Zum Inhalt springen

voyager

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    904
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von voyager

  1. vor 3 Stunden schrieb Stocki85:

    Immer nur meckern bring auch nicht viel. Wir leben in Deutschland wo die Behörde am längeren Hebel sitzt. Weit entfernt vom Amiland! Was vielleicht so auch besser ist. 

     

    Man bekommt alle möglichen Waffen und muss dafür eine kleine Summe an die Behörde entrichten! Das ist  absolut ok geht vollkommen in Ordnung! Das man regelmäßig überprüft werden kann weiss jeder Sportschütze! Sonst hat er irirgendwo gepennt.

    Ich würde an deiner Stelle mal den Stocki aus dem H...... ziehen, der Vergleich mit dem Amiland durfte natürlich auch nicht fehlen.

    Was schert mich eigentlich die nächste Generation wenn ich für solche Pf.... blechen muß.

  2. Hallo,

    in Bayern gibt es die Anweisung das Jägern die länger als 10 Jahre den Jagdschein ohne Unterbrechung gelöst haben und Waffen besitzen die auch schon 10 Jahre im Besitz sind nach nicht lösen des Jagdscheines nicht entzogen werden.

    Da könnt ihr mit eueren Bedürfnis und Waffengesetz auch gerne auf den Boden trampeln und immer wieder schreinen: DER HAT DOCH KEIN BEDÜRFNIS.

    In Bayern ist das nunmal so, was ich auch gut finde.

  3. vor 21 Minuten schrieb Doorgunner50bmg:


    Was mir gerade auffällt. Ihr redet immer von Kategorie B wenn ihr von den Halbautomaten redet. Meiner ist aber als Kat C Waffe eingetragen.

    Hallo,

    Jetzt hast DU ein Problem, deine MR223 dürfte laut Eintrag nur ein festest Magazin das nicht mit handelüblichen Werkzeug verändert werden kann haben mit 2 Schuß.

    Hast DU das nicht hast jetzt eine Waffe die du nicht haben darfst.

    Glückwunsch, meine Behörde hatte das auch mal gemacht und wollte mir dann an den Karren fahren weil die Waffe nicht dem Eintrag entsprach.

    Das FWR hat das für mich dann geregelt, sind doch nicht so Unnütz wie vielen immer glauben.

    Gruß

    voyager

     

     

     

     

  4. vor 2 Minuten schrieb alzi:

    PS: mich interessiert das herzlich wenig, wer (schließt mich ein) wieviele Beiträge hat. aus dem Alter bin ich schon eine ganze Weile raus.......wer die Denke aber nicht ablegen kann oder will und evtl. von sich auf andere schließen muss......meinen Glückwunsch!

    Wahrscheinlich nicht, das kann man über die Software eleganter regeln.

  5. Hallo,

    der Schütze der die Waffe mitbekommt muß min 18 Jahre sein, ist er das nicht muß ein anderer der min 18 Jahre ist das übernehmen ( Eltern, Trainer( falls keine WBK usw).

    Ist auch nur für Wettkämpfe gedacht, alles andere muß Anders geregelt werden.

    So wird das bei uns gemacht, ob es dir gefällt oder nicht.

    Wenn man auf einem Wettkampf ist der über mehrere Tage geht ist die Aufbewahrung anders geregelt, wird die Waffe zuHause aufbewart muß man sich an die Vorschriften halten und da die Schützen oder Eltern oder usw meistens keine Sachkunde haben muß man sie ja wenigstens drauf hinweisen.

    Gruß

     

    Ps: und so kann man also Postings schinden, alle Achtung

     

    PPS: das geht aber nur für die Vereinswaffen, Waffenhändler und Privatpersonen dürfen das nicht.

  6. HAllo,

     

    das ist für Leute die noch keine eigenen erlaubnispflichtigen Waffen haben und einen Wettkampf schießen ausserhalb. Es gibt extra ein Formular vom DSB, dort muß der Anfang das Ende und der Wettkampf benannt werden. Eine Kopie der WBK muß mitgeführt werden und der Schütze muß min.18 Jahre sein. Dauert dieses länger muß sogar zur Lagerung ein Waffenschrank vorhanden sein. Wir im Verein machen das aber höchstens eine Woche.

    Gruß

    voyager

  7. HAllo,

    abgesehen davon, das es mir egal ist was "die" Allgemeinheit als unhöflich ansieht, ist es einfach dämlich 11 Tage vor Entscheidung noch so ein Fass auf zumachen und seinen Jagdschein zu riskieren.

    Es gab eine Weisung vom Innenministerium an die bayerischen Behörden das so zu machen. Hat sich ja in Bayern erledigt.

    Und da ich auch noch immer Abschnitte vom verehrten Herrn @Schiiter: sehen muß: War ja klar das Du wieder auf sowas rumreitest, da du wieder keine Argumente hast. Kauf doch so einen SLB mit wechselbaren Magazin und bemühe die Gerichte wenn sie dich am Arsch haben. Ich hoffe es geht für Dich nicht all zu schlimm aus.

     

    Gruß

  8. vor 3 Stunden schrieb cartridgemaster:

    In welchem Gesetz steht das???

     

    CM :confused:

    HAllo,

    Warum tragen Behörden z.Z.keine halbautomatischen Büchsen auf Jagdschein ein, wo steht da was im Gesetz?

    vor 3 Stunden schrieb HangMan69:

     

    wegen erwerb hab ich zwar noch nicht nachgefragt, aber zu pistolen meinen sie: werden weiterhin bewilligt und eingetragen! auf jj natürlich!

     

    es geht um halbautomatische Büchsen, Pistole ist ja wohl was anderes.

