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Redt

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  1. Also ich lese in der Urteilsbegründung nichts von Intensivtäter oder nicht kontrollierbar. Es sit wohl deutlich komplizierter.... ich hab mal einige Stellen rauskopiert. Es scheint in dem PolG in NRW keine Rechtsgrundlage für eine Verbotsverfügung zu geben, auf gut Deutsch: Die Polizei darf es nicht. Ist als Polizei und Politik sicher doof wenn dir ein Richter so den Stickefinger wegen der eigenen Öffentlichkeitsarbeit zeigt. Der Zeitraum und die Dauer wahr wohl auch fragwürdigt gewählt. Der Beschuldigte war wohl bereits mehrfach vor Gericht aber nie verurteilt und das reicht wohl nicht aus. Ob sich in dem Kontext von Intensivtäter sprechen läss ist wohl auch zweifelhaft. Alles in allem für mich ein klarer Fall von typisch deutschem Förderalismus und handwerklichem Pfusch am Bau.
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