Servus,
ich hatte das BKA mal angeschrieben, wie die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung aussehen müsste, da ich auch ein Springmesser habe, das unter die besagte Regelung fällt.
Die Antwort war wörtlich "[...] zitierten Regelungen sehen keine Antragsmöglichkeiten nach § 40 Absatz 4 WaffG zur „Besitzstandswahrung“ vor. Ein Antrag in diesem Sinne hätte somit keine Aussichten auf Erfolg und wäre kostenpflichtig abzulehnen."
Hat so ein Antrag Aussicht auf Erfolg - ich will ja eigentlich nur meinen Besitz behalten? Dass eine Ablehnung mit Kosten verbunden ist, ist mir auch neu, aber mag sein. Es scheint mir aufgrund der Formulierung so zu sein, dass hier darauf hingewirkt wird, dass ich erst gar keinen Antrag stelle.
Gibts Tips dazu, wie man sowas formulieren muss oder ist das am Ende einfach zu viel Aufwand für ein einzelnes noch nicht mal besonders teures Messer?
Viele Grüße vom
Marc