Doch, sowas gibt es. Und zwar als "verbotener Gegenstand".
"II. Verbotene Waffen
Mit welchen Waffen ist der Umgang verboten?
...
5. Waffen, die über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können (z.B. Langwaffen, die durch einen Klappschaft zur Kurzwaffe - Länge unter 60cm - verändert werden können).
..."
Quelle: Waffenhandel: Rechtsgrundlagen für die Fachkundeprüfung, DIHK, S.13
Eine BT-96/OA-5/BWT-5 ist als Langwaffe eingestuft. Daran ändert sich auch durch Absägen des Schaftes oder Anbringen eines Einschubschaftes nichts. Nur wird das Teil dadurch kürzer als 60cm. Und damit wird es nicht zur Kurzwaffe, sondern leider zu einem verbotenen Gegenstand.
Sorry.
Schrombo