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Jens.M.

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Beiträge von Jens.M.

  1. vor 2 Stunden schrieb HangMan69:

    wie ich ja schrieb:

    Wir sind eben KEIN Verein, sondern eine SLG (aus alten Zeiten!)! NUR aktuell neu eröffnete SLGs beim BDMP sind zwangsweise Vereine (e.V.)!

     

    seh ich auch so...

    § 4 SchießleistungsgruppenDie Schießleistungsgruppen (SLG‘n) bilden den Kern des Vereinslebens.Sie sind Schießsportverein im Sinne der §§ 14, 15 Waffengesetz.

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  2. Hallo Crack,

    Wer einen Antrag auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen

    Bedürfnisses oder auf die Bescheinigung der Verbandszugehörigkeit

    stellt, muss mindestens 12 Monate Mitglied in einem nach § 15 WaffG

    anerkannten Schießsportverband und einem diesem angehörenden

    Schießsportverein sein.

    Ist der Antragsteller weniger als 12 Monate Mitglied des BDMP e.V. so hat er den Nachweis der 12-monatigen Verbandsmitgliedschaft mit der Antragsstellung selbst zu erbringen.

    Hiervon muss der Antragsteller jedoch mindestens zwei Monate Mitglied

    im BDMP e.V. sein und während dieser Zeit regelmäßig

    Schießsport betrieben haben. Diesbezüglich sind mindestens vier

    Schießtermine, die bei einer Schießsportveranstaltung des BDMP e.V.

    nach einer Disziplin der anerkannten Sportordnung des BDMP e.V.

    absolviert wurden, nachzuweisen. Danach können ihm waffenrechtliche

    Bedürfnisse bescheinigt werden, sofern er die Voraussetzungen des §14

    WaffG erfüllt.

    (3) Für Antragsteller, die ab dem 01.04.2004 Mitglied im BDMP e.V. sind, ist

    das BDMP-Schießbuch zur Dokumentierung der Schießnachweise nach der

    Sportordnung des BDMP e.V. zu verwenden.

    Du brauchst nicht mit der Waffe geschossen zu haben, die Du beantragen möchtest, und Du musst auch keinen Wettkampf geschossen haben.

    Viel Spaß mit DG3

    Jens

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