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moosbroetchen

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Beiträge von moosbroetchen

  1. Nun, vielleicht haben wir aneinander vorbei geredet?

    Für die Handhabung von Waffen sollte, gerade bei Jugendlichen, geeignetes Personal und Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Um die notwendige Sicherheit zu gewährleisten ist m.E. jemand notwendig, der intensiven Umgang mit Waffen pflegt und zur Ausbildung an der Waffe befähigt ist, hierzu reicht es nicht, einen Lehrer ein paar Stunden einzuweisen. Und auch die Räumlichkeiten müssen für einen sicheren Betrieb und vor allem für eine sichere Aufbewahrung der Waffen ausgelegt sein.

    Das ist doch alles gegeben!!!

    Ich bezog mich auf diese Passage in diesem Thread:

    Denn: Der Schießsport wird ausschließlich auf der nach modernen Sicherheitsstandards eingerichteten Schießsportanlage ausgeübt. Waffen, die sicher in Waffenschränken weggeschlossen sind, werden nur für die Sportübung von geschulten Ausbildern ausgegeben und anschließend wieder verwahrt.

    Wenn dem so ist, so dürfte es doch kein sachliches Problem mehr geben, oder irre ich?

    dass sich Minister Busemann „ausdrücklich gegen Schießsport im schulsportlichen Angebot ausgesprochen“ habe. Zitat: „Er wolle keine Waffen in den Schulen.“ Zwei Absätze weiter heißt es, „dass Waffen im Sinne des Bundeswaffengesetzes nicht mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen gebracht werden dürfen“. Wurden sie auch nie.

    Er, der Herr Busemann......das darf ja seine persönliche Meinung sein, aber die darf er eben nicht allgemeingültig machen!!

    Ich frage daher nochmals, bezugnehmend auf das eigentliche Thema: was spricht sachlich dagegen, in dieser Form Schülern den Schießsport zu ermöglichen?

    Was spricht gegen Schießsport im schulsportlichen Angebot, wenn nicht Weltanschauungen?

    Daß man nicht alles finanzieren kann steht auf einem anderen Blatt Papier.

    Ich sehe bis jetzt nur Vorteile, wenn ich mir diese Erfahrungen zu Gemüte führe:

    Hartmut Kahle, städtischer Fachbereichsleiter für Bildung, Jugend und Kultur, arbeitet im Kriminalpräventionsrat seit Jahren mit den Hamelner Schützen zusammen. Aus gutem Grund. Das Sportschießen habe „einen nicht zu unterschätzenden präventionsfördernden Charakter“, machte Kahle in einem Schreiben an die Landesschulbehörde geltend.
    Bei den Schießsport-Arbeitsgemeinschaften sei ein „positiver Ansatz“ geleistet worden, der bewirken soll, dass Schüler eben „nicht gewalttätig werden“, so der Schulrektor..........

    Heuer: „Sie haben festgestellt, dass das Schießen eine schwierige Sportart ist, bei der viele Regeln und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden müssen.“ Sein Fazit: „Die Schießsport-AGs schulen Verantwortungsbewusstsein und Disziplin.“

    So sieht das auch Thorsten Bräuer, als Sozialpädagoge an der Theodor-Heuss für Arbeitsgemeinschaften zuständig: Die Schießsport-AG habe in punkto Disziplin und Konzentration zu positiven Veränderungen geführt.

    Positive Erfahrungen werden hier bewußt negiert, eine nachweislich erfolgreiche Methode, Schüler auf ihrem Weg ins Leben positiv zu beeinflussen wird abgeschafft.

    Warum?

    Ich denke die Erklärung ist sachlich genug

    Sie geht aber daneben, da die in dieser Erklärung geforderten Parameter bereits gegeben waren.

    Also, auf ein Neues, bitte.

  2. Wird das Ganze in der beschriebenen Art und Weise durchgeführt, ist es sicherlich eine sehr . Die Jugendlichen werden mit einer konzentrationsfördernden Sportart beschäftigt. Die Gefahr zur erhöhten Gewaltbereitschaft existiert m.E. nach nicht

    Na also, wo ist denn jetzt da ein Problem, und welches??

    auf dem Schulgelände haben Waffen wirklich nichts zu suchen.

    In der beschriebenen Art und Weise......warum nicht?

    Ich bitte um eine wirklich sachliche Erklärung, die frei von emotionalen Abneigungen und politscher Vergangenheit ist. Oder ist das eine moralisch-weltanschauliche Sache? Das sollte bitte außen vor bleiben, denn ich kann meine Weltanschauung nicht aufdoktrinieren, oder doch?

  3. Würdest Du bitte vorher Dein Gehirn einschalten , bevor Du hier eine verleumderische Lüge äußerst ?

    Da hört nämlich der Spaß auf

    Ich dachte, meine Äusserung wäre durch die Smilies als Ironie kenntlich gemacht

    Ich zumindest habe es als Ironie aufgefasst.

