Ist doch recht einfach. Du hast die Berechtigung für die Waffe zur Ausübung des Schießsportes erteilt bekommen.
Der Schießsport ist Dein Bedürfnis, für das Du nebenbei auch regelmäßig den Nachweis erbringen musst.
Nun sagt der Gesetzgeber ,wie Du selbst rausgeschrieben hast,
(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
2.
diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
Nochmal: "sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;"
also zur Ausübung des Schießsportes. Das heisst direkt vom Tresor zum Schießplatz, eventuell zum Büma und zurück. Alles andere ist nicht abgedeckt.
Ne geklaute Waffe beschert nicht nur Dir sondern der ganzen Schießsportgemeinde Probleme und kostet Dich zumindest die WbK.
Ich habe jetzt das dringende Bedürfnis zu baden, die Waffe bleibt dabei im Tresor.
Grüße !
Thomas