     

    Gruß

     

    Ps: ihr könnt natürlich machen was ihr wollt, meine Behörde hat mir den Rat gegeben die Waffe im Schrank zu lassen bist das geklärt ist, da ich aus Bayern komme hat sich das für mich geklärt.

    Mein Büchsenmacher hat einen offiziellen Brief von der Behörde bekommen, das er keine halbautomatischen Büchsen an Jägern "verkaufen" darf und auch nicht verleihen.

  9. vor 2 Stunden schrieb powder8:

    Detlef86

    Schiiter möchte hier sein unendliches wissen darlegen. Er möchte dir sagen, daß du kaufen kannst, jedoch nicht erwerben. Du kannst kaufen und evtl. dir dann deine eigene Büchse vom BM leihen. Ist ein kreativer Ansatz.

    HAllo,

    das ist nicht kreativ, sondern absolute Dummheit.

    Der Halbautomat ist zur Zeit eine Waffe die zur Jagd nicht verwendet werden darf ( ausnahme Bayern, aber nur schon in Besitz befindliche Halbautomaten), da das BVG sagt, nicht zulässig für die Jagd.

    Ich darf aber nur Waffen Erwerben und die tatsächliche Gewalt drüber ausüben wenn die Waffe zur Jagd zugelassen ist.

    Jeder Büchsenmacher der Dir eine Waffe zur Jagd leiht die nicht zur Jagd zugelassen ist macht sich Strafbar, auch in Bayern.

    gruß

    voyager

     

    PS: auf den Schießstand kannst du natürlich sowas schießen falls einer vorhanden ist.

  10. vor 12 Stunden schrieb executive:

    Wie kommt man denn an ein G82 oder was auch immer das ist dran? Nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz sind doch Halbautomatische Gewehre in .50 BMG und .338 verboten

     


    Ok hat sich erledigt :-D

     

    HAllo,

    war ja klar das so eine Frage kommt aber nicht mal Gute Besserung gewünscht wird, der Nick sagt ja schon alles.

    Gute Besserung auch von Mir.

  11. Noch was:

    vor ein paar Wochen haben Polizisten an einer Tür geklingelt, da ging es lediglich um Ruhestörung.

    Die Tür ging auf, eine Knarre kam heraus und Schüsse fielen.

    Ja ganz toll!

    Und hier kann man davon ausgehen dass der Hausherr wirklich Waffen hat...

    Aber Hauptsache wieder mit zweierlei Maß gemessen...

    Hallo,

    Wenn es doch in Deutschland 4mal so viele Illegale Waffen gibt als registrierte, warum machen die das bei einem normalen Einsatz nicht.

    Die Illegealen liegen doch bei Menschen die nicht dauernd Überprüft werden.

    Da kann schon mal sowas passieren, mir konnte bis jetzt noch kein Polizist erklären warum das immer nur bei Waffenbestitzer gemacht wird.

    Gruß

  12. Selbstschutz ist fraglos ein bedürfnisgrund als Jäger - historisch und auch heute noch, denn ein JJS reicht als Teilnahmevoraussetzung an Verteidigungsschiesskursen aus (für Sportschützen etc. sind solche Kurse streng verboten).

    WENN (!) das Urteil in die Richtung geht, dass für Jäger generell kein Bedürfnis für halbautomatische Schusswaffen (lies den Urteilstext und das BJagdG, da steht nicht "halbautomatische Langwaffen"), die wechselbare Magazine und/oder feste Magazine > 2 Schuss Kapazität haben, dann wird es dünn, auch für Pistolen. Und dann halte ich das Argument Selbstschutz sehr wohl für wichtig und richtig. Da das sonst niemand auf den 46 Seiten erwähnt, habe ich mir mal erlaubt, es ins Feld zu führen. Wenn dieses Argument allerdings für Dich und schiiter zu anstößig ist, lassen wir es eben und geben als Jäger brav ALLE B-Waffen ab.

    Hallo,

    mit Pistolen darf ich aber nicht auf Wild schießen, deshalb sind die nicht betroffen von dem 2 Schuß Problem.

    Gruß

  13. @Voyager:

    Wie sah denn die Hilfe aus? Hat sich (ggf. auf Vermittlung von F.G.) ein FWR-Anwalt mit deiner Behörde in Verbindung gesetzt und niederschwellig mittels Telefongespräch Deine Behörde überredet, weiter Kat. B-HA auf Deine WBK einzutragen?

    Das wäre nett, keine Frage.

    Passt aber auch zur FWR-Strategie, möglichst keine gerichtlichen Auseinandersetzungen zu riskieren und sowas vorher "abzufangen".

    Hallo,

    Das FWR hat beim Innenministerium angerufen und Das hat meine Waffenbehörde zurechtgerückt.

    Warum sollte ich da vor Gericht gehen wenn es auch so geht, hätte man mir das allerdings untersagt, dann wäre ich vielleicht jetzt soweit gewesen und hätte so ein Urteil.

    Anweisung von wem? Regierungspräsidium? (Welches?) Innenministerium? (Welches?) Wann?

    Das wollte mir keiner auf der Behörde sagen, ich glaube aber das die garnichts hatten.

    Gruß

    voyager

  14. HAllo,

    F.G. und das FWR haben mir in einer ähnlichen Situation geholfen. Da gab es nämlich laut meiner Behörde schon die Anweisung keine Kat-B Halbautomaten mehr einzutragen für Jäger. Das Thema ist schon länger Brisant als gedacht.

    Jetzt F.G. auch noch verrat an den Mitgliedern vorzuwerfen, toppt das ganze noch. Wie d*** kann man eigentlich noch sein.

    Aber es kommt ja vom Richtigen, habe ja schon mal gesagt das er weiter im Kindergarten spielen soll und deshalb von Ihm nicht mehr gelesen werde.

    Gruß

    voyager

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.