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saepelaudat

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  1. welche Luftpistole mit vorkomprimierter Luft ist zur Zeit die beste? - Wie schon geschrieben abhängig vom Verwendungszweck. Ich habe seit Jahren meine HW40 und denke, dass es eine der besten Lupis am Markt ist. Die macht einem das Treffen sehr einfach. Sie reicht von der Eigenpräzision nahe an meine FWB 100 ran. Die HW75 ist schon lange auf dem Markt und sehr gut verarbeitet, leider ist das einführen des Diabolo recht fummelig. welche Waffen mit Knicklauf gibt es noch neben der Crossmann LP? - Leider sind fast alle Freizeitvorkomprimierer (HW40, HW75, Zoraki HP01) etwas fummelig zu laden. Bequemer sind Matchpistolen ala Feinwerkbau 100/102/103 oder Walther LPM. Bei denen wird der Diabolo nur aufgelegt und mittels Ladeklappe/-hebel in den Lauf geschoben. Eine Freizeitlupi die so ähnlich funktioniert, ist die Crosman 1377. Die könnte das sein was du suchst. Und ist diese empfehlenswert? - Ob eine Pistole empfehlenswert ist, hängt auch vom Verwendungszweck ab. Bedenke bei der Crosman das Folgende: es ist kein Vorkomprimierer sondern ein "Nitro Piston System". Das heißt dort bewegt sich der Kolben bei der Schussabgabe. Das wiederum bedeutet Prellschlag, was erhöhten Trainingsaufwand erfordert, da diese Waffen funktionsbedingt anfälliger auf Änderung der Griffhaltung reagieren.
  2. Während der Entwicklung möchte ich nicht auf die Details eingehen. Wenn das gute Stücke serienreif ist, werde ich es hier gerne vorstellen. Da das Gerät bestenfalls in Kleinserie gefertigt wird, wird der Preis aber entsprechend hoch.
  3. Ja. Da es ein Einzellader ist, geht das problemlos auf gelbe WBK.
  4. Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist das Schießen. Auf was geschossen wird ist nicht durch die Waffe eingrenzbar, es sei denn du dübelst sie irgendwo fest und sperrst den gesamten Bereich vor der Mündung 5 km weit ab. So ähnlich müsste die Maschinenrichtlinie umgesetzt werden, wenn sie gelte. (das hört sich falsch an. Wie ist der richtige Konjunktiv? "gölte"?) Stell dir einen Industrieroboter vor der eingezäunt wird. Den Kontakt zur Gefahrenstelle unmöglich machen, ist die Idee. Sicherheit heißt in dem Zusammenhang nicht nur sicher für den Benutzer sondern frei von jeglichen Gefahrenquellen. Warum sollte das nicht gut gehen? Irgendwo muss man seine Erfahrungen doch sammeln. Um korekt zu bleiben, bestehe ich auf das konstruieren. Bauen darf ich das Gerät nicht. Damit wird ein entsprechend rechtlich und technisch ausgestattetes Unternehmen beauftragt.
  5. Vielen Dank für die Antwort! Das bedeutet um mich rechtlich abzusichern, sollte ich eine formale Risiokobeurteilung machen. Dass die Waffe natürlich inhärent unsicher bleibt, ist klar.
  6. "eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind" Quelle: 9. ProdSV §2, Absatz 2 So könnte man eine Feuerwaffe beschreiben.
  7. Laut dem Anwendungs-Lotsen gilt die oben zitierte 9.ProdSV. Den rechtlichen Hintergrund verstehe ich zwar immer noch nicht aber ich werde in Zukunft auch auf diese Verordnung verweisen.
  8. Von dem betreuenden Professor für Konstruktion. Konstruiere für meine Abschlussarbeit.
  9. Leider nicht. Konstruiere eine Waffe und bin nach der Maschinenrichtlinie gefragt worden. Kann die obige Frage bis heute nicht antworten. Da ich keinen Fachanwalt kenne, dachte ich das weiß vieleicht jemand hier.
  10. Brauche Rechtsberatung: Nach folgendem ProdSG müssten (zivile) Waffen ein CE-Zeichen tragen oder? Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. [...] (3) Dieses Gesetz gilt nicht für [...] 3. Produkte, die ihrer Bauart nach ausschließlich zur Verwendung für militärische Zwecke bestimmt sind, [...] [keine weitere Erwähnung von Waffen im ProdSG] Dagegen: Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) § 1 Anwendungsbereich [...] (2) Diese Verordnung gilt nicht für: [...] 4. Waffen einschließlich Feuerwaffen, [...] Nach meinem Verständnis hat das Gesetz Vorrang vor der Verordnung oder?
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