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Predator82

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Beiträge von Predator82

  1. Wenn alles läuft, wie geplant, dann Fr. ab Mittag schießen und Sa., um das Grauen perfekt zu machen, die erste Schicht ROen. :chrisgrinst:

    Ansonsten bin ich nu' als völliger Nichtkenner des österreichischen Waffenrechts etwas verunsichert.

    Zusammenfassung der untersch. Antworten:

    - Waffe vorübergehend (paar Stunden) im leeren Auto lassen: "O.K." und "nicht O.K."

    - Waffe verschlossen im Rucksack: "O.K." und "nicht O.K."

    Statement zur Sicherheit: Wir wolln's weiß Gott nicht darauf anlegen, uns in eine zwielichtige Situation zu bringen; lieber lassen wir dann die Aktion nach dem Match ...

    Darum frag' ich ja VORHER, damit nicht hinterher das große Heulen und Zähneklappern ansteht (und wir ham auch keinen Bock, einen österreichischen Knast von innen kennenzulernen). ;-)))

    Danke erstmal für die bish. Antworten!

    Grüße

    Iggy

    Das alte Problem mit dem Internet: alle sind Experten aber du weisst natürlich nicht, wer "Experte" und gleichzeitig Volldepp ist...

    Die Waffe im Auto ist 100%iges No-Go. Dazu gibt es mittlerweile mehrere Urteile des VwGH. Das musst du mir nicht glauben, das lässt sich mit etwas Geduld und Mühe auch auf www.ris.bka.gv.at raussuchen.

    Die Sache mit dem Transport... Grundsätzlich ist laut Gesetzestext der Transport der Waffe erlaubt. Beim Transport darf die Waffe nicht geladen sein (egal wie sie verpackt ist: ist sie geladen ist es führen!). Transport erkennt man daran, dass dabei der Unterschied zum Führen aus der Methode erkennbar sein muss. (Bauchtasche ist demnach führen, Waffenkoffer ist definitiv nicht führen!)

    Es ist mir keine Entscheidung bekannt, die definiert, wo transportiert werden darf. Grundsätzlich wäre also nichts gegen eine Bergtour mit der Waffe im Rucksack und daneben das geladene Magazin einzuwenden. Dennoch ist aber bei der Interpretation des Gesetzes die Intention des Gesetzgebers heranzuziehen. Möglicherweise ist hier also eine teleologische Reduktion geboten, die den Transport nur zwischen A und B, jedenfalls nicht auf tageweiten Umwegen erlaubt... das müsste man aber wohl vor Gericht "rausfinden".

  2. echer in die Botanik machen willst, dann lass bitte die Waffe im Kofferraum!

    Das ist Tagsüber bis zu 6 Stunden und Nachts bis zu 3 Stunden erlaubt. (nee, zusammenzählen auf 9 is nicht, nur entweder/oder)

    Als Kofferraum in diesem speziellen Fall gilt aber nur ein rundum geschlossener Kofferraum, also keiner bei dem man reingreifen kann wenn man die Hutablage hochhebt/wegschiebt!

    Schöne Grüsse, Martin

    Das gilt aber nur, wenn du am Fahrzeug die "Achtung - Schusswaffe im Fahrzeug" Plakette angebracht hast. (Gibts bei der örtlichen BH, wird hinten rechts am Kofferraum angebracht).

    ACHTUNG: völliger BLÖDSINN! Die Waffe darf niemals in einem leeren Fahrzeug aufbewahrt werden. Auch nicht für 5 min. Auch nicht nachts bei Mondfinsternis und auch nicht, wenn das an einem Freitag dem 13ten stattfindet.

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