    Manche Menschen teilen eben sehr gerne aus, ohne in der Lage zu sein, auch mal einzustecken.

    Schon erstaunlich, wie sensibel sie dann plötzlich werden.... :rolleyes:

    Und ich wette, es dauert nicht lange, dann habe ich die Retourkutsche auf gewohntem Niveau :D

  4. halte ich für Unfug, auch wenn es formaljuristisch so sein mag.

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

    Ich habe nicht geschrieben, wie es tatsächlich gesetzlich geregelt ist und ausgelegt wird, sondern was ich für mich persönlich im Zusammenhang mit Vereinsarbeit als "Zuverlässig" betrachte und daß mir dabei ein KWS am verlängerten Rücken vorbei geht. Mehr nicht.

    Wenn einer das erste Mal in den Verein kommt und als Gast schießen möchte, wer fragt nach einem Nachweis der Zuverlässigkeit? Das wird nirgends verlangt. Und wenn er mit dem Wisch wedelt, so ist das in diesem Fall absolut unerheblich und unnötig.

    Wenn er länger dabei ist, die Sache ernst nimmt, Spaß an der Sache hat und einen Antrag auf eine WBK stellt, so geht alles seinen vorgeschriebenen Gang. Ende. Wozu einen KWS??

    Um vereinsinterne Aufgaben zu übernehmen zu können braucht es weder eine Sachkundeprüfung noch eine amtliche Zuverlässigkeitsbescheinigung jedweder Art. Man muss selbst nicht mal an irgendeinem Training teilnehmen, nur Mitglied sein.

    Liebe Leut, das eine ist Theorie, aber es kommt doch auf die Praxis an, oder?

    Was haben Steinwürfe im Glashaus damit zu tun??

  5. Zudem wird man ja in der Regel keinen Unbekannten der das erste mal kommt in den Vorstand oder die Sportleitung wählen. Sprich das Verhalten im Verein wird wohl recht untadelig sein wenn man ein Amt angeboten bekommt.

    Sicher, da hast Du absolut Recht. Und da sehe ich eben den Unterschied. In diesem Fall gehe ich davon aus, daß er Sportschütze oder Jäger ist, sich also mit der Materie auskennt. Da gehe ich auch von Zuverlässigkeit aus. Karle Hupf wird dieses Amt sicher nicht angeboten, weil er so eine schöne rote Nase hat.

    Auch was "Konflikte" mit dem Waffengesetz betrifft differenziere ich durchaus. Hat einer in seiner WBK z.B. nur eine Pistole im Kaliber 9mm eingetragen sowie die Munitionserwerbsberechtigung, in seinem Waffenschrank hat er aber, für sich zur Ansicht, eine Patrone .357 und eine Patrone 45ACP, so hat er nach dem Buchstaben des Gesetzes gegen geltendes Waffenrecht verstoßen. Ich käme aber nie auf die Idee, demjenigen nun die Zuverlässigkeit abzusprechen. Das ist ein weites Feld, und auch in den Gesetzestexten stehen oft Dinge, die an der Realität vorbeigehen. Man darf selbst auch nicht päpstlicher sein als der Papst.

    Was den hier angesprochenen Fall betrifft...ich kenne ihn nicht, weiß nicht, warum und wie er mit dem Waffenrecht in Konflikt kam, und kann daher auch nichts zur Zuverlässigkeit dieser Person sagen.

    So etwas ist immer fallabhängig. Und wäre er in meinem Verein, so würde ich bei der eventuellen Wahl dieser Person zum Schützenmeister eben Details wissen wollen und meine Entscheidung davon abhängig machen. Und wenn es eine Geschichte wäre, die in der Öffentlichkeit Unmut hervorrufen würde und bekannt wäre, so würde ich ihm nahelegen, aus Rücksicht auf den Verein von diesem Amt Abstand zu nehmen, Zuverlässigkeit hin oder her.

    Es gibt bei uns in der Nähe einen Fall, da kamen 4 LG-Schützen auf dem Rückweg von einem Wettkampf in eine Polizeikontrolle, im Kofferraum fanden sie eben die 4 Gewehre. Die Polizisten waren noch jung und etwas unerfahren, stellten den ganzen Wagen auf den Kopf und fanden im Handschuhfach einen Schlagring.....verbotener Gegenstand.....alle 4 Waffen wurden eingezogen, dumm gelaufen.

