Zum Inhalt springen

Janis

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    24
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Leistungen von Janis

Mitglied

Mitglied (1/12)

7

Reputation in der Community

  1. Tja, Ahnung eben, auch von der Forumsseite. Gegebenenfalls versteh ich ja aber tatsächlich die einfachsten Regeln nicht und "Kurzwaffen" kann mich (und uns) aufklären. "Kurzwaffen" hat hier, in diesem Faden, mit EXAKT WELCHER INFO, WO UND WEM geholfen? Wobei? "Nur Kriminelle/Spione/Feiglinge und psychisch-kranke brauchen mehrere/wechselnde Identitäten". Positiv, deswegen ja auch der Alias "Kurzwaffen". Janis
  2. Der getroffene Hund, der der das Futter der anderen will, ist es der bellt. Sowohl die technischen als auch die rechtlichen Fragestellungen sind immer noch offen und machen mehrheitlich den angeblichen "Trolljägern" (oder gar den "Waffenjägern") auf Ausstellungen ?? zu schaffen. Den großen Rest, den mit "normalen" Absichten, den mit "psychisch gesellschaftlich als normal beurteilten An- und Absichten", und ohne "Rambo Fantasien", interessiert diese Frage einen feuchten ..... Janis
  3. Seit Anfang der 1990´er Jahre besuche ich beruflich (Dienstlich und Handel) solche Messen, aber so eine schlicht dumme Frage .....never ever Aber die Ferien sind ja bald vorbei. @DaTaXi und sein Fan @BJ 68, "DER Fachmann mit dem Waffenschloß?" Das funktioniert vielleicht bei deiner Dorfmesse, da tut´s aber auch ein schlichtes Bügelschloß aus dem Baumarkt, nicht aber bei int. Ausstellungen wie z.B. der IWA. Hast du dort schon mal so ein Schloß auf nem Stand gesehen, noch dazu in Aktion ? Noch dazu zu Hunderten? Gar Tausenden ? Außer zum Advertising um es zu verkaufen? Janis Halt Dich zurück, sonst ist auch mit diesem Nick bald Schluss!
  4. Nach vielen vielen Jahren in diesem Forum glaubt man immer wieder mal man hätte absolut alles schon mal gelesen und absolut alles was möglich ist wäre einem schon mal untergekommen ....., aber ..... Ich würde diese Frage vor allem den ausstellenden Firmen und den Messeveranstaltern stellen, und bitte dabei nicht die Adresse für die schriftliche Rückantwort vergessen, denn das "Wie" wollen die Befragen sicherlich und verständlicher Weise und höchstwahrscheinlich nur besonders auserwählten und zuverlässigen und "unauffälligen" Personen mitteilen - so wie halt dir. Janis
  5. Mal abgesehen davon daß sich jeder die Ersatzteilzeichnung besorgen und ansehen kann, warum fragst du das eigentlich nicht, sehr wohl sehr naheliegend!, den Betrieb der das Teil umgebaut, und dabei auch hier eventuell verändert, hat? Janis
  6. Positv, es ist zulässig und deswegen mache ich es so wenn ich das so will, Punkt und der Ende der Diskussion. Wer sich dabei selbst nicht sicher genug im Umgang mit Schußwaffen fühlt, der soll halt mit was anderem spielen. Ob ein Jäger bei "Call" ein gefülltes Magazin neben seiner KW aus dem Schrank nimmt oder die geladene Waffe ist völlig unwichtig, außer er verwechselt in der Dunkelheit Waffe und zugehöriges Magazin, das wäre dann irgendwie übel. Genau das lässt sich aber mit vorgeladener Waffe vermeiden. Janis
  7. Die Aufbewahrungssituation mag für einen WS Inhaber einfacher sein, aber von der rechtlichen Situation her ergibt sich bei einem Klasse 1 Schrank Besitzer "de jure" kein Untersschied zum Sammler, Sportschützen oder Jäger, zuminderst für Deutschland. Janis
  8. Genau, wenn bei der Waffenkontrolle eine geladene Waffe entdeckt wird, hat man schlechte Karten! Behauptet zumindest Jake Cutlass: "Einer der wenigen Ernsthaften hier... " Echt jetzt? Sagt WER, und WO, unter welche Bedingungen? Bitte um klare und einwandfrei und eindeutig identitfizierbare zuverlässige Quelle, sowohl für die Behauptung als für die juritische Begründung? In einem Wertschutzschrank nach Klassifikation 1 (Eins) im Besitz eines legalen Waffenbesitzers mit gültiger WBK. Ich bitte Jake Cutlass um klare und eindeutige Anwort mit klarer und eindeutiger Quelle. Bitte nicht das übliche dumme Blah-Blah außen rum, sondern den eindeutigen Paragraphen, die Quelle, bzw. das eindeutige allgemeingültige Urteil. Janis
