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PePe

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Beiträge von PePe

  1. Prima Sache!

    Eigentlich etwas schade aber langsam wurde Euer Forum ohnehin unerträglich.

    Neben notorischen Dumm/Schlauschwätzern die selbstherrlichen Moderatoren Schuhmacher und Konsorten die ganz nach Ihrem Demokratieverständnis hier postings eliminieren oder Threads dichtmachen - und daneben noch Müll verbreiten wie wir verkaufen die XR41 selbstverständlich nur weil wir die BKA-Zulassung quasi in der Tasche haben.

    Ein solches Forum braucht niemand! Keiner! Hört Ihr.

    Was ist ein Forum ? Kommt aus dem guten alten Rom war da der Marktplatz!

    Macht den Laden dicht! Komplett°!

    Ende!

    Sooo, Du hast uns also einen Mod verschwiegen, Redaktion????

    Zu Hüüülfff

    Also, dat is mir wirklich neu...

    PePe (Einer der Konsorten, wohl...)

  2. Ich bin in den Besitz einer Leinenwurfpistole (Schermuly Pistol Rocket Apparatus Ltd.)

    gekommen. Nun meine Frage: Kann/Muß ich dieses Gerät in eine WBK eintragen lassen? Wenn ja, wie? Oder ist der Besitz frei??

    Vielen Dank, für Hilfen, Tüddel

    Wenn für den "Abschuss" der Leine eine Patrone (egal welcher Art) erforderlich ist, ist die Waffe WBK-Pflichtig.....und Du hättest sie garnicht "erwerben" können...

    Falls es "NUR" ein Starter für eine Leinenwurfrakete ist (das Seil wird mittels einer Rakete weggefeuert), dann ist das Gerät selbst nicht WBK-Pflichtig, aber die Raketen ggfls. T2-Artikel, für die man eine sprengstoffrechtliche Genehmigung braucht, oder-falls man unter die Ausnahmeregelung Hochseebootsführerschein- fällt, eben speziell dafür keine Erlaubnis braucht.

    Wenn Du aber von euner "Pistole" sprichst, gehe ich davon aus, das es sich um eine Patronenwaffe handelt, und Du eine Besitz (und natürlich) Erwerbsberechtigung brauchst..

    PePe

  3. Super! Vielen Dank, Pepe. Dann ist ja alles OK. Ich darf es verkaufen.

    Gibts hier Interessenten, oder wo kann ich wohl eine gute Plattform dazu finden? eBay ist ja wohl nicht. ;)

    Also gilt für den Besitzer: Ab 18 und kein Waffenverbot. Wie kann man das überprüfen das er Waffenverbot hat? Das steht ja nicht im Perso, oder?

    Da musst Du Dich schon auf eine entsprechende Erklärung des Käufers verlassen. Ich würde mir das aber unterschreiben lassen, auch wenns unsinnig klingt. Aber ich sah schon viele Pferde vor der Apotheke k....

    PePe

  4. Hallo Pepe,

    aha. Eine Salutwaffe also. Da komm ich dem ganzen schon näher.

    Ein Stift im Lauf ist auf jeden Fall vorhanden, hab grad nachgesehen. Ich schätze mal das dann der andere Stift auch vorhanden ist. Wie kann ich das denn feststellen?

    Welchen Stift hast Du denn gefunden? Den von vorne (das kann man mit einem Reinigungsstab feststellen), oder besser durch abbauen des Schaftes, dann findest Du auf jeden Fall die Schweiss-Stelle wo der Bolzen festgeschweisst ist. Hinten unter dem Patronenlager müsstest Du die 2.Stelle mit einem Schweissfleck finden und wenn Du den Verschluss herausnimmst, musst Du auch den Stift im Patronenlager sehen. Wenn einer fehlt, is nix mit verkaufen....

    Es gibt ein Datenblatt dazu? Wo kann ich denn sowas finden?

    Beim BKA oder bei den Landeskriminalämtern (die haben alle Kopien davon). Die Blätter sind wie Feststellungsbescheide zu Waffen nicht öffentlich, da sie z.T. Firmenangaben beinhalten, die ein Firmengeheimnis darstellen können, oder andere nicht öffentliche Angaben..

    Wenn der Salutumbau also in Ordnung ist (Wovon ich jetzt mal ausgehe), darf ich dann die Waffe legal verkaufen, und wenn ja an wen?

    Verkaufen kannst Du Deine Einzelstücke an jeden, der das 18.LJ vollendet hat und gegen den kein Waffenbesitzverbot ausgesprochen wurde. RP oder BPA kontrollieren. Im Falle des Salutgewehrs musst Du aber bei der Weitergabe darauf hinweisen, das ein Führen etc. nicht gestattet ist. Das gilt auch für Dich selbst. Für diese Art Knaller gilt auch KEIN KLEINER Waffenschein....zum Spazierengehen :D

    PePe

  5. Wirklich sicher?

    Wenn Du den Weg über die Kreisverwaltungen/Stadtverwaltungen als Ordnungsämter nimmst, ja. Denn die haben kein Opportunitätsprinzip in diesem Falle zu achten und können die "Waffe" auch ohne grosses trara und Protokoll etc. annehmen. Dies wäre dem Ordensjünger der grünen Zunft verwehrt...; der muss ja einen Akt anlegen... :D

    PePe

  6. Hallo,

    ich habe hier einen Karabiner Mod. 1904 aus der Berliner Waffenmanufaktur liegen.

    Er hat ein BKA Siegel mit einer 48 drunter. (Ist das das Jahr des Umbaus?).

    Die einzige Veränderung die ich sehen kann ist ein Schlitz im Lauf von oben durch das Holz.

    Der Verschluss und das Patronenlager scheinen unverändert.

    Ist der Besitz legal, da es ja nach dem neuen Gesetz nicht reicht als Deko-Waffe. Aber es war ja mal legal.

    Darf ich die Besitzen und/oder verkaufen?

    Wenn zweiteres ja, an wen?

    Vielen Dank

    Hoffi

    Also im Jahre des Herren 1948 beztweifle ich bereits das Vorhandensein eines BKAs. Dein Stempel Raute mit BKA darinnen und der Nummer wäre ein Salutumbau, und bei dem ist der Verschluss nicht verändert.

    Allerdings sollte das Patronenlager in der Form verändert sein, das sich eine Patrone nicht laden lässt, sondern nur ein Einsatz, der eine Platzpatrone aufnehmen kann.

    Die Nummer 48 war der Frankonia zugeteilt und die Waffe hat laut Datenblatt einen gehärteten Stahlstift im Patronenlager und den oberen Laufteil auf eine Länge von ca.6-7cm geschlitzt. Im übrigen sollte sich VOR diesem Schlitz in Richtung Laufmündung noch ein gehärteter Stahlstift quer zur Laufrichtung befinden.

    Sollten diese beiden Stifte (also hinten Patronenlager und vorne vor dem Schlitz) fehlen, besitzt Du eine veränderte Salutwaffe, die wieder voll den waffenrechtlichen Vorschriften unterfällt und keine Freistellung mehr hat. Sie gilt somit wieder als "scharfe" Schusswaffe und unterliegt voll den Erwerbscheinpflichten. Der pure Besitz davon ist dann ohne entsprechende Papiere bereits strafbar. Also weder Besitz/Verkauf/Tausch/ usw. erlaubt. Straffrei kann sie dann nur bei den zuständigen Behörden abgegeben werden.

    PePe

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