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Schnuffi

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Beiträge von Schnuffi

  1. vor 5 Stunden schrieb HeavyGauss:

    Ist es die Angst dass ein Händler mit Zugriff auf das NWR die Seriennummer eingibt und die Adresse des Besitzers ausfindig machen könnte?

    Händler und Hersteller können im NWR nicht Recherchieren. 

    Zugriff auf das NWR haben nur bestimmte Behörden. Jeder der mit Zugriff im NWR recherchiert, muss den Grund der Recherche angeben.

    Also, jede Abfrage wird gespeichert,  wer Abgefragt hat, welche Behörde und der Grund. 

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  2. vor 18 Stunden schrieb horidoman:

    Alles schön und gut,  aber die Auskunft hat er noch nicht. Der VDB hat nur ein Urteil.

    Wenn es um Die Herausgabe geht,  dann ist die Akte nicht auffindbar,  der Zuständige Beamte nicht im Haus oder ist der Aktenordner abgebrannt. 

    Das ist tatsächlich in MV im Finanzministerium schon passiert. 

    Ich kann mir vorstellen,  dass das Urteil vollstreckt werden muss und dann geht es in die 2. Runde.

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  3. vor 21 Stunden schrieb emmi2:

    bei uns (Bayern ) kreuzt man im Antrag lediglich an,....... sozusagen Selbstauskunft,.....

     

    es wäre interessant auf welcher Grundlage die Behörde daran zweifelt und ein ärztl. Gutachten fordert,.....

     

     X   -  Ich bin körperlich zum Umgang mit Sprengstoff uneingeschränkt geeignet.
    (Eignungsmängel wären z.B. schwere Formen von Sehschwäche, Nachtblindheit, Einäugigkeit, Farbuntüchtigkeit,
    Schwerhörigkeit, Taubheit, Lähmungen, Amputationen – auch einzelner Fingerglieder -, schwere Herz- und
    Kreislauferkrankungen, Alkohol-, Arzneimittel- oder Drogensucht, schwere Zuckerkrankheit, Hirnverletzungen,
    Geisteskrankheit, Anfallsleiden)

    Gilt das auch für den Sachbearbeiter? 

  4. vor 18 Stunden schrieb Elo:

     

    Das ist einer der bekannten Kritikpunkte.

    Es läßt sich nur überprüfen, ob die WBK zum Zeitpunkt X gültig ist, nicht aber ob der konkrete Voreintrag Y gültig ist.

     

    Da die Händler nicht mehr selbst die erworbene Waffe eintragen, wäre es sogar (theoretisch) möglich, auf einen Voreintrag bei unterschiedlichen Händlern mehrere Produkte einzukaufen.

    Das sollte allerdings schnell auffallen.

    Wenn ich eine Waffe an einen Sportschützen, die einen Voreintrag bedarf, die NWR Daten eingebe zeigt es entweder Rot oder Grün an.

    Ich habe noch nicht versucht zwei Waffen auf einen Vorentrag zu überlassen. Ich kann nicht sagen,  ob die Erwerbsberechtigung nach dem 

    überlassen gleich gelöscht wird.

    Ich habe aber einem Händler,  der angeblich keine Erlaubnis mehr hat,  zu Testzwecken eine Waffe versucht zu überlassen. 

    Da hat sofort die Rote Lampe ausgeleuchtet und ich habe den Vorgang abgebrochen/storniert. 

    • Wichtig 1
  5. vor 38 Minuten schrieb BlackFly:

    Da decken sich aber meine Erfahrungen nicht ganz mit Deinen Aussagen.

    Ich arbeite auch täglich mit dem NWR,

    Handel Instandsetzung und Herstellung.

    Abfragen kann ich nur meinen Bestand, sowie die Rep. und verwahr Waffen.

    Weiteres ist nicht möglich, das kann nur der SB. Nichtmal jede Polizeistelle hat da Zugriff drauf. Früher konnte nichtmal die Fachliche Leitstelle des NWR darauf zugreifen.

    Ob das geändert wurde, Weiß ich nicht.

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  6. vor 15 Stunden schrieb AmericanDad:

    .......Das erste, was er zur Glaubwürdigkeitsgewinnung fordern sollte, wäre ein Aufheben des Meisterzwangs für das Büchsenmacherhandwerk, das sofortige Ende der restriktiven Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffen- und Munitionsherstellungserlaubnis sowie die Liberalisierung der Erteilung von Waffenhandelserlaubnissen.

    Denkst du,  dass ein Selbststudium am Stammtisch beim 6. Weißbier, oder abends ein paar YT Videos auf dem Handy, gleichwertig  wie eine Meisterprüfung ist?

