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menot

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Beiträge von menot

  1. vor 2 Stunden schrieb fw114:

    Impfungen und deren Nebenwirkungen, Zeitskala von der WHO:

    

    who.nebenwirkungen.impfungen.jpeg

    Und wenn man dann mal auf die Webseite geht, steht das mit als erstes da (Fettschrift so im Original):

    Zitat

    When using VigiAccess, it is important to consider the following:

    1. The information on this website relates to potential side effects; that is, symptoms and other circumstances that have been observed following the use of a medicinal product, but which may or may not be related to or caused by that product .
    2. Information in VigiAccess on potential side effects should not be interpreted as meaning that the medicinal product or its active substance either caused the observed effect or is unsafe to use. Confirming a causal link is a complex process that requires a thorough scientific assessment and detailed evaluation of all available data. The information on this website, therefore, does not reflect any confirmed link between a medicinal product and a side effect .
  2. Am 13.12.2020 um 18:34 schrieb Harry Callahan:

    Also wenn das Medizinstudium in Bulgarien nicht grundsätzlich anders ist, als in D, wirst Du ja 26 Wochen pro Jahr Ferien haben. Da ist es ja kein Problem, auf 18 Schießtermine im Jahr zu kommen. 

    Wenn man alle Prüfungen besteht hat man im Winter 2 und im Sommer 11-12 Wochen frei, plus um Weihnachten rum 1-2 Wochen, je nachdem wann im Januar die erste Prüfung ist

     

    Am 14.12.2020 um 15:42 schrieb Harry89:

    Ich war kein Mitglied sondern habe beim BDS immer nur als Gast geschossen. Mein Wohnsitz würde weiterhin Deutschland sein. 12x Regelmässig kann ich nicht schaffen, aber 18x im Jahr sollte möglich sein. 

    Jagd kommt für mich nicht in Frage. Ich liebe Tiere zu sehr und könnte sie nicht töten. 

    18x mal im Jahr wird auch sportlich, du hast ja in der Vorlesungsfreienzeit auch noch die Famulaturen. Und je nach Uni musst du dein PJ vor Ort verrichten, in Sofia ist das wohl so, bei mir in Varna können wir noch für das meiste ins Ausland.

    Jagdschein wäre da wirklich praktischer, ich hab meinen damals auch vorher noch gemacht, als absehbar war, dass es in Deutschland nichts wird und ich mich im Ausland bewerben werde.

    Am 13.12.2020 um 21:18 schrieb scotty600:

    Mach doch in Bulgarien nen Jagdschein und geh dort jagen und schießen. Manch einer wird dich darum beneiden.

    Das ist nicht so einfach, ein paar Kommilitonen hatten sich mal informiert (mit schon vorhandenem Jagdschein). Mann muss Mitglied in einer Jagdgemeinschaft (Hegering ähnlich) werden, Waffen als Ausländer gibt es nicht, außerdem ist vieles dort als Ausländer sehr viel teurer als für Einheimische, selbst wenn man gut integriert ist

  3. Magdeburg, Sachsen-Anhalt

    Kam heute über die Mailingliste der lokalen Behörde

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit zwei Urteilen vom 07.03.2016, Az: 6 C 59.14 und Az: 6 C 60.14 hat das Bundesverwaltungsgericht ( BVerwG) im Rahmen eines Revisionsverfahrens entschieden, dass die Ausübung der Jagd mit halbautomatischen Waffen, die nach ihrer baulichen Beschaffenheit geeignet sind, ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen aufzunehmen, verboten ist. Dabei beruft sich das BVerwG auf das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) vom 19.09.1979, welches die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet hat. Nach Anhang IV dieses Übereinkommens zählen halbautomatische oder automatische Waffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, zu den verbotenen Mitteln und Methoden des Tötens, Fangens und anderer Formen der Nutzung.

    Diese BVerwG- Urteile erwachsen sofort in Rechtskraft

    Der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt rät allen betroffenen Jägern, die im Besitz halbautomatischer Waffen mit wechselbaren Magazinen sind, auch solchen mit Zwei- Schuss-Magazinen, diese derzeit nicht bei der Jagd in Deutschland zu verwenden und hofft auf eine rechtliche Klarstellung im Rahmen der anstehenden Novellierung des Bundesjagdgesetzes.

    Von Seiten des deutschen Jagdverbandes wird derzeit die Möglichkeit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft.

    Da nunmehr nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein generelles Verbot o.g. halbautomatischer Jagdwaffen besteht, ist der Erwerb solcher Waffen und deren künftiger Besitz durch Jäger ab sofort verboten.

    O.g. Jagdwaffen dürfen bis auf weiteres nicht mehr in die Waffenbesitzkarten von Jägern eingetragen werden.

    Weitergehende Informationen, auch darüber durch wen und in welcher Weise z.B. die Waffenhändler informiert werden, können Ihnen derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden.

    Am 28.04.2016 findet beim Bundesinnenministerium eine Sondersitzung zu o.g. Problematik / Thematik unter Beteiligung der Ländervertreter der Innenressorts und der obersten Jagdbehörden, des Bundeskriminalamtes, des Bundesjagdverbandes und weiterer mit dieser Thematik befasster Behörden, statt.

    Es bleibt also abzuwarten, welche Ergebnisse diese Beratung bringt.

    Zu Ihrer Information füge ich besagte Urteile dieser e-mail bei.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

  4. Relevantes Gerichtsurteil: http://openjur.de/u/537876.html

    "Es ist indes weder in § 36 WaffG noch in § 13 AWaffV ausdrücklich die Pflicht von Waffenbesitzern normiert, dass die Waffen in der eigenen Wohnung oder zumindest in deren Nähe (wobei es insoweit einer genauen Definition bedürfte) verwahrt werden müssen."

    Mein SB hatte auch kein Problem damit, ging alles ganz unkompliziert, wurde nur notiert wo mein Schrank steht und wie der Vereinkamerad heißt

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