    Was ich letztendlich damit ausdrücken möchte: die "Zuverlässigkeit" einer Person rein an einem KWS festzumachen halte ich für Unfug, auch wenn es formaljuristisch so sein mag. Daher bin ich auch gegen den KWS. Sachkunde und Zuverlässigkeit gehen Hand in Hand. Daür muss z.B. ein LG-Schütze nicht unbedingt die Sachkundeprüfung abgelegt haben, nach gewisser Zeit weiß doch jeder Verein, wie er seine Pappenheimer einzuordnen hat. Und bei einem Neuzugang würde ich jemandem, der mir den KWS vorlegt, sagen: "Steck weg das Ding, interessiert mich nicht. Hier musst Du Dich anders beweisen."

    Ich sähe es lieber, daß jemand, der eine Signalwaffe führen will, auch die Sachkunde sowie ein Bedürfnis nachweist. Das wäre konsequenter. So wie es jetzt gehandhabt wird kann man sich den KWS nämlich auch sparen. Er sagt nichts aus bzw. nicht genug. Er bringt nur Geld in die entsprechenden Kassen.

    Ich denke auch, in der Realität wird das in Vereinen nie ein Thema sein, Entscheidungen am KWS festzumachen. Beim Antrag einer WBK wird von Amts wegen nämlich sowieso noch mal nachgeprüft.

    Gruß Michel

  6. Na na... bloß weil du keine gute Meinung von Signalwaffen (oder deren Besitzern und somit wenn ich in meinen Verein schaue rund 70% der Aktiven Schützen) hast heißt das noch lange nicht, das jeder den KWS bekommt.

    Ich habe auch Signalwaffen, aber ich wüßte nicht, wozu ich sie führen sollte.

    Und wenn Hinz und Kunz einen KWS haben, dann sind sie wohl zuverlässig.

    Beispiel: unser Nachbarsjunge, ein wirklich nettes Kerlchen, ist 18 geworden, erwirbt eine Signalwaffe, beantragt den KWS und bekommt ihn auch, da noch nichts vorgefallen ist. Von Tuten und Blasen hat er aber waffenbezüglich keine Ahnung. Er kennt die wichtigsten Umgangsregeln mit einer Waffe nicht und hat von den Grundzügen des Waffenrechts keine Ahnung. Sachliche Grundkenntnis Fehlanzeige.

    Also bei allem Respekt, unter Zuverlässigkeit stelle ich mir etwas anderes vor. Die buchstabengetreue rechtliche Auslegung des Ganzen ist für mich dabei völlig irrelevant. So eine Person ist definitv nicht zuverlässig. Und das meine ich mit Hinz und Kunz.

    Gruß Michel

  7. Hallo Morpheus,

    dass er zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist. Meiner Meinung nach kann/könnte er dies auch mit dem Besitz eines Kleinen Waffenscheines nachweisen. Den würde er nämlich nicht bekommen, wenn er vorbestraft wäre. Jetzt klar was ich meine?

    Ich weiß nun was Du meinst, stimme aber dennoch nicht mit Dir überein.

    Mir persönlich, und sicherlich auch keinem in unserem Verein, würde der kleine Waffenschein als einziger "Zuverlässigkeitsnachweis" ausreichen.

    Die Praxis zeigt, daß Hinz und Kunz dieses Papier bekommen. Wenn ich sehe, wer mit diesem Wisch alles durch die Gegend läuft, dann sträuben sich mir die Nackenhaare.

    Ich betrachte den Gedanken, der hinter dem kleinen Waffenschein steckt, durchaus als Schritt in die richtige Richtung, aber das war es auch. Das ist weder Fisch noch Fleisch, eher unausgegorener Aktionismus. Wer sich ernsthaft Gedanken um seine Sicherheit macht, der braucht keine Gaspistole bzw. wird tunlichst die Finger davon lassen, und sich und andere nicht mit solch einem Teil noch in zusätzliche Gefahr bringen.

    Dann gibt es noch die Kandidaten, die bekommen eine nasse Hose, wenn sie damit auf der Gasse unterwegs sind. Das ist die Hauptklientel, die den kleinen Waffenschein überhaupt beantragt.

    Und da wird ein richtiger Kandidat gewählt und nicht Einer der waffenrechtlich vorbestraft ist ...

    Dem schließe ich mich an. Es gibt sicherlich viel zu diskutieren über Sinn und Unsinn verschiedener gesetzlicher oder verbandsmäßger Vorgaben, keine Frage.

    Man sollte aber nie vergessen, mit was für einem Sportgerät man es zu tun hat. Diesbezüglich habe ich eine recht konservative Einstellung.

    Gruß moosbroetchen

  8. ....könnte man auch durch einen Kleinen Waffenschein nachweisen...

    Hallo,

    verwechselst Du da nicht etwas?

    Der sogenannte "kleine Waffenschein" wird benötigt, wenn man eine Waffe mit dem PTB im Kreis, also eine Gaswaffe, führen möchte.

    Das hat mit sportlichem Schießen und allem, was damit zusammenhängt, nichts zu tun.

    Gruß vom moosbroetchen (bin neu hier, mein erster Beitrag) :)

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