  9. Der 1-er Schrank allein tut´s doch gar nicht, obwohl der 1-er alleine als Aufwahrungsort für all die anderen Schlüssel von A, B und 0er zulässig wäre. Dies allerdings würde ich mir vom zuständigen OA schriftlich bestätigen lassen, denn damit gehst du Schwierigkeiten bei Kontrollen schon im Vorfeld aus dem Weg. So habe zumindest ich das gemacht und die schriftliche Bestätigung (kostenfrei) des OA war absolut kein Problem. Bei mir geht es um eine 2-stellige Anzahl von LW- und KW-Schränken, und auch da gibt es ja auch Reserveschlüssel. Ein vernünftig denkener Mensch wird solch einen 1-er heute mit einem NICHT mechanischen Nummerschloß erwerben, also mit elektronischem Nummernschloß oder gar biometrisch, und zwar schon weil es das Amt gern so sieht - ABER! Auf Grund der Ausfallmechanismen und der Ausfallwahrscheinlichkeit solcher Schlösser gegenüber rein meschanischen Schlüsselschlössern (Aufbau, Art und Anzahl der Bauteile vs. mech. Schloß) wird ein vernünftig denkender Mensch den Schrank mit einem mechanischen Notschloß erwerben, und damit mit 2 (Zwei) zugehörigen Notschlüsseln, und schon hast du das schon mehrfach bis zu erbrechen diskutierte Problem mit der Schlüsselaufbewahrung. Jedoch, 1 (Einen) Schlüssel bei sich (am Mann) zu tragen sollte kein Problem sein, und der Reserveschlüssel kommt zur Aufbewahrung zu einem befreundeten LWB in dessen 1er, so wie dessen Reserve zu dir in deinen 1-er, natürlich OHNE Anhänger mit Namen und Adresse. Wenn du dann auch tatsächlich nur das elektronische Schloß benutzt, und nicht wie ich zu 99% das mechanische Notschloß, dann kannst du ja den Hauptschlüssel auch einschweißen, so daß er am Schlüsselbund nicht abgenutzt wird und die Tasche nicht beschädigt. Und wenn du Optimist bist und dich der Hauptschlüssel ganz arg belastet kommen eben beide Schlüssel zum Bekannten, oder gar 2 (Zwei) Bekannten. Übrigens ist auch dies in meinem Fall mit meinem OA so besprochen und ebenfalls schriftlich bestätigt. Damit sollte das Gesamtproblem Schränke, Klassifizierung, Schloßsystem und Schlüsselaufbewahrung eigentlich geklärt sein. Warnung: Auch wenn "de jure" dann all die Waffen aus den NICHT 1-er Schränken (A, B, 0) so aufbewahrt sind als seien sie schloßtechnisch und aufbaumässig in einem 1-er Schrank, was aber ja nur für die Schlüssel gilt, gelten trotzdem weiter die Regeln für A, B, und 0er Aufbewahrung, also bezüglich Maximalzahl und UNGELADEN, während ja im 1-er die GLOCK ..........always prepared. Das immer wieder gern erwähnte Infoschreiben aus der Polizeidirektion Kreis Lippe zu dem Thema ist Nonsens, denn es enthält schlicht nur logische EMPFEHLUNGEN zum Zahlencode, die aber nicht verbindlich sind, und die Polizei hat keinerlei Gesetzgebungsbefugnis. Auszug: "Bei der Wahl des Zahlencodes muss berücksichtigt werden, dass der Code so zu wählen ist, dass der Waffenbesitzer sich diesen merken kann, ohne ihn schriftlich zu fixieren und ohne, dass Angehörige, Freunde oder Bekannte ihn mit einer geringen Anzahl an Versuchen erraten können. Die Verwahrung des Schlüssels zum Waffenschrank „in der Hosentasche“ entspricht nicht mehr den waffenrechtlichen Anforderungen." Auch die Bemerkung zur "Verwahrung in der Hosentasche" ist eine Anmaßung ohne jede Befugnis dazu, und würde ebenso die Schlüssel zum Medikamentschrank oder zur Pulverkiste oder zu Kfz. betreffen. Es kommen wesentlich mehr Menschen durch von "den lieben Kleinen" von den Eltern entwendete Kfz. zu schaden als durch entwendete Schlüssel zum Waffenschrank. Janis
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.