gefahrzettel". Der

    Gefahrzettel ist das orange-rote, quadratische Gefahrgut-Signet, welches

    auf den Versandkartons der Munitionshersteller bereits aufgedruckt ist.

    Die verschiedenen Gefahrzettel finden Sie im Internet über eine

    Suchmaschine oder z.B. unter

    http://www.uni-saarland.de/z-einr/sae/info/kva/adr.htm.

    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und

    verbleiben

    Mit freundlichen Grüßen

    Sylvie Meller

    ----------------------------

    Forum Waffenrecht e.V.

    Landvogtei 1-3

    D-79312 Emmendingen

    Tel.: +49 (0)7641 - 92 92 18

    Fax: +49 (0)7641 - 92 92 30

    mailto:info@fwr.de

    www.fwr.de

    ----------------------------

    Fazit: Über 5kg Feuerlöscher an Bord. Dieser Gefahrgutzettel ist der Orangene Zettel, der an den Originalkartons angebracht ist. That´s all!

    Also beruhigen wir uns wieder. Alles wird gut.

    Grüße

    Jürgen

  6. Hallo !

    Genau, abwarten und lesen.

    Habe mich mal bemüht und die Gesetze rausgesucht.

    Aber als Laie ?!?!

    Grade ist eine Anfrage von mir zum FWR raus, ob die für Schützen und Jäger mal ein allgemeinverständliches Statement zu der Thematik veröffentlichen können

    Grüße

    jürgen

    der bis dahin versucht ruhig zu bleiben

  7. In Antwort auf:

    Nein, tun sie nicht! Im Artikel - hab ich rausgelassen weil der Vergleich vermutlich eher für Jäger relevant - heißt es auch

    "...bei mehr als 5 kg Munition
    (entspricht etwa 100 Schrotpatronen)
    muss man u. a...."


    Moin !

    Stellt Euch ein IPSC Match vor.

    1 Auto für den Schützen und 30 für die Mun.

    Die spinnen, die Römer gaga.gif

    grüße

    Jürgen

  8. Hi !

    Kann leider nicht verhindern, meinen Senf dazuzugeben:

    Liebe Hundebesitzer! (natürlich nur die, die obiges angezettelt haben)

    Unterscheidet doch mal, wieviele der Fälle in denen geschossen wurde, auf LEGALE Schußwaffen zurückzuführen sind.

    Wenn jemand bedauerlicherweise erschossen wird (jeder Tote ist einer zuviel), wird man feststellen, daß mit ziemlicher Sicherheit (>99%) ein böser Junge am Drücker war.

    Ich möchte hier nicht Seiten mit Gelaber füllen, aber macht Euch auch mal Gedanken über die Disco Kids, die mit tiefergelegten PS-Schachteln haufenweise Leute (leider viele unbeteiligte) zu Tode bringen.

    Aber für unsere Mobilität nehmen wir das ja gerne in Kauf. pissed.gifpissed.gif

    (Ich mach mir mal die Mühe hier noch eine Statistik mit Verkehrstoten reinzustellen)

    Und wech...

    ein sehr nachdenklicher Martin

  9. Hi !

    Gruß an alle WO-ler.

    Bin im Februar zum Schießsport gekommen.

    Falls es Euch nichts ausmacht, werde ich meinen Senf gelegentlich dazugeben wink.gif)

    Schönes Wochenende, gut Schuß & DVC

    Martin

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