Aus Sicht eines Neulings, dachte ich auch zuerst, dass diese Aussage den Nagel auf den Kopf trifft. Es wurde ein Prüfungsverfahren durchlaufen, die Erlaubnis und eine WBK mit Voreintrag erteilt. Vermutlich das selbe Prüfungsverfahren, wie es bei bedürfnispflichtigen Waffen der Fall ist. So kommt es zu der Annahme, dass man auch die gleichen Rechte damit hat: Ich habe eine WBK (Waffenbesitzkarte), ich kann nun jede Waffe mit Leihschein einen Monat leihen.
Hier darf allerdings nicht vergessen werden, wofür (4mm bedürfnisfreie Waffe) die WBK ausgestellt worden ist. Hätte man eine bedürfnispflichtige Waffe (z.B. 9mm) ohne Vereins-/Verbandsnachweis, Jagdschein, Waffensammler, etc. beantragt, würde es nicht zu einem WBK-Voreintrag und der damit verbundenen Ausstellung einer WBK kommen. Das Regelwerk mit dieser Methode auszuhebeln, dass man bereits früher an eine bedürfnispflichtige Waffe mit Leihschein kommt, ohne ein Bedürfnis nachgewiesen zu haben, ist vermutlich nicht im Sinne des Gesetzgebers bzw. auch nicht so ausgelegt. (Auch wenn ich mir selbst ein liberaleres und einfacheres Waffenrecht in Deutschland wünsche)
Mir selbst wäre das zu heiß, einem Schützenmitglied auf diesem Weg eine bedürfnispflichtige Waffe zu verleihen, da ich somit unter Umständen meine eigene Zuverlässigkeit auf's Spiel setze. Evtl. kann dies mit den ein oder anderen Behörden vor Ort schriftlich geklärt werden, Ausnahmen bestätigen die Regel.
Allerdings finde ich den Tipp, mit einem Antrag auf eine WBK mit einer bedürfnisfreien Waffe die Ausstellung der WBK früher anzustoßen, dennoch einen Clou. Ist evtl. interessant für Personen, die im Vorhinein schon wissen, dass ihre Behörde (Ordnungsamt/Bürgerbüro/Rathaus/Stadtamt/Landratsamt/Polizeidienststelle/etc.) eine sehr lange Bearbeitungszeit von mehreren Monaten hat. Auch wenn eine erneute behördliche Prüfung bei neuer Beantragung eines Voreintrages für eine dann endlich "bedürfnispflichtige" Waffe mit Bedürfnisnachweis des Vereines/Verbands durchlaufen/abgewartet werden muss, gehe ich davon aus, dass es schneller gehen wird, wenn schon eine WBK im System vorhanden ist.
In diesem Sinne an alle die auch noch keine WBK haben: Lasst euch nicht entmutigen, wartet lieber etwas länger, nutzt dennoch alle Optionen (WBK bereits beantragen oder kleiner Waffenschein), um evtl. etwas im Ablauf beschleunigen zu können, trefft nette Schützenkollegen, die offen sind und euch in die schöne Welt des Schießens einführen. Mein Tipp ist es, falls ihr die Auswahl habt, schaut euch mehrere Schützenvereine an. Manchmal reichen schon 1-3 Besuche im selben Verein aus, um sich ein Bild machen zu können, ob der Verein einem zusagt. Da ich selbst gerne Großkaliber- und Kleinkaliber-Waffen schießen wollte, hatte ich mich schnell von Vereinen wieder verabschiedet, die hauptsächlich Luftgewehr und -pistole im Fokus hatten und teilweise forderten, dass man mind. erst ein Jahr Luftpistole/-gewehr schießen muss, bevor man überhaupt mit einer Klein-/Großkaliberwaffe trainieren darf. Nach einem Jahr würde es dann erst mit Kleinkaliber losgehen. Es gibt, Gott sei Dank, kein Gesetz, das diese Regel vorsieht. Man darf in Begleitung einer Schießstandaufsicht sofort mit scharfer Munition nach einer Einweisung loslegen. Und jetzt haltet euch fest: Man darf sogar Spaß haben!