    Würdest du deine Waffen zu so einem Exberdden zur Reparatur geben? 

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    • Wichtig 8
  7. vor 2 Stunden schrieb ToniPistole:

    Ägerlich finde ich es dass die Händler weil u.a. dass sie nicht die Verwaltungsgebühren zahlen müssen selbst so billig Waffen wie alte 50€ Flinten verteuern. Meine Antwort ist dann den Händler auf sein Schnäppchen sitzen zu lassen. Soll er zusehen wie er einen Dummen findet, der ihm seine nunmehr zum doppelten Preis angebotene Flinte abkauft.

     

    Das ist ganz normale freie Marktwirtschaft. Damit muss ein Händler mit leben.

    Toni, ich habe eine uneingeschränkte Herstellung und Handelserlaubnis.

    Wenn der Händler auf die 50€ Flinte 100€ draufschlägt und in der Bucht verkauft, arbeitet er für den Mindestlohn oder darunter. 

    Einstellen, dann noch zahlreiche Mails mit Detailfotos und die Abwicklung. Dafür reichen u.U. 4 Stunden nicht.

    Dazu kommt noch dazu, dass der Händler Gewährleistung geben muss.

    Jeder, auch ohne BWL Grundkenntnisse weiß, dass man als Gewerbetreibender von 25€ brutto in der Stunde, nicht leben kann.

    Ich habe deshalb schon einige Waffen in dieser Preisklasse zusammengesägt und entsorgt. 

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  8. Am 1.9.2023 um 22:04 schrieb GunCollector85:

    Was mich interessieren würde, Thema NWR Meldungen und Waffenbuch (bitte nur wenn jemand es definitiv weiß, keine Vermutungen)

     

    Muss man sich diesen teuren Abos, wie z.B. vom VDB angeboten anschließen, oder ist die NRW Meldung, wenn man es direkt auf deren Seite macht, grundsätzlich kostenfrei?

    Wie sieht es mit dem Waffenbuch aus, kann das auch was einfaches, analoges sein, oder eine eine Datei auf dem PC, oder muss man diese teuren Software all inkl. Lösungen im Abo nutzen?

     

    Bei meiner sehr geringen, zu erwartenden Nutzung, würde ich ungerne 500-800/Jahr für so etwas zahlen wollen.

    Das VDB Programm ist freiwillig. Man kann ausschließlich mit dem NWR arbeiten. 

    Das ist sehr unübersichtlich,  Benutzer unfreundlich. Ich kenne niemanden der nur mit dem NWR arbeitet 

    Es gibt übrigens ein weiteres Programm für den Waffenhandel: HQS. Ich kenne dazu aber keine Details. 

    Das NWR ist das Waffenbuch. 

    Je nachdem um welche Art der Erlaubnis es sich handelt,  hat das Programm die entsprechende Funktionen. 

    Wenn man als Händler versucht eine Waffe im NWR aus Einzelteilen zusammen zu bauen,  wird das nicht funktionieren. 

    Der 20er im Monat für das VDB Programm ist mit Abstand der geringste Posten bei den Ausgaben. 

    • Wichtig 1
  9. Am 28.8.2023 um 12:36 schrieb GunCollector85:

    .....ch will das echt nur zum Spaß nebenbei machen und um mir selbst beim Kauf und Nutzung von Waffen mehr Freiräume zu verschaffen... ohne Laden......

     

    .....ich meinem Verein ist Jemand, der es seit Jahren genauso macht, auf max. 10.000 Umsatz im Jahr, aber leider leidet er genau unter diesem deutschen Neid......

     

    .....welche Art/Umfang von Handel ich anstrebe, das muss ich im weiten Rahmen nur der Behörde mitteilen zwecks Sicherheitskonzept/Erlaubniserteilung, was in meinem Fall auch schon sehr klein ausfällt, denn eine Lagerhaltung, ist abgesehen von ein paar wenigen Waffen für den Eigenbedarf oder spontane, gebrauchte Gelegenheiten, nicht vorgesehen.

    Das ist der Grund, warum viele Großhändler / Hersteller solche Kleinsthändler nicht beliefern.

    Da werden Waffen über die WHE für private Zwecke gekauft und um einen Handel zu rechtfertigen, werden die Waffen an Kumpels für den HEK abgegeben. 

    Mit Neid hat das nichts zu tun, aber wenn dann Neuwaffen im Netz zum HEK beworben werden, Freuen sich die Mitbewerber. 

     

    Das Sicherheitskonzept wird bei Gewerblichen individuell von der Behörde, in Absprache mit dem LKA festgelegt. 

