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Fireflie1995

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  1. Kurz zur Erklärung meiner genauen Fragerei.. Das Problem ist ja, dass jeder "etwas anderes" sagt. Dass das Gesetz sehr wage ist, und die Interpretation viel Spielraum lässt. Letztendlich möchte ich natürlich Probleme mit der Polizei bzw. dem Gesetz vermeiden ... Vielen Dank für die Vielen konstruktiven Antworten!
  2. Hallo, eine kurze Verständnisfrage. Auf dem Weg zum Schießstand/Schützenverein müssen Waffe und Munition ja getrennt voneinander gelagert werden, nicht zugriffsbereit, nicht geladen, nicht schussbereit. Also am besten im Kofferraum. Ich kenne es von Kollegen so, dass sie meist eine Tasche mit der Munition und separat eine weitere Tasche oder einen Waffenkoffer mit der Waffe dabei haben. Wie sieht es rechtlich aus, wenn man nur eine Tasche benutzt (zB Waffentasche von DÖRR), welche verschiedene Segmente/Bereiche hat, die einzeln abschließbar sind (Vorhängeschloss). Darf man dann in der einen Tasche die Waffe und Munition transportieren? Natürlich in unterschiedlichen „Abteilungen“ der Tasche und jeweils separat mit Vorhängeschloss verschlossen. Gilt das dann rechtlich als „getrennt voneinander gelagert“? Vielen Dank
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