Hallo liebes Forum
aktuell plane ich einen Berufswechsel hin in den Kommunalen-Vollzug. Ich hatte eine Vorstrafe ca. 12 Jahre her (120 Tagessätze Geldstrafe 130 Stgb / 86a. Hasskommentare in einer Facebook Gruppe / keine Szene / kein Parteimitglied - Tatort Bayern - erste und einzige Tat in meinem Leben). Zum Tatpunkt war ich 22 und jetzt 35. Ich habe mich seitdem gründlich umorientiert. (Bachelor, Frau/Kind, viele Hobbys leidenschaften etc.)
Ich habe nie probiert eine Waffenschein / Waffe zu erhalten oder es je versucht (wie manche hier mit dem kl. WS probieren). Ich möcht einfach meine Logik kurz Preisgeben und dann abschätzen ob es noch eine Möglichkeit für mich gibt:
für die Zuverlässigkeit in der Sicherheitsprüfung wird nach (§ 5 WaffG) geschaut und hier heißt es:
Regelunzuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 WaffG - in der Regel unzuverlässig) --> Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens 60 Tagessätzen ...
Daher sagt meine Logik nein.
Das BZR sagt Verwertungsverbot --> aber für etwaiger Waffengebraucht, eine Ausnahme zum Verwertungsgebot kreiert.
Ist es also Ermessensspielraum des bearbeitenden Beamten, der meine Tat mit in die Bewertung nimmt oder muss er mich ablehnen (da er keine Wahl hat laut Gesetz).
Besten Dank