    Wenn die WHE keine Einschränkungen hat, dann wird das Sicherheitskonzept u.U. auf größere Mengen ausgelegt. 

    • Wichtig 1
  10. vor 1 Stunde schrieb karlyman:

     

    in Gewerbegebieten (GE) geht so ein Handel, auch in großem Ausmaß, problemlos, das ist ja für so etwas (und noch mehr) da. 

    Dafür wird in Gewerbegebieten, zumindest bei uns, eine Wohnung nur in besonderen Ausnahme Fälle genehmigt. 

    O-Ton Baurechtsamt: Diebstahl, Einbruch und Vandalismus begründet keine Ausnahme. 

    Eine Ausnahme gibt es für Gäetnereien. Die müssen auch Sonntags Gießen. 

    Das wurde mir so im Baurechtsamt mitgeteilt. 

  11. vor 12 Stunden schrieb GunCollector85:
    -Stimmt es, das die Behörde die Kosten für die vorherige Überprüfung zur Zulassung zur Prüfung, und der späteren Ausstellung der Erlaubnis, relativ willkürlich festlegen kann? Ich habe von extremen unterschieden quer durch Deutschland gehört, von nur 150 Euro bis zu 3000 Euro.
     
    Da die das ganze nur im kleinen Rahmen nebenbei ( online), aus Spaß an der Sache, und nicht zur Existenzsicherung machen möchte, sollten die Kosten sich natürlich auch im Rahmen halten.
     
    -Welche "versteckten" Kosten können da noch auf mich zukommen, falls zutreffend, neben Behörde, Kurs und Prüfung?
     

    Details zu den IHK Prüfungen kann ich leider nichts beitragen,  weil ich bei der IHK keine Prüfung abgelegt habe. 

    Ich weiß aber,  dass man tiefgreifende Kenntnisse über sämtliche Arten von Kipplaufwaffen haben muss, sowie über sämtliche 

    Kurzwaffen und Repetier Waffen. 

    Das gilt auch für CO2, Pressluft und Federdruck Waffen. 

    Selbstverständlich wird auch das Wissen uber Munition geprüft. 

    Die Kosten für die WHE liegen heutzutage am oberen Ende des Kostenrahmens. 3000€ für die WHE sind noch überschaubar. 

    Genauso die 20 € im Monat für das VDB NWR Programm. 

    Was nicht vorhersehbar ist,  sind die Kosten für Aufbewahrung.  Wenn du sehr viel Glück hast, dann reichen deiner Behörde Waffenschränke 

    Ohne Alarmanlage. 

    IdR. verlangen die Behörden einen Waffenraum mit Alarmanlage und Aufschaltung. 

    Wenn du in einem Wohngebiet dein Gewerbe anmelden möchtest, kann dir das Baurechtsamt dein Vorhaben beenden. 

    In Wohngebieten ist meistens kein Gewerbe zulässig und wenn doch, dann nur solche die zur Versorgung des Wohngebiet dienen. 

    Oftmals wird das auch geduldet,  solange bis die Kunden/Lieferanten die Hofeinfahrt des Nachbarn zuparken. 

    Eine Beschwerde reicht  und dann ist "großer Bahnhof " angesagt. 

    • Gefällt mir 3
  12. vor einer Stunde schrieb ZPW:

    .....Fachrechnen......

    Ich habe in meinem Bekanntenkreis einen Promovierten Luft und Raumfahrt Ingenieur. 

    Höhere Mathematik und Festigkeitsberechnungen ist sein Tägliches Brot.

    Festigkeitsberechnung unter Berücksichtigung des Zeitfaktor und  derTrägheit des 

    Werkstoffes kann er nicht berechnen. O-Ton: dafür bin ich zu blöd.

     

    Vieles im Maschienenbau kann man nicht berechnen und man orientiert sich

    an vorhandenen Erfahrungen. 

    Klassisches Beispiel, ist die Gasabnahmebohrung im Lauf.

    Die Größe kann man auch nicht berechnen. 

     

  13. Am 14.8.2023 um 08:38 schrieb ZPW:

    Bei 1,2mm Materialstärke an der schwächsten Stelle der Trommel (Trommelstop) reichen bereits 50% mehr für Aufbauchungen und schlimmeres. Selbst erlebt und gesehen im BA.

    In diesem Beschussamt war ich auch. Dort ist auch ein G36 in Acryl ausgestellt. 

    Dort srarben 2 Personen mit einem Schuss aus dem Kal. 14,5 X 114.

    Rechnerisch Nachweisen kann man die Haltbarkeit von Waffenteilen nur mit einem sehr hohen Aufwand. 

    Mir ist die Rechenformel, wie es in der Weiherstraße10 gelehrt wird, bekannt. Ich war auch dort.

    Nach der FEM Methode müssten die Verschlusswarzen der AR15 Köpfe beim 1. Schuss alle abreißen. 

    Die 120mm Glattrohrkanone des Leo2 ist für über 7000 Bar ausgelegt. Und ich behaupte mal, dass da auch noch

    etwas Reserve vorhanden ist.  Von gesprengten Kanonen habe ich noch nichts mitbekommen. 

  14. vor 10 Minuten schrieb fa.454:

    Bei den .22ern kenne ich nicht den Grund, da mögen ja auch Kostenerwägungen eine Rolle spielen.

    Früher wurden alle S&W Waffen in Lüttich beschossen, weil die in Belgien erstmals Europäischen Boden betreten haben. 

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  15. vor 8 Stunden schrieb fa.454:

    Hüstel!

    Zumindest bei den 500ern gab es früher einen guten Grund, warum die in Belgien beschossen wurden ... :ph34r2:

    Hüstel!

    Offensichtlich gab es bei den .22lfb auch Probleme, auch die würden in Lüttich beschossen. 

  16. vor einer Stunde schrieb Norfok:

    Jedenfalls war das ein Wiederladefehler, da gibt es kein wenn und aber!
    Soetwas auf das Material zu schieben, steht wohl im "Buch der Ausreden für Sportschützen", Band 3, Seite 340, Kapitel 62. Wenn ich mich nicht irre...

    Immer Wiederladerfehler!

    Die Waffe wurde auch mal beschlossen, mit 30% Überdruck. 

    Diese 30% Überdruck werden gemessen und nicht errechnet.

    30% Überdruck erhält man, indem man die Pulvermasse um etwa 15% erhöht, 

    oder das Geschossgewicht um 50% erhöht.

    Vor einigen Jahren hat ein Schützenkollege seinen S&W 357 Mag. zerlegt und es auch auf das Material geschoben.

    Ein Mitarbeiter eines Beschussamt hat mir gesagt,  dass sie noch nie ein S&W Revolver mit Beschussmunition

    kaputt gemacht haben. Er meinte, dass ein S&W Revolver bis 6000 bar dauer betriebssicher ist.

    Amerikanische Produkthaftung, der muss einiges aushalten, bevor es ein US Revolver zerlegt. 

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  17. Am 25.3.2023 um 16:14 schrieb pfandflasche:

    ......Ich lebe in Berlin....

    Ich habe noch keine schlimmere Stadt wie Berlin erlebt. 

    Die Verwaltung in Berlin ist eine Ansammlung von Arbeitsscheuen Kommunisten, 

    Die gemeinsam ein nicht funktionierendes Ganzes betreiben.

    • Gefällt mir 2
  18. vor 4 Stunden schrieb McLOVIN:

    UPDATE:

    Ich hatte eben eine telefonische Beratung mit einem Anwalt gehabt. Er hat mir erklärt, dass ich ein Wechselsystem in Kaliber 9mm erwerben darf, wenn ich dafür eine gewisse Disziplin schießen darf. Das "geringerer" Kaliber muss nicht zwingend nur kleinerer Durchmesser bedeuten.

    Allerdings hat er mir dazu erwähnt, dass ich optimalerweise mich als erstes bei der zuständigen Behörde melden soll und das besprechen soll, um mögliche Komplikationen vermeiden zu können. 

     

    Fazit:

    Ich darf für die Hauptwaffe im Kaliber .223 ein Wechselsystem in Kaliber 9mm erwerben, nur wenn ich eine anerkannte Disziplin damit schießen kann. Man sollte es lieber vorab mit der Waffenbehörde besprechen, selbst wenn sie es verbieten sollten, kann man sich mit einem Anwalt durchsetzen. Ob es sich lohnt, ist eine andere Frage.

     

     

    Ich habe eben mit der zuständigen Waffenbehörde telefoniert. Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass es nicht klar ist, ob mit "geringer" auch wirklich nur kleinerer Durchmesser gemeint ist. Sie haben mich drumgebeten eine E-Mail zu schreiben und sie würden meine Frage weiterleiten und schriftlich beantworten.

     

    Ich würde also bisher sagen, dass es noch offen ist, ob man ein Wechselsystem in Kaliber 9mm für eine Hauptwaffe in Kaliber .223 erwerben darf.

    Ich schicke gleich die Email los und wurde euch natürlich die Antwort mitteilen.

    Was dein Fachanwalt auch berücksichtigt hat,  dass wir in der BRD ca. 550 Waffengesetze haben.

    So viele Waffenbehörden gibt es auch in Deutschland 

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