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Leon_Würzburg

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  1. Ich würde gerne nochmal einen Beitrag hierzu einbringen: Es wurde hier im Verlauf doch bereits herausgestellt, dass die Anerkennung zum Aufsichtenteil zusätzlich bei einem anerkannten Träger zur Vermittlung der Waffensachkunde bescheinigt wird. Das jemand, der nicht anerkannter Ausbilder für die Waffensachkunde ist nur eine Anerkennung für die Aufsicht bekommt kann ich mir nicht vorstellen. So bleibt der „schwarze Peter“ wohl doch bei den Verbänden, die selbst über sich sagen, dass die eigene Ausbildung in der Sachkunde nicht ausreicht um die Qualifikation zur Aufsicht zu erhalten. Ich habe heute mal an meinen Landesverband geschrieben mit der Bitte um Auskunft, warum denn die Inhalte zur Aufsicht nicht in der Sachkunde vermittelt werden. Sobald eine Antwort vorliegt, gebe ich hierzu Auskunft. Es bringt doch abgesehen davon auch nichts, jetzt die ganze Diskussion wieder von vorne zu beginnen und immer wieder die gleichen Argumente vorzutragen. Am Ende können wir doch alle froh sein, dass es überhaupt eine ausreichende Zahl an Aufsichten gibt, damit wir alle gemeinsam unserem Hobby nachgehen können. Habt einen schönen Tag Leon
  2. Damit dürftest du Recht haben. Erinnert ihr euch noch daran, als der DSB plötzlich die Idee hatte, man könne ja künftig auch Biathlon mit Lichtpunkt austragen? Ich meine, das war um 2010/2011. Da mag schon so mancher Zweifel aufkommen, ob der ein oder andere Verband tatsächlich auf Seiten der Mitglieder ist.
  3. Wir sind mit unserem Verein über die Mitgliedschaft im Landesverband auch im Landessportbund eingebunden. Das dürfte auf so ziemlich jeden Sportverein zutreffen. Über die LSB-Mitgliedschaft sind wir über die ARAG-Sportversicherung umfangreich abgesichert. Das gilt für unsere Mitglieder, Ehrenamtler, Trainer usw. Da spielt es keine Rolle, wer von wem ausgebildet wurde oder ob zum Beispiel die JuLeiKa vorhanden ist. Wir haben zusätzlich noch das D&O Modul versichert. Zumal ja auch im Schadenfall erstmal geprüft werden müsste, wer für einen eingetretenen Unfall kausal verantwortlich ist und ob überhaupt ein Verschulden der Aufsicht vorliegt. Aber diese Dinge wie auch ein Verschulden aus § 831 BGB wollen wir hier nicht vertiefen.
  4. Da stimme ich dir voll und ganz zu. Mit meinem Text wollte ich ja nicht aussagen, dass die für sich selbst gefasste Meinung auch diejenige ist, die auch der Rechtslage entspricht. Ich wollte lediglich herausstellen, dass jeder hier kundtun kann, was seiner Auffassung entspricht.
  5. Guten Morgen in die Runde, ich bin Jäger und Sportschütze und möchte mich gerne hier einbringen. Es wurde geschrieben, dass lediglich der Jagdschein bei der Aufsichtsführung mitzuführen ist. Das ist nicht korrekt, denn im entsprechenden Passus der Verordnung steht, dass die Sätze 1 bis 5 entsprechend bei von einer jagdlichen Vereinigung beauftragten Aufsichtsperson gelten, also das Nachweisdokument ebenfalls mitgeführt werden muss. Hierfür haben wir die gelbe Nachweiskarte vom DJV. Es gibt also keine Privilegierung für uns. So wird es auch in der Jägerausbildung erläutert. @webnotar Du hast überzeugend argumentiert, dass es eine zusätzliche Qualifikation für Standaufsichten gibt. Das wird so wohl auch von den Verbänden vertreten. @SEler Auch in deinen Posts finde ich einige gute Argumente. Wie man an dieser Diskussion sieht, lässt sich sich über das Thema trefflich streiten und es scheint so, als gäbe es keine einfache „Ja-Nein“ Antwort. Verbände können eigene Regeln im Rahmen der Gesetze aufstellen. Das wurde hier bereits festgestellt. Auffällig ist dabei, dass sich alle Verbände immer auf den hier diskutierten § 10 Abs. 6 AWaffV beziehen. Es kann natürlich sein, dass sich die Verbände hier Dinge ausgedacht haben, die nirgendwo eine Stütze im Gesetz oder in einer Verordnung finden. Das erscheint mir zumindest wenig nachvollziehbar. Die Betreiber von Schießstätten scheinen auch mehrheitlich (bei uns hier im Süden kenne ich es nicht anders) davon auszugehen, dass es eine spezielle Qualifikation als Aufsicht geben muss, und lassen sich diese vorlegen. Über Sinn und Unsinn wurde ja bereits hier geschrieben. Schaut man einmal in die Praxis, und man tritt gegenüber dem Verband oder dem Betreiber einer Schießstätte mit dem Argument auf, ich benötige keine zusätzliche Qualifikation, wird man vermutlich nicht mehr zum Schießen kommen. Schaut man in die Qualifizierungsrichtlinien der Verbände hinein, finden sich hier durchaus Inhalte, die in deren Sachkundeausbildung nicht enthalten sind. Warum die Verbände allerdings nicht direkt diese Inhalte in ihre Sachkundelehrgänge nach § 7 WaffG mit aufnehmen ist mir schleierhaft. Augenscheinlich sind diesbezüglich freie Anbieter weiter voraus. Ich denke, jeder kann hierzu seine eigene Meinung haben und soll diese auch vertreten. Man kann ja für sich selbst abwägen, welche Argumente aus der eigenen Sicht überwiegen und überzeugender sind. Habt einen schönen Tag